• Kajom
    Dabei seit: 1242086400000
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    geschrieben 1303124496000

    Hallo,

     

    für einen Verein habe ich eine Reise im Mai für 8 Personen (4 DZ, HP) gebucht. Wahrscheinlich wird aufgrund einer neuen Arbeitsstelle ein Mitreisender seine Reise nicht antreten können.

     

    Nach Rücksprache mit dem Reisebüro ist eine Stornierung wegen der Kurzfristigkeit nicht lohnenswert, insbesondere da dann 2 DZ auf 1 Appartement umgebucht werden müsste. Deshalb habe ich vorgesehen, die Reise wie gebucht antreten zu wollen.

     

    Die Angestellte vom Reisebüro hat mich darauf hingewiesen, dass der Hotelier bei kurzfristigem Ausfall eines Reisenden und somit Belegung eines DZ mit 1 Person einen Aufpreis verlangen kann. Das ist für mich irgendwie nicht einzusehen, da der Hotelier durch den Ausfall der Person eigentlich Einsparungen wegen der Nichtnutzung der gebuchten und bezahlten HP hat. Das DZ ist ja nun auch durch 2 Pers. bezahlt, also ein höherer Preis als der bei Belegung "DZ als Alleinbenutzung".

     

    Weiß jemand, ob ein evtl. geforderter Aufpreis nach dem Reisekostenrecht gezahlt werden muss?

     

    Danke im voraus und VG

  • gastwirt
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    gesperrt
    geschrieben 1303126417000

    Wenn der nicht teilnehmende seinen anteil freiwillig in den Wind schreibt, würde ich garnichts machen! Einfach zu siebt anreisen und die gebuchten Räume beziehen. Der Hotelier bekommt sein Geld vom VA und wird kaum etwas dagen einzuwenden haben.

  • chepri
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    geschrieben 1303129009000

    @Kajom sagte:

    Die Angestellte vom Reisebüro hat mich darauf hingewiesen, dass der Hotelier bei kurzfristigem Ausfall eines Reisenden und somit Belegung eines DZ mit 1 Person einen Aufpreis verlangen kann. Das ist für mich irgendwie nicht einzusehen,

    Vielleicht wäre es nicht unklug gewesen, sofort im RB zu fragen, woher der Hotelier sein Recht ableitet.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1303130722000

    Nein, ist nicht einzusehen, nicht nachvollziehbar, wenn der nichtanreisende Gast seine Rechnung bezahlt / bereits bezahlt hat.

    Schließe mich demzufolge dem gastwirt an: Mit 7 Personen anreisen und die Zimmer beziehen.

     

    Einer Rechtsgrundlage kann ich dir leider nicht benennen. Ich bezweifle auch sehr, dass es sie gibt. Wozu auch ? Welche "Verluste" ergeben sich für den Hotelier ?

    Nicht konsumierte Getränke beim nicht konsumierten Abendessen ? Mangelnder Konsum an der Hotelbar ? Klingt doch irgendwie lächerlich...

    Zur Angestellten im RB ???

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1303133305000

    Also - aus der Praxis: eine Gruppe reist ab und abends bei Ankunft im Hotel sage ich: leider ist einer in der Früh nicht erschienen. Das Doppelzimmer ist bezahlt und jetzt schläft nur einer im Zimmer.

    Erfahrung eins: der Rezeptionist erklärte mir, das muss er mit der Direktion klären, ob ein Einzelzimmerzuschlag gegenrechnet mit der Doppelzimmerbelegung wird.

    Erfahrung zwei: da bezahlt, egal, dann halt nur einer.

    Hätte ich aber im Vorfeld storniert, hätte ich zwar Stornogebühr bezahlt, aber doch etwas für die nicht angereiste Person wieder zurück bekommen.

    Jedenfalls rechtlich nicht zulässig wäre von der nicht mitreisenden Person eine Stornogebühr voll zu verrechnen und andererseits eine Aufzahlung für eine Einzelbelegung zu verrechnen. Das habe ich auch schon praktisch mehrmals mit Reiseveranstaltern durchexerziert und Recht behalten. Denn Stornogebühr ist die pauschale Entschädigung für entgangenen Gewinn und Aufwände. Somit muss der Veranstalter von der Stornogebühr die Aufzahlung Einzelbelegung jedenfalls abziehen.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1303133483000

    @Kourion sagte:

    Welche "Verluste" ergeben sich für den Hotelier ?

    Nicht konsumierte Getränke beim nicht konsumierten Abendessen ? Mangelnder Konsum an der Hotelbar ? Klingt doch irgendwie lächerlich...

    @Kourion: da gibt es ein 4-Sterne-Hotel im Burgenland. Da sagte mir persönlich die Chefin auf meinen Wunsch, eine Person in einem Doppelzimmer allein zu lassen, und ich zahle für die fiktive nicht anreisende zweite Person die Halbpension (Übernachtung  + Frühstück + Abendessen) freiwillig. Nein, sagte die Lady, sie verlöre damit Geld.

    Jetzt aber, das sind Senioren, was, wenn die fiktive zweite Person nur Mineralwasser tränke?

    "Das wäre auch ein Umsatz, der mir so aber entginge"!

    Punkt.

    Ende.

    Fremdenverkehr in Österreich.

    Nichts ist unmöglich!

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1303136543000

    @mosaik

    "Das wäre auch ein Umsatz, der mir so aber entginge!"  

    Entgangener Umsatz trotz des "eingesparten Frühstücks / Abendessens" ?

     

    Das bedeutet ja, dass der Gewinn aus einer oder zwei bei Tisch verkauften Flaschen Mineralwasser über den fürs Hotel anfallenden Kosten für Frühstück und Abendessen liegt.

    Wow ! :shock1:   Da muss ich doch an die 4 € pro Gast / Tagesverpflegungskosten AI denken. Hier gelesen - ich meine, es wäre um die Türkei gegangen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Kajom
    Dabei seit: 1242086400000
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    geschrieben 1303139610000

    @mosaik

     

    Fakt ist doch, dass das DZ mit HP bezahlt ist (Reisepreis x 2 Pers.). Wenn ein Reisender ausfällt und der Reisepreis für die Belegung des DZ mit 1 Person berechnet würde, ist dieses auf jeden Fall günstiger (Reisepreis x 1 Pers. zzgl. Preis für Einzelbelegung). Im speziellen Fall liegt die Differenz über 100 €.

     

    Desweitern spart das "Hotel" die Nutzung der HP durch den nichtangereisten Gast, was doch den evtl. entgangenen Umsatz wett machen sollte.

    Wenn man dies gegenüberrechnet, sehe ich keinen Nachteil für das Hotel.

     

    Was soll schon geschehen, wenn ich auf evtl. Forderungen für die Einzelbelegung nicht eingehe. Man wird uns doch unterbringen müssen.

  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1303145776000

    Tja, ich frage mich nun, warum du das forum überhaupt bemüht hast. Eine Antwort darauf, was das Reisebüro zur Begründung der Forderung des Hoteliers meint, wäre aber wirklich nett.

  • Kourion
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    geschrieben 1303153260000

    @Kajom

    Ich hätte diese Änderung nicht einmal angemeldet.

    Wenn jemand kurz vor Schluss ausfällt und die Rechnung ist bezahlt... Was soll's ?

     

    Aber wahrscheinlich muss man manchmal um "hunderfuffzig Ecken" gucken, um den Sinn einer Sache zu verstehen - siehe Beispiel aus Österreich von mosaik.

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