• sealord
    Dabei seit: 1176854400000
    Beiträge: 724
    geschrieben 1219963971000

    Hi,

    habe trotz Recherche hier im forum nicht die passende Antwort auf meine Frage gefunden.

    Wir haben dieser Tage, nicht wie sonst eine Pauschalreise, sondern auf Anraten des Reisebüros eine sog. Bausteinbuchung vorgenommen. Hotels und den Charterflug unabhängig voneinander gebucht. Die Zahlung für den Flug wird jetzt sofort nach Buchung zu 100% fällig, obwohl der Flug erst in 5 Monaten stattfindet.

    Auf Nachfrage nach dem Sicherungsschein wird mir vom Reisebüro mitgeteilt, dass es diesen bei einer getrennten Buchung von Flug und Hotel nicht gäbe.

    Bislang ging ich immer davon aus, dass der Sicherungsfond gerade für Fluggesellschaften eingerichtet wurde, um im "Fall der Fälle" die Kunden befördern zu können?

    Ist das wirklich so richtig?

    Danke für Eure Antworten.

    an den Admin: sollte für diese Frage bereits eine Antwort im Forum vorhanden sein, bitte mein posting entsprechen verschieben.

    Danke.

    Gruß Sealord

    Sealord
  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
    Beiträge: 1935
    geschrieben 1219965677000

    Ein Sicherungsschein besteht nicht aus einem Anteil an einem Sicherungsfonds, sondern ist eine explizite Versicherung eines Reiseveranstalters ( nicht einer Fluggesellschaft! )

    Dein Reisebüro hat Recht, bei einer Bausteinbuchung gibt es keine Sicherungsscheine. Die gibt´s nur wenn alle Reiseleistungen z.B. bei einer Pauschalreise aus einer Hand von einem Reiseveranstalter kommen.

    Viele Grüße.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1220002610000

    Hallo capitano, bei Deiner Auskunft berücksichtigst Du aber nicht diese

    immens wichtigen rechtlichen Punkte:

    Sobald 2 massgebliche Reisebestandteile zu einem Reisepaket gebündelt

    werden, ist auch ein Sicherungsschein auszustellen. Letztlich gilt u.U.

    der Vermittler, hier das Reisebüro, sogar als Veranstalter dieser

    für den Einzelfall zusammengestellten Reise.

    Hier klicken zum Thema Sicherungsschein auch bei Zusammenfassung von Bausteinen

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1220003596000

    Aber nur, wenn der Vermittler diese dann wiederum zu einem Komplettpreis anbietet.

    LG

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1220004661000

    Wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Flug und anschließendem

    Hotelaufenthalt gegeben ist - so wie im obigen Fall - wird kein Gericht

    die Erklärung akzeptieren, daß das Reisebüro (pfiffig wie es meint

    zu sein) daraus keinen Komplettpreis gebildet hat. Zumal zum

    gleichen Zeitpunkt gebucht. Es ist somit einwandfrei eine

    "Pauschalreise", auch wenn einzeln berechnet.

    Im übrigen empfehle ich den Thread "Fehlender Reise-Sicherungsschein"

    von Watnu. Dort kann man im Einzelnen nachlesen, welche Stellen sich

    für solche Vorgehensweisen interessieren.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
    Beiträge: 679
    geschrieben 1220007008000

    Hallo zusammen,

    das ist nun so ein richtig "schöner" Grenzfall, den man so oder so sehen kann und da kann's bei der Bewertung auf absolute Kleinigkeiten ankommen:

    Hat das Reisebüro Euch beides zusammen angeboten und verkauft, so stellt das Reisebüro eine Reise für Euch zusammen (mit gemeinsamer Rechnung und einem Gesamtpreis) und tritt quasi als Veranstalter auf. In diesem Fall wäre ein Sicherungsschein wohl fällig.

    Habt Ihr selbst die getrennte Buchung des Hotels und dazu passend einen Flug gewünscht, sähe das schon anders aus. Ein Sicherungsschein wäre dann ggf. nicht erforderlich.

    Nun steht da ja "auf Anraten des Reisebüros" ... insofern würde ich eher von dem ersten Fall ausgehen.

    Wie sieht's denn mit dem Flughafentransfer am Zielort aus? Habt ihr den schon mitgebucht? Dann wären Flug + Transfer oder Transfer + Hotel nämlich auch schon wieder als zwei Leistungen zu bewerten und ein Sicherungsschein notwendig.

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1220007411000

    @soedergren

    Ob das letztlich ein "Grenzfall" ist, wage ich zu bezweifeln. Eher die

    klassische Variante, setze ich jetzt mal voraus, nämlich Unwissenheit

    - und die schützt bekannterweise nicht vor Strafe.

    Vorsätzliches Handeln unterstelle ich erst gar nicht.

    Die neudeutsch "Dynamic Packaging" - Variante

    hat ja um sich gegriffen. Natürlich möchte auch das klassische

    Reisebüro von dem Boom partizipieren, ohne Nachteile

    (aus Vermittlersicht) auf sich zu ziehen.

    Letztlich wird dem Reisekunden ein elementares Recht verweigert,

    nämlich der Anspruch auf einen Reisesicherungsschein und er wird

    somit unnötig der Gefahr ausgesetzt, im schlimmsten anzunehmenden

    Fall sein Geld ohne Gegenleistung zu verlieren.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
    Beiträge: 679
    geschrieben 1220007885000

    @privacy,

    genau deshalb tendiere ich ja selbst zu Variante 1 - also Gesamtpaket angeboten vom RSB, daher Sicherungsschein notwendig. In diesem Fall stellt das RSB quasi als Veranstalter Bausteine zu einer Gesamtreise zusammen.

    Wenn der Kunde aber selbst nach zwei unabhängigen Buchungen verlangt, dann wäre das Variante 2.

    So, in in diesem Fall kommt's deshalb meiner Meinung darauf an, was ganz genau das RSB gesagt und angeboten hat (wie gesagt, wegen "auf Anraten des Reisebüros" tendier auch ich definitiv zu Variante 1).

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
    Beiträge: 1935
    geschrieben 1220008174000

    @privacy sagte:

    Wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Flug und anschließendem Hotelaufenthalt gegeben ist - so wie im obigen Fall - wird kein Gericht die Erklärung akzeptieren, daß das Reisebüro (pfiffig wie es meint zu sein) daraus keinen Komplettpreis gebildet hat. Zumal zum

    gleichen Zeitpunkt gebucht. Es ist somit einwandfrei eine

    "Pauschalreise", auch wenn einzeln berechnet.

    Nee, ganz so einfach ist es nicht ;)

    Jedes Gericht wird es akzeptieren müssen. Wenn z.B. ein Reisebüro den Charterflug eines Veranstalters X und die Hotelleistungen eines Veranstalters Y zeitgleich und zum gleichen Reisetermin verkauft, aber für den Kunden zwei separate Rechnungen ( also eine je Leistungsträger )erstellt. Dann sind´s zwei getrennte Leistungen und das Reisebüro wird definitiv nicht als Veranstalter tätig und hat ergo auch keinen Sicherungsschein auszustellen. Fertig. ( Mal abgesehen davon, dass Reisebüros das in der Praxis in den allerwenigsten Fällen können ).

    Die Veranstalter X und Y geben auch keinen Sicherungsschein raus, da nur Einzelleistungen verkauft worden sind und keine Pauschalreise bzw. mindestens zwei zusammenhängende Hauptleistungen.

    Fazit: Bei einer solchen Bausteinbuchung gibt es - zurecht - keine Sicherungsscheine!

    Viele Grüße.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • krabel
    Dabei seit: 1100131200000
    Beiträge: 847
    geschrieben 1220008450000

    Wir hatten dieses Jahr über einen Veranstalter so gebucht wie der Fragesteller. Flüge mussten wir auch gleich bezahlen und den Rest später. Wir haben für die Reise einen Sicherungsschein erhalten.

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