Es scheint sich in manchen Köpfen festgesetzt zu haben, dass Baustein + Flug = Pauschalreise ist, im Sinne eines vor Jahren ergangenen Urteils in Portugal!
Das trifft aber nicht in Deutschland oder Österreich zu und ist auch von führenden deutschen Reiserechtsjuristen so erkannt worden
Weist eine vermittelndes Reisebüro deutlich lesbar auf den Veranstalter der Bausteinsteinleistung hin, so ist er nicht Veranstalter!. Ich selbst habe dazu eine kleine "Expertise" erstellt, die man auf meinen Reiserechtsseiten als PDF unter http://www.reisemosaik.at/Reiserecht/pdf/Reisevermittler_als_Reiseveranstalter.pdf abrufen kann.
In Portugal haben die (auch nur vermittelnden) Reisebüros eine anderen Rechtsstatus, nämlich grundsätzlich einmal jenen des Reiseveranstalters. Dies ist eine Sonderkonstruktion. Und dort hat ein Reisebüro Flug und einen Cluburlaub zusammen angeboten. Das Clubhotel ging daneben, der Kunde klagte, das (vermittelnde) Reisebüro wies die Klage als unzuständig ab, das Gericht stellte aber fest, dass das portugiesische vermittelnde Reisebüro aufgrund des rechtlichen Sonderstatus von Reisebüros in Portugal im Sinne der Pauschalreiseverordnung als Reiseveranstalter - IN PORTUGAL - zu sehen ist. Diese Ansicht bestätigte der EuGH im Sinne der portugiesischen Gesetze, nicht im Sinne deutscher oder österreichischer Rechtslage.
Wesentlich ist daher, ob ein Konsument ohne weiteres erkennen kann, wer der Leistungserbringer = Reiseveranstalter ist.
Ein einfaches Beispiel, das die Logik meiner und führender deutscher Rechtsexperten zeigt:
Kunde kommt in ein Reisebüro und möchte einen Flug nach X buchen.
Dieser Flug wird gebucht.
Kunde verlässt zufrieden das Reisebüro und trinkt einen Kaffee.
Kehrt zurück und will jetzt, weil er so zufrieden ist, ein Hotel auch noch buchen.
Hotel wird gebucht.
Bitte schön, wo läge da jetzt eine Pauschalreise vor???
Den einzigen wirklichen Grenzwert, den es theoretisch in Deutchland gäbe - aber nochmals: nur wirklich theoretisch - wäre folgender:
Ein Kunde geht ins Reisebüro und sagt, er möchte gerne nach X fliegen, dort in einem schnuckeligen Hotel übernachten, sich nicht um die Transfers kümmern und möchte dafür ein Komplettangebot. Dann könnten Teile der Urteilsbegründung aus PORTUGAL insoferne greifen, als nicht der KUNDE die Auswahl getroffen hätte, sondern der VERMITTLER im voraus zusammengefügte "Bausteine" angeboten hätte, selbst wenn er diese getrennt machen würde. Aber wie mehrmals erwähnt, trifft dies aufgrund anderer gesetzlicher Grundlagen in Deutschland SO nicht zu!
Daher sind Bausteine, die aus einer Leistung bestehen, nicht Sicherungsschein pflichtig.
Soweit in Kürze zu einem sehr komplexen Thema.
Gruß Peter