Baulärm - Beschwerde beim Reisebüro oder beim Reiseveranstalter?

  • Robert1
    Dabei seit: 1169683200000
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    geschrieben 1171633436000

    Bei meinem Urlaub ist es zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Baulärm durch den Neubau eines Nachbarhotels gekommen, und zwar betraf dieser den Liegewiesen-/Strand-Bereich.

    Muss ich mich jetzt im Nachhinein zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen an das Reisebüro oder den Reiseveranstalter wenden?

    Sind hierfür irgendwelche Fristen einzuhalten?

    Gruß,

    Robert

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1171633549000

    Beim Veranstalter - Details siehe Veranstalter - AGB...

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1171633953000

    Und ohne eine schriftlichen Bestätigung der Reiseleitung vor Ort wird es schwierig was zu bekommen.

    Da Du während Deines Urlaubs die bei der Reiseleitung wahrscheinlich nicht bemängelt hast, musste sie davon ausgehen, daß Du keine Mängel hast.

    In der Art wird auch der Bericht der Reiseleitung an den RV gehen und dann hast Du die A-Karte gezogen und der Veranstalter wird dann Deine Ansprüche ablehnen.

    Sollte was schriftliches vorliegen, dann sieht es anders aus.

    Generell gilt:

    Mängel sind innerhalb von 4 Wochen nach Rückkehr dem Reiseveranstalter anzuzeigen.

    Gruß

    holzwurm

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1171634038000

    @ Eobert1

    Deine Frage gehört so oder ähnlich zu den immer wiederkehrenden Standardfragen hier im Forum.

    Hast Du Deine Reklamation an Ort und Stelle der Reiseleitung gemeldet und sie von ihr bestätigen lassen?

    So oder so mußt Du innerhalb von 4 Wochen mit Einschreiben/Rückschein Deine Reklamation dem Veranstalter mitteilen und die Höhe der geforderten Entschädigung beziffern.

    Wenn Du nicht vor Ort reklamiert hast, sieht's nicht so gut aus. Aber probieren würde ich es trotzdem an Deiner Stelle.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1171634869000

    ...und ob Schadenersatzansprüche vorliegen, wage ich sowieso zu bezweifeln, Gewährleistungsansprüche wahrscheinlich, gell! ;)

    ...Wollte nur wieder mal auf die spitzfindigen Unterscheidungen der Juristen hinweisen :D

    Gruß

    Peter

  • Robert1
    Dabei seit: 1169683200000
    Beiträge: 137
    geschrieben 1171635345000

    Danke euch für die Antworten!

    Den Mangel habe ich vor Ort ordnungsgemäß bei der Reiseleitung reklamiert und mir das auch schriftlich bestätigen lassen.

    Daraufhin wurde mir eine Umquartierung in ein anderes Hotel angeboten, was ich aber abgelehnt habe, da ich mich sonst von der Lage her verschlechtert hätte.

    Schließlich hat es seinen guten Grund gehabt, dass ich gerade dieses spezielle Hotel gebucht habe.....

    Dass ich eine Umquartierung abgelehnt habe, steht nun auch in der Bestätigung drin.

    Bei der Buchung selber (vor ein paar Monaten) war noch keinerlei Rede von Baulärm gewesen, erst ca. 3-4 Wochen vor Reisebeginn wurde in einem Schreiben des Veranstalters erstmals darauf hingewiesen.

    Auf die Nachfrage eines Mitreisenden hin kam dann vom Reiseveranstalter per Email die Information, dass lediglich mit einer optischen Beeinträchtigung zu rechnen wäre.

    Wie gehe ich nun am besten vor, sollte ich die Angelegenheit sofort einem Rechtsanwalt übertragen oder mich doch eher selber an den Reiseveranstalter wenden?

    Die anfallenden Kosten müsste doch eigentlich meine Rechtsschutzversicherung übernehmen?

    Gruß,

    Robert1

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1171636147000

    Ich würde erst mal - gerade wegen der Einhaltung der Mängelfrist - mich selber an den Reiseveranstalter wenden.

    Am besten alle Belege nur in Kopien beifügen.

    Sollte der RV dann abblocken, kannst Du mit den bis dahin gesammelten Unterlagen immer noch jederzeit einen Rechtsanwalt beauftragen.

    Normalerweise werden die Kosten für den Anwalt von der Rechtschutz übernommen. Schaue aber sicherheitshalber mal in den Vertrag und die AGBs Deiner Rechtschutzversicherung.

    Gruß

    holzwurm

  • Robert1
    Dabei seit: 1169683200000
    Beiträge: 137
    geschrieben 1171653364000

    @'holzwurm' sagte:

    Am besten alle Belege nur in Kopien beifügen.

    Mit den Kopien von Belegen meinst du vermutlich die Bestätigung der Reiseleitung vor Ort.

    Oder sollte ich zum jetzigen Zeitpunkt schon Fotos der Baustelle sowie schriftliche Zeugenaussagen von anderen Reiseteilnehmern sammeln und beifügen?

    Gruß,

    Robert1

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1171653911000

    Robert, Du wurdest doch vor Reiseantritt vom Reiseveranstalter auf die Baustelle hingewiesen, wie Du selbst schreibst. Sicherlich hast Du auch die Möglichkeit gehabt, gebührenfrei in ein anderes Hotel umzubuchen oder Dir wurde ein Ausweichhotel ohne Aufpreis oder eine Reisepreisminderung angeboten. Das ist bei den meisten Reiseveranstaltern jedenfalls gängige Praxis. Insofern stehen Deine Chancen auf eine nachträgliche Erstattung recht schlecht - schließlich wußtest Du von der Baustelle und bist trotzdem angereist, obwohl Du noch eine Möglichkeit zum Umbuchen hattest. Daß Du nicht gleich bei Buchung informiert wurdest, ist zwar ärgerlich - aber vielleicht bestand zum Zeitpunkt der Buchung noch gar keine Beeinträchtigung durch eine Baustelle? Gerade Baustellen außerhalb der Vertragshotels sind für die Veranstalter schlecht vorhersehbar. Daß Du das Umzugsangebot der Reiseleitung abgelehnt hast, wird sich ebenfalls nachteilig auf eine mögliche Erstattung auswirken. Wenn Du die einzige effektive Abhilfe (Hotelwechsel) abgelehnt hast, kann der Baulärm ja nicht soooooooooooooo dramatisch gewesen sein ;)

    Wenn Du jetzt trotzdem Deine Reklamation abschicken willst (versuchen kann man es ja ;)), dann sollte diese im Idealfall auch vollständig mit Kopien aller Belege, Fotos, etc. sein.

    Realistische Chancen sehe ich in Deinem Fall ehrlich gesagt allerdings nur, wenn Du mit einem Goodwill - Reisegutschein (reine Kulanzentscheidung des Veranstalters) einverstanden wärst.

  • Robert1
    Dabei seit: 1169683200000
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    geschrieben 1171699803000

    @'Sina1' sagte:

    Sicherlich hast Du auch die Möglichkeit gehabt, gebührenfrei in ein anderes Hotel umzubuchen oder Dir wurde ein Ausweichhotel ohne Aufpreis oder eine Reisepreisminderung angeboten. Das ist bei den meisten Reiseveranstaltern jedenfalls gängige Praxis.

    Hallo Sina1,

    die Möglichkeit zum Umbuchen habe ich vom Reiseveranstalter nicht angeboten bekommen, da war nie die Rede von gewesen. Vielmehr hat der Veranstalter der Reise auf Anfrage eines anderen Reiseteilnehmers (der zusammen mit mir die Reise gebucht hatte) lediglich auf eine optische Beeinträchtigung verwiesen.

    Was denkt ihr, wieviel Prozent Reisepreisminderung es wohl in einem solchen Fall geben wird?

    20 bis 30 Prozent müssten es meiner Meinung nach in diesem Fall schon sein....

    Gruß,

    Robert1

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