Hallo Foren-Gemeinde,
letzten Freitag sind mein Mann und ich von einer einwöchigen Flusskreuzfahrt (Mosel, Rhein, Main) zurückgekommen. In der Nacht von Dienstag zu Mittwoch steuerte unser Kapitän das Schiff mit 104 Passagieren in die Uferböschung des Mains, das Heck drehte in die Fahrrinne und wurde dann noch von einem anderen Flusskreuzfahrtschiff gestreift. Das Schiff legte nach dem Unfall im befestigten Vorbereich der nächsten Schleuse an. Verletzt wurde Gott sei Dank niemand.
Die Wasserschutzpolizei sprach am Mittwochmittag nach entsprechenden Untersuchungen ein Fahrverbot für das Schiff aus, da die Bugstrahlanlage defekt war. Im Polizeibericht ist festgehalten, dass kein technisches Versagen (hatte der Kapitän zunächst angegeben) vorlag, sondern der Unfall eindeutig auf einen Fahrfehler des Schiffsführers zurückzuführen war und die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen Gefährdung des Schiffsverkehrs.
Das Schiff durften wir als Einzelpersonen den gesamten Mittwoch über nicht verlassen, nur als Gruppe zum Bus für die erste Ausflugsfahrt nach Miltenberg mit Sicherheitsvorkehrungen am Ufer durch die Crew. Die Nacht von Mittwoch auf Donnerstag haben wir auf dem defekten Schiff verbracht, ohne die Möglichkeit, am Abend eigenständig etwas außerhalb des Schiffes zu unternehmen, wie das in Miltenberg möglich gewesen wäre.
Die drei weiteren Fahrtziele am Main (Miltenberg, Wertheim, Würzburg mit Ausschiffung am Freitagvormittag) konnten nicht mehr per Schiff an romantischen Mainlandschaften vorbei angesteuert werden, sondern nur per Bus über Autobahnen (insgesamt etwa 6 Stunden Busfahrzeiten).
Die Ausschiffung erfolgte am Donnerstagmorgen, die Busfahrt führte über das Ausflugsziel Wertheim und am Nachmittag zum Endpunkt Würzburg. Für die letzte Übernachtung war ein 4-Sterne-Hotel etwas außerhalb von Würzburg gebucht mit Abendessen und einem Freigetränk.
Heiß diskutiert wurden auf dem Schiff mögliche Entschädigungsansprüche, von entgangenen Flusslandschaften über Programmverschiebungen, eingesperrt sein auf dem Schiff für einen Tag und eine Nacht, anteilige Reisepreiserstattung für 2 Tage sowie andere, gänzlich unrealistische Forderungen wie z.B. Schmerzensgeld für den Schreck beim ersten Zusammenstoß mit dem Mainufer. So richtig Ahnung hatte niemand, ich auch nicht.
Für jede Kabine gab es einen Gutschein über 200 €, einzulösen bei diesem Veranstalter für eine Flusskreuzfahrt 2018.
Fakt ist: Alle geplanten Zwischenstationen ab Mittwoch wurden besucht, zwar nicht vom Schiff aus, sondern per Bus mit etwa 6 Stunden Fahrtzeit insgesamt und nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten.
Bis auf den Ausflug nach Miltenberg am Mittwochnachmittag konnten wir vormittags und abends das Schiff für eigenständige Unternehmungen nicht verlassen.
Das Hotel in Würzburg liegt etwa 35 Minuten zu Fuß bergab entfernt vom Zentrum und somit für Menschen mit Handicap, wie wir einige in unserer Gruppe hatten (u.a. mein Mann), nur per Bus oder Taxi erreichbar. Vom Schiffsanleger in Würzburg aus wäre das kein Problem gewesen.
Die Reise war gebucht mit AI. Während des Hotelaufenthaltes ab Donnerstag früher Nachmittag gab es nur ein freies Getränk zum Abendessen. Alle anderen Getränke, die auf dem Schiff nachmittags und abends zu AI gehörten, mussten selbst bezahlt werden.
Danke, dass Ihr meinen Ausführungen bis hierhin gefolgt seid. Und nun zu meiner Frage: Welche Forderungen an den Reiseveranstalter sind realistisch?