Bei Flügen ist es grundsätzlich so, dass die Transportleistung die gebuchte Fluglinie erbringen muss.
Bei Code-Sharing-Flügen teilen sich zwei Fluggesellschaften die Plätze in einer der Code-Sharing-Partner: Lufthansa fliegt Codeshare mit United --> es fliegt eine Maschine der United --> die Lufthansa bietet auf diesen Flügen Plätze mit LH-Flugnummern an. Transportführer ist United, "Veranstalter" des verkauften Tickets die Lufthansa.
In diesem Fall wäre Lufthansa verpflichtet, Ersatzflüge zu organisieren oder zumindest das Geld zurück zu zahlen.
Worauf ich hinaus will: es wird wirklich davon abhängen, wer der "Veranstalter" des Fluges war. Allein ein Hinweis auf einer Homepage, dass eine Fluglinie Flüge anderer Fluglinien anbieten muss noch kein Indiz dafür sein, dass auch sie auch für diese Flüge haftet.
Der Vermittler eines Fluges muss auch keinen Ersatzflug organisieren oder anbieten.
Fazit: ohne die exakte Klärung, WER nun der Veranstalter des Fluges war, der durch Konkurs der Gesellschaft nicht durchgeführt werden konnte, findet der Fall keine Klärung.
"Fernschriftlich" meine ich aber, dass der deutsche Vermittler hier keine Haftung trägt.und man seine Kosten entweder in den USA beim Masseverwalter einbringen wird müssen oder darauf sitzen bleibt.
Es ist natürlich für einen Laien schwer verständlich: er kauft etwas in Deutschland und erfährt dann plötzlich, dass er "keine Rechte" besitzt, zumindest nicht in Deutschland. Das ist übrigens auch oft bei Hotel-Vermittlungen und Ferienwohnungen/haus-Vermittlungen so: es gilt das Recht jenes Landes, wo der echte Anbieter, also nicht der Vermittler, seinen Sitz hat.
Meint
Peter