• gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1305638882000

    Es gab ein sehr interessantes Urteil des AG München. Ein Reisender hat 5 Monate vor Antritt seiner Reise parallel bei Buchung derselben auch eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. 4 Wochen danach erlitt er einen epileptischen Anfall und musste für eine Woche ins Krankenhaus. Er wurde dann als "arbeits- und reisefähig" entlassen.

    Am Tage des Reiseantrittes schlug diese unberechenbare Krankheit wieder zu. Er musste die Reise absagen. Der RV verlangte von ihm natürlich 80% des Reisepreises als Stornogebühr. Die wollte er von seiner Versicherung wiederhaben.

    Die Richterin lehnte ab, weil die Ärzte damit keine Bestätigung abgegeben hätten, das eine vollständige Heilung der Krankheit gegeben sei. Er musste davon ausgehen, das sie jederzeit wieder auftreten könnte.

    Die weiteren Ausführungen der Richterin sinngemäss: Stornogebühren müssen so gering wie möglich gehalten werden, das sie doch von allen Versicherten zu tragen seien ( gem. AGB der Versicherung ).

    Der Urlauber hätte demnach sofort nach dem Ausbruch der Krankheit stornieren müssen, weil eben nicht auszuschliessen sei, das sie jederzeit und unangemeldet wieder auftreten könnte. Alle Reisen, die er ab dem Zeitpunkt antritt gehen auf`s eigene Risiko, oder er findet Versicherungen, die das Risiko bereits bekannter Krankheiten versichern. Und die soll es auch schon geben.

    Gruss Gabriela

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1305641700000

    Dazu:

     

    Ausschlüsse und Obliegenheiten!

    Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Reisestorno- oder Reiseabbruchgrund in Zusammenhang steht mit folgenden Erkrankungen oder Behandlungen der versicherten Person:

    • psychische Erkrankungen (erstmaliges Auftreten ist versichert), Dialyse, Organtransplantation, Aids und Schizophrenie;

    • Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebsleiden, Diabetes ( Typ1), Epilepsie und Multiple Sklerose, wenn diese innerhalb der letzten 12 Monate vor Versicherungsabschluss ( Reisestorno) bzw. Reiseantritt ( Reiseabbruch) stationär behandelt wurden.

    Der Versicherte ist verpflichtet, nach Eintritt des Versicherungsfalles/bei Feststellung der Reiseunfähigkeit die Reisebuchung im Reisebüro unverzüglich zu stornieren, um die Stornokosten möglichst niedrig zu halten und unverzüglich den Versicherer unter Angabe des Stornogrundes und unter Beilage der Buchungsbestätigung (Reisevertrag) zu verständigen...

     

    P.S.: Kann leider keinen Link setzen, da u. a. auch Werbung.

    Habe auch festgestellt, dass nicht alle Versicherungen die Krankheiten so präzise benennen. Vielerorts ist nur von "unvorhersehbaren Erkrankungen" die Rede.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Dylan
    Dabei seit: 1184630400000
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    geschrieben 1305642383000

    Was Kourion zitiert ist wohl ein Österreichischer Text.

    Gabriela spricht aber von einem Deutschen Urteil

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1305642832000

    Das AZ des AG München: 281 C 8097/10

    Gruss Gabriela

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1305643956000

    @Dylan

     

    Deutsche Versicherungsgesellschaften schreiben kürzer:

     

    "(Ausgeschlossen) Schub einer chronischen psychischen Erkrankung"

     

    Ähnliches schrieb ich in meinem P.S.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Bienekind
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1305645173000

    Kourion schrieb:

    "(Ausgeschlossen) Schub einer chronischen psychischen Erkrankung"

     Hm, Epilepsie ist aber doch keine psychische Erkrankung?! :frowning:

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1305645962000

    Nun, Kurion schrieb auch, das bei Eintritt des Versicherungsfalles Epilepsie eine Information über eine  f r ü h e r e ( 12 Monate ) Behandlung dieser Krankheit vorgelegen haben müsste. Ich erinnere daran: hier wurde die Epilepsie erst 4 Wochen nach Abschluss der Buchung und des Abschlusses der Versicherung festgestellt.

    Die Richterin hat entschieden, das der Reisende anscheinend wohl jede Krankheit, die nach der Buchung eintritt, mit den AGB der Versicherung auf mögliche Folgeschäden überprüfen muss. Steht das so auch in den AGB ? Ich kann zwar der Logik folgen, weiss aber nicht, ob das so schon durch den Passus "die Stornokosten sollen so gering wie möglich gehalten werden" rechtlich abgesichert ist. Da die Schadensforderung über  € 1.600.-- war ist eine Berufung möglich.

    Gruss Gabriela

  • traveller4073
    Dabei seit: 1227657600000
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    geschrieben 1305646256000

    Deine letzten Worte sind es Gabriela! Was eine kleine Amtsrichterin meint, war noch nie langfristig relevant. Persönlich kann ich mir unmöglich vorstellen, dass dieses Urteil in den Instanzen halten wird.

    Achtung: Posting kann Spuren von Ironie enthalten!
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1305648657000

    Der Vollständigkeit halber muss gesagt werden, das die Versicherung wohl Stornokosten erstattet hat, die sich nach dem Krankheitseintritt ( also 4 Wochen nach Buchung ) ergeben hätten, und der Streit vor Gericht um die Differenz ging.

    Ich kenne die AGB nicht, aber nach längerem Überlegen könnte ich mir vorstellen, das es hier tatsächlich eine Lücke in den AGB gibt. Sollte das der Fall sein wäre das Urteil falsch, denn es gibt dafür keine präzise Ausführungen in den AGB, und den Rundumschlag mit den niedrig zu haltenden Stornokosten braucht man sich meiner Meinung nach nicht ans Bein zu binden.

    Gruss Gabriela

  • Hanni1986
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    geschrieben 1305650138000

    @Bienekind sagte:

    Kourion schrieb:

    "(Ausgeschlossen) Schub einer chronischen psychischen Erkrankung"

     Hm, Epilepsie ist aber doch keine psychische Erkrankung?! :frowning:

    Doch, Epilepsie ist wenn man so will eine Überladung des Gehirns die durch Reize oder einfach so auftritt.

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