Danke euch für die Antworten!
Den Mangel habe ich vor Ort ordnungsgemäß bei der Reiseleitung reklamiert und mir das auch schriftlich bestätigen lassen.
Daraufhin wurde mir eine Umquartierung in ein anderes Hotel angeboten, was ich aber abgelehnt habe, da ich mich sonst von der Lage her verschlechtert hätte.
Schließlich hat es seinen guten Grund gehabt, dass ich gerade dieses spezielle Hotel gebucht habe.....
Dass ich eine Umquartierung abgelehnt habe, steht nun auch in der Bestätigung drin.
Bei der Buchung selber (vor ein paar Monaten) war noch keinerlei Rede von Baulärm gewesen, erst ca. 3-4 Wochen vor Reisebeginn wurde in einem Schreiben des Veranstalters erstmals darauf hingewiesen.
Auf die Nachfrage eines Mitreisenden hin kam dann vom Reiseveranstalter per Email die Information, dass lediglich mit einer optischen Beeinträchtigung zu rechnen wäre.
Wie gehe ich nun am besten vor, sollte ich die Angelegenheit sofort einem Rechtsanwalt übertragen oder mich doch eher selber an den Reiseveranstalter wenden?
Die anfallenden Kosten müsste doch eigentlich meine Rechtsschutzversicherung übernehmen?
Gruß,
Robert1