Hallo,
für einen Verein habe ich eine Reise im Mai für 8 Personen (4 DZ, HP) gebucht. Wahrscheinlich wird aufgrund einer neuen Arbeitsstelle ein Mitreisender seine Reise nicht antreten können.
Nach Rücksprache mit dem Reisebüro ist eine Stornierung wegen der Kurzfristigkeit nicht lohnenswert, insbesondere da dann 2 DZ auf 1 Appartement umgebucht werden müsste. Deshalb habe ich vorgesehen, die Reise wie gebucht antreten zu wollen.
Die Angestellte vom Reisebüro hat mich darauf hingewiesen, dass der Hotelier bei kurzfristigem Ausfall eines Reisenden und somit Belegung eines DZ mit 1 Person einen Aufpreis verlangen kann. Das ist für mich irgendwie nicht einzusehen, da der Hotelier durch den Ausfall der Person eigentlich Einsparungen wegen der Nichtnutzung der gebuchten und bezahlten HP hat. Das DZ ist ja nun auch durch 2 Pers. bezahlt, also ein höherer Preis als der bei Belegung "DZ als Alleinbenutzung".
Weiß jemand, ob ein evtl. geforderter Aufpreis nach dem Reisekostenrecht gezahlt werden muss?
Danke im voraus und VG