Guten Tag an alle Nutzer und Experten des Forums.
Ich weiß nicht, ob der folgende Fall eine harte Nuss ist.
Also, mal angenommen:
Tourist T will gerne einmal mit dem Flieger in die weite Welt und macht folgende Buchungen:
Den ersten Flugabschnitt A-B (hin und zurück) bucht T direkt auf der Website der deutschen Fluggesellschaft L-Air (Zahlung Kreditkarte).
Den Weiterflug B-C (nehmen wir mal an: innerhalb USA, ebenfalls hin und zurück) erwirbt er hingegen beim deutschen Internet-Reisevermittler W.de (Zahlung ebenfalls Kreditkarte).
Ticketaussteller dieser zweiten Buchung ist die deutsche Gesellschaft H-Air. Geflogen wird die Strecke B-C aber vom amerikanischen Carrier A-Air.
Die komplette Hinreise A-B-C verläuft problemlos.
4 Tage vor der Rückreise aber erfährt T in den lokalen Nachrichten, dass der Carrier A-Air "über Nacht" in Insolvenz gegangen ist und mit sofortiger Wirkung alle Flüge eingestellt hat.
T kontaktiert sofort per Email und Fax den Reisevermittler W.de und bittet um Hilfe bei der Suche nach einem Ersatzflug.
W.de antwortet lapidar, T müsse sich selbst vor Ort um eine Ersatzbuchung auf eigene Kosten kümmern. Der deutsche Ticketaussteller H-Air habe sich aber gegenüber W.de bereit erklärt, gegen Vorlage des unbenutzten Tickets für den Reiseabschnitt C-B die anteiligen Kosten zu erstatten.
Die nachgereichte Frage von T, ob denn der Ticketaussteller H-Air nicht verpflichtet sei, einen Ersatzflug für den Pleite gegangenen Carrier A-Air zu stellen, wird von W.de nicht beantwortet.
Wegen der sehr kurzen Zeit ist T also gezwungen, für den Flugabschnitt C-B auf eigene Kosten eine sehr teure Ersatzbuchung vor Ort zu machen, weil er ja sicherstellen muss, 4 Tage später den unabhängig gebuchten Weiterflug B-A (mit L-Air) zu erreichen.
Die Frage ist also:
Hätte Tourist T Schadensersatzansprüche (mit gewisser Erfolgsaussicht) wegen der kostspieligen Ersatzbuchung aufgrund der Insolvenz von A-Air, und wenn ja, gegen wen?
Wäre beispielsweise der deutsche Ticketaussteller H-Air verpflichtet gewesen, einen Ersatzflug für die ausgefallene A-Air bereitzustellen, statt lediglich den Preis des wertlos gewordenen Tickets für den betroffenen Reiseabschnitt zu erstatten?
Vielen Dank im Voraus
sagt Herbie