Auslandskrankenversicherung+RRV für 84 Jährigen, 5 Monatsreise gesucht

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1172741645000

    Hallo Erika,

    das ist ja schön, wenn man dann die Deckung der GKV im Zielland hat.

    In der Regel rechnet der Arzt im Zielland höhere Kosten ab als die GKV gemäß deutscher Tabelle erstattet. Somit bleibt Bienes Vater u. U. auf Kosten sitzen und diese können ein nicht gerade geringer Betrag sein.

    Daher ist eine RKV sinnvoll.

    Gruß

    holzwurm

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1172742737000

    holzwurm,

    die Auslandsreisekrankenversicherung ist äußerst wichtig, das habe ich immer betont.

    Über die EU-Regelung informiert zu sein, ist interessant für Reisende, die keinen privaten Versicherungsschutz bekommen können. Auch habe ich auf die eventuellen Lücken hingewiesen.

    Es geht hier nicht um die Behandlung als Privatpatient, die man mit einer AKV erhält. Es geht darum, daß der EU-Bürger im EU-Ausland die gleiche Behandlung erfährt wie ein Bürger dieses Landes.

    Das war mal anders: der Reisende bekam den Auslandskrankenschein (Sozialversicherungsabkommen!) seiner GKV, mit der er sich am Urlaubsort einen Berechtungsschein besorgen mußte, um zum Arzt zu gehen. Er trat dann für die Behandlungskosten in Vorlage und bekam zu Hause von seiner GKV die Kosten erstattet, die bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1172744418000

    @'Erika1' sagte:

    holzwurm,

    Es geht hier nicht um die Behandlung als Privatpatient, die man mit einer AKV erhält. Es geht darum, daß der EU-Bürger im EU-Ausland die gleiche Behandlung erfährt wie ein Bürger dieses Landes.

    Das war mal anders: der Reisende bekam den Auslandskrankenschein (Sozialversicherungsabkommen!) seiner GKV, mit der er sich am Urlaubsort einen Berechtungsschein besorgen mußte, um zum Arzt zu gehen. Er trat dann für die Behandlungskosten in Vorlage und bekam zu Hause von seiner GKV die Kosten erstattet, die bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.

    Der Reisende braucht auch weiterhin einen Auslandskrankenschein. Nur ist dieser neuerdings für den EU-Raum auf der Rückseite der Krankenversichertenkarte. Auch können die Ärzte vor Ort diese Karte ablehnen und Dich als Privatpatient behandeln.

    Derzeit gibt es noch keine EU-weite Regelung, die besagt, daß ein ausländischer Arzt Dich zu den Konditionen der dortigen nationalen KV behandeln muß.

    Hatte gerade ein Gespräch mit meiner GKV, da wir dieses Jahr mehrmals innerhalb der EU unterwegs sind bzw. unseren Haupturlaub in der Türkei verbringen.

    von dem her war meine Aussage vorhin richtig und es wird dringenst zu einer AKV geraten. Auch von der GKV.

    Gruß

    holzwurm

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