@'Erika1' sagte:
holzwurm,
Es geht hier nicht um die Behandlung als Privatpatient, die man mit einer AKV erhält. Es geht darum, daß der EU-Bürger im EU-Ausland die gleiche Behandlung erfährt wie ein Bürger dieses Landes.
Das war mal anders: der Reisende bekam den Auslandskrankenschein (Sozialversicherungsabkommen!) seiner GKV, mit der er sich am Urlaubsort einen Berechtungsschein besorgen mußte, um zum Arzt zu gehen. Er trat dann für die Behandlungskosten in Vorlage und bekam zu Hause von seiner GKV die Kosten erstattet, die bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.
Der Reisende braucht auch weiterhin einen Auslandskrankenschein. Nur ist dieser neuerdings für den EU-Raum auf der Rückseite der Krankenversichertenkarte. Auch können die Ärzte vor Ort diese Karte ablehnen und Dich als Privatpatient behandeln.
Derzeit gibt es noch keine EU-weite Regelung, die besagt, daß ein ausländischer Arzt Dich zu den Konditionen der dortigen nationalen KV behandeln muß.
Hatte gerade ein Gespräch mit meiner GKV, da wir dieses Jahr mehrmals innerhalb der EU unterwegs sind bzw. unseren Haupturlaub in der Türkei verbringen.
von dem her war meine Aussage vorhin richtig und es wird dringenst zu einer AKV geraten. Auch von der GKV.
Gruß
holzwurm