• pironne
    Dabei seit: 1301702400000
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    geschrieben 1301738957000

    Hallo,

    wir warenn vor einigen Wochen in Kapstadt und hatten mit meinem Mietwagen einen Auffahrunfall.

    Im Mietvertrag stand, dass eine Selbstbeteiligung in Höhe von 950 Euro entsteht. Die hab ich auch gezahlt. Dann hat sich jedoch die Unfallgegnerin gemeldet und gesagt, dass TEMPEST (die Mietwagenfirma) nicht für Ihren Schaden aufkommen würde und wir die Kosten tragen müssen. Gestern haben wir dann auch ein Schreiben von einem deutchen Anwalt bekommen mit der Aufforderung bis Montag zu zahlen.

    Auf der Rückseite unseres Vertrages stehen all möglichen Klauseln, unter anderem, dass die Mietwagenfirma auch für Schäden an dem anderen Auto aufkommt. Angeblich hätten wir aber einen günstigeren Tarif abgeschlossen.

    Hat jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Geschichte? Wir sollen nun 1200 zusäzlich zahlen, obwohl das Auto keine 600 Euro wert ist.

    Gibt es eine Möglichkeit sich zu wehren?

    Wir sind für jede Antwort dankbar!!

  • Mausebaer120
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    geschrieben 1301740272000

    @pironne sagte:

    Gibt es eine Möglichkeit sich zu wehren?

    Nimm Dir einen Anwalt, der hilft Dir dabei und weiß am besten, was nun zu tun ist.

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
  • Taurus64
    Dabei seit: 1260316800000
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    geschrieben 1301740742000

    Hallo pironne,

    wie wär es wenn du den Rechtsanwalt deines Vertrauens hinzuziehst?

    Der kann dir sicher am ehesten sagen wie du dich in diesem Fall am besten verhältst.

    Nur frage ich mich gerade was passiert wenn du nicht zahlst (wie in dem Schreiben des Anwalts der Unfallgegnerin gefordert). Müsste die Gegenrin dann nicht das Geld einklagen (mit Gerichtsstand in Kapstadt?).

    Wenn du Rechtsschutzversichert bist, würde ich auf jeden Fall die Versicherung ansprechen ob eine Kostenübernahme (auch bei Gerichtsverhandlungen im Ausland mit evtl. notwendigen Anwälten vor Ort) sichergestellt ist.

    Wissen ist das einzige Gut das sich vermehrt wenn man es teilt!
  • pironne
    Dabei seit: 1301702400000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1301741750000

    Haben schon mit mehreren Anwälten gesprochen bevor das Schreiben gekommen ist, das Problem: das sind keine Südafrika-Spezialisten und die vertreten einen nur in "inner-deutschen"-Angelegenheiten und alle haben gesagt, dass der Vertrag nicht eindeutig ist, aber das in Kapstadt durchaus usus sein könnte.

    Wir wollen jetzt aber natürlich auch nicht, dass die Kosten noch mehr explodieren, wenn man e keine realistische Chance hat zu gewinnen.

    Werden aber nochmal mit den Anwälten sprechen wie wir mit diesem Schreiben umgehen sollen.

    Die grösste Frechheit ist ja, dass der Brief gestern ankam und wir Montag das Geld überweisen sollen.

    Danke in jedem Fall für die schnellen Antworten!!

  • Sunshine997
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    geschrieben 1301742108000

    Hattest Du den Mietwagen direkt bei der Mietwagenfirma in Kapstadt gebucht oder hier in Deutschland über einen Reiseveranstalter (z.B. Dertour)?

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • pironne
    Dabei seit: 1301702400000
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    geschrieben 1301742732000

    Wir haben in Kapstadt am Flughafen gebucht... die Firma hat auch kein deutsches Pendant.

    Aber diesen Fehlar machen wir niemals wieder!!

    Also wirklich an Alle: Bucht eure Mietautos immer von Deutschland aus.

    Und wenn ich mir überlege was hätte sonst alles passieren können.. man kann ja auch einen schwerwiegenderen Unfall bauen und dann ist man auf ewig verschuldet (Tanklaster etc)

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1301743135000

    Sunshines Frage ist mehr als wichtig. Denn dann kannst du Kontakt zum Mietwagenverleih aufnehmen. 

    Kannst du natürlich auch, wenn das nicht der Fall ist, aber...

     

    ... ich bin in solchen Fällen ja äußerst misstrauisch, insbesondere, wenn ich unverzüglich zahlen soll.  :?

     

    Drum hier meine "Ideen":

    Versuche zu ergoogeln, ob der Anwalt dort unten wirklich existiert.

    Drängeln ließe ich mich auf keinen Fall. Es gibt keinen Grund, warum die Zahlung bis Montag erfolgen sollte.

    Frage mal beim ADAC an (nur so ein Gedanke), ob sie diesbezüglich Erfahrungen haben.

    Suche dir einen spezialisierten Anwalt. Mit einem Feld, Wald und Wiesen Anwalt bist du schlecht beraten.

    Nimm Kontakt zur Mietwagenfirma auf, wenn du den Wagen hier ab Dt. gebucht hast.

     

    P.S.: OK. Die Frage des Mietwagenverleihs ist geklärt. Nochmals - lass dich nicht drängeln. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum du so kurzfristig zur Zahlung gebeten wirst.

    Ohne jetzt jmd. etwas unterstellen zu wollen - aber ein "Anwaltschreiben" kann ich auch aufsetzen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • pironne
    Dabei seit: 1301702400000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1301743777000

    Das Anwaltsschreiben hat leider eine Kanzlei in Hamburg aufgesetzt..

    Wir waren auch sehr erstaunt wie so etwas zu Stande kommen kann.

  • bernardo2001
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    geschrieben 1301743984000

    Hallo,

    der deutsche Anwalt Deiner Unfallgegner wird Dich wahrscheinlich an dem Amtsgericht verklagen, dem Dein Wohnort zugehoerig ist. Dazu wird er alle Unterlagen, aus dem die angebliche Forderung Deiner Unfallgegner ersichtlich sind, amtlich uebersetzen lassen muessen.

    Da Dir bislang ja offensichtlich nicht klar ist, auf welchen Passus aus dem Mietvertrag sich die Unfallgegner berufen, muesste das eigentlich aus der amtlichen Uebersetzung zu entnehmen sein.

    Das alles wird sehr kostenintensiv sein und wenn Du verlierst.........?

    Auf der anderen Seite kannst Du Dir in Suedafrika einen Anwalt nehmen, der Deine Rechte vertritt. Ich glaube, dass die Botschaft von Suedafrika Dir da weiterhelfen kann.

    Vorab solltest Du Deine Rechtschutz ansprechen, ob die die Kosten tragen, denn ich denke mir, dass die Verfahrenskosten letztendlich den Forderungsbeitrag deutlich uebersteigen werden.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1301744271000

    OK, ist möglich, da so etwas an eine Kanzlei vor Ort weitergeben werden kann.

    Dann würde ich halt in dieser dt. Kanzlei anrufen und mir die Unterlagen, etc. erbitten.

    Oder waren sie in dem Schreiben schon dabei ?

    Und wieso eine so runde Summe ? Sind das die Reparaturkosten ? Anwaltskosten inklusive, etc. ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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