@traveller und gabriela
Meine Zitate waren nur Hinweise darauf, was so alles in den AGB steht.
Wie dann geurteilt wird, ist eine andere Sache.
Hier aus einem anderen Thread ein zumindest ähnlicher Fall (ich hoffe, ich darf das einstellen).
@Air3 sagte:
Meine Eltern mußten ihre Urlaubreise in die Dominikanische Republik im November 16 Tage vor Reiseantritt stornieren.
Grund war, das mein Vater an der Lungenerkrakung COPD leidet und sich die Sauerstoffwerte im Blut derart verschlechtert hatten, dass er eine kontinuierliche Sauerstoffversorung braucht und nicht mehr reisefähig war.
Sowohl der Lungenfacharzt als auch die Hausärztin haben gegenüber der Versicherung die Reisefähigkeit zum Zeitpunkt der Buchung im August bestätigt. Davor und auch bis zu der Untersuchung war nie die Rede davon, dass Reiseunfähigkeit bestehen könnte.
Heute lehnt die Versicherung die Erstattung der Stornokosten mit der Begründung ab, dass stets und jederzeit schon in der Vergangenheit durch Schwankungen im Gesundheitszustand mit einer Reiseunfähigkeit zu rechnen war.
Und auch das Ergebnis:
@Air3 sagte:
Unter anderem wurde in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich ein Schub bei einer psychischen Erkrankung vom Versicherungsschutz ausgenommen. Umkehrschluss: Schub bei einer physischen Erkrankung sollte versichert sein. Und siehe da, nach etwas hin und her wegen vorzulegender Unterlagen, welche die Versicherung an sich schon hatte, sind die Stornokosten vollständig erstattet worden..
Die Versicherung hat also letztendlich gezahlt - ohne dass geklagt wurde.