• Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1301749976000

    @pironne

    Hauptsache, du hältst bis Montag durch.  ;)   Das Ganze ist sehr "fraglich", insbesondere die Fristsetzung.

    Schreib mal, wie's weitergegangen ist.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • pironne
    Dabei seit: 1301702400000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1301750639000

    Werd auf jeden Fall Montag berichten!!!

  • juanito
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    geschrieben 1301753978000

    Die Fristsetzung von 3 Tagen ist allerdings sehr kurz.

     

    Aber die Mahnung den Betrag für die Reparatur zu überweisen lief doch schon seit dem Gespräch der TO mit der Geschädigten in Süd-Afrika.

     

    Und woher sollte ein Anwalt (so er denn einer ist) davon wissen?

     

    Selbstverständlich kann man einen Anwalt im Ausland beauftragen.

    Internetsuche!

    Auch wenn er kein RA. ist, kann er im Auftrag der Geschädigten Forderungen stellen.

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
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    geschrieben 1301758734000

    Also ich wuerde mich nicht an der Fristsetzung des gegnerischen Anwalts festhalten. Damit wird er nicht durchkommen.

    Und wenn man vor Gericht auf der Fristsetzung rumkaut, wird der gegnerische Anwalt schlicht und einfach behaupten, dass es sich um einen Tippfehler gehandelt hat.

    An wen wurde denn der Selbstbehalt gezahlt? An die Autovermietung fuer den Schaden am Mietfahrzeug?? Oder habe ich da was ueberlesen...... Das scheint mir der Knackpunkt zu sein, wenn naemlich mit dem Selbstbehalt nur die Kosten fuer das Mietfahrzeug gedeckelt sind, und sonst keine Vollkasko (nennt man glaub ich CDW) abgeschlossen wurde, dann muss der Schaden des Gegners ersetzt werden.

    Die Amis haben (hatten) auch diese bloede Versicherung. Man meint, man ist versichert, und ist es in Wirklichkeit nicht! Darum ist es meiner Auffassung nach wichtig, dass Du in den Besitz dessen kommst, worauf sich der gegnerische Anwalt stuetzt.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • Taurus64
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    geschrieben 1301768534000

    So wie pironne schreibt wurde der Selbstbehalt von 950 EUR für den Schaden am Mietwagen bezahlt:

    Zitat pironne:

    "950 Euro haben wir darüber hinaus bereits an Selbsbehalt für den Schaden an unserem Mietauto gezahlt."

    Die Zahlung der 950 EUR kann demnach auch nur an die Autovermietung gegangen sein.

    Gruß Taurus64

    Wissen ist das einzige Gut das sich vermehrt wenn man es teilt!
  • Alexa78
    Dabei seit: 1211414400000
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    geschrieben 1301768779000

    Ich hoffe, ich habe jetzt nichts überlesen, aber bist du dir wirklich sicher, dass deine Unfallgegnerin den Anwalt tatsächlich selbst eingeschaltet hat?

    Nicht, dass hier ein findiger Anwalt im eigenen Namen handelt, weil er Informationen vom Unfall zugespielt bekommen hat :shock1:

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1301768837000

    @bernardo

    Ein Tippfehler, ja ? Ein Tippfehler, der die "gegnerische Partei" in Panik versetzt, weil sie übers Wochenende niemanden erreichen kann und das Geld ja schon am Montag sozusagen auf dem Klägerkonto oder wo auch immer zu sein hat ?   :?

     

    Zu den Schäden:

    Da wissen wir nicht, wir groß der Schaden war... zwei Totalschäden ? Dann wär's wohl teurer gewesen.  ;)

    Zwei kleinere Schäden ? Wissen wir auch nicht. Wir wissen nur, dass die TO 400 statt der verlangten 1000 € bot - sie schrieb, der Wagen sei ca. 600 € wert.

     

    An wen der Selbstbehalt gezahlt wurde ? Wissen wir auch nicht. Wir wissen nur, dass die TO keinen Kontakt mehr zum Autovermieter hatte - nur zur Klägerin, die sich per Post an die TO wandte, weil sie vom Autovermieter lt eigener Aussage kein Geld erhalten hatte.

    Ob das stimmt, wissen wir nicht - und die TO anscheinend ebenfalls nicht.

     

    Dann kommt ein Schreiben von einem Anwalt aus Hamburg. Der verlangt übers Wochenende 1200 € und - ich zitiere die TO:

     

    "In dem Schreiben steht darüber hinaus, dass sie sich vorbehält noch Kosten für Mietauto etc. während der letzten Wochen einzufordern."

     

    Warum soll die TO übers Wochenende 1200 € zahlen, wenn die Klägerin noch überlegt, ob sie nicht doch ein wenig mehr fordern sollte ?

     

    Ich weiß ja nicht, wie man einen solchen Vorgang, ein solches Vorgehen als "normal" einstufen kann...

     

     

    @juanito

    Ob die TO jemals eine Rechnung der Klägerin in der Hand gehalten hat, wissen wir nicht. Ich bezweifle es aber, da es hier immer nur um schöne runde Summen geht.

     

     

    @Taurus

    Und kostete die Reparatur des Mietwagens 950 € ? Wissen wir nicht. Weiß es die TO ? Hat sie darüber etwas Schriftliches in der Hand ? Wie ich schon oben schrieb: Sie hatte lt. ihrer Aussage keinen Kontakt mehr zu dem Vermieter.

     

    Ich fand es nur wichtig, dass sie sich nicht unter Druck setzen lässt und die geforderten 1200 € an wen auch immer übers Wochenende überweist.

    Am Montag kann sie Kontakt zu der Kanzlei aufnehmen, zu ihrer RSV, usw. 

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1301769377000

    @Alexa

    Ich weiß es nicht und ich möchte auch nicht weiter hier "herumphantasieren".

     

    Für mich ist die Sache "faul" und sollte darum am Montag in aller Ruhe angegangen werden.

    Bin echt gespannt, was pironne uns berichten wird.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Karl99
    Dabei seit: 1186444800000
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    geschrieben 1301769415000

    Also ich würde mir

    1) die Bedingungen des Mietwagenvertrages durchlesen. Da muß stehen, ob der Wagen versichert ist oder nicht.

    2) Die Mietwagenfirma kontaktieren, ob der Fall an sie herangetragen wurde, und ob sie was gezahlt hat bzw., wenn nein, warum nicht.

    3) Checken, ob es vielleicht einen Versicherungsschutz gibt; z.B. über die Kreditkarte, über einen Autofahrerclub, über eine deutsche Kfz-Kasko Versicherung (ich glaube, ich hab so etwas, wenn ich im Ausland mit einem Mietwagen einen Unfall baue, bin ich versichert)

    4) und vorher nix zahlen - wie kam der Brief? Gibt es einen Zustellnachweis?

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1301769970000

    @Karl

    1. hat die TO wohl gemacht, scheint aber nicht ganz klar zu sein.

    2. hätte pironne schon vorher machen sollen (wenn sie's tatsächlich nicht getan hat, was ich vermute).

    3. + 4. richtig und vor allem - nichts "einfach so" mal zahlen. Ohne Rechnungen gesehen zu haben ?

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