• soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1220008452000

    @CaptainJarek & privacy...

    Und genau deswegen, weil man da so herrlich unterschiedlicher Meinung sein kann, sage ich was von "Grenzfall". Es kommt nämlich ganz erheblich darauf an, wie das RSB die Reise angeboten (zusammen/ getrennt) und abgerechnet (eine oder zwei Rechnungen) hat. Und genau deswegen kann man pauschal auch nicht sagen, ob ein Sicherungsschein hier notwendig ist oder nicht.

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1220009043000

    In diesem Fall kann man nach den Angaben des Threaderöffners tatsächlich nicht sagen ob´s notwendig war oder nicht.

    Aber unterschiedlicher Meinung kann man da nicht sein.

    Pauschalreise = Sicherungsschein

    Bausteinreise mit getrennten Rechnungen pro Reisebaustein = Kein Sicherungsschein

    Bausteinreise auf einer Rechnung = Sicherungsschein ( auch wenn diese Variante rechtlich völlig krank ist! )

    Viele Grüße.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1220009284000

    Sag ich doch ;-)

    Und unterschiedlicher Meinung kann man doch eigentlich immer sein, auch wenn dann mindestens eine Meinung nicht zutrifft :laughing:

    Bausteinreise auf einer Rechnung = Sicherungsschein ( auch wenn diese Variante rechtlich völlig krank ist! )

    Kommt aber dummerweise relativ häufig vor... und da schneiden sich die betroffenen RSBs dann eigentlich ins eigene Fleisch.

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1220009515000

    Leider wissen viele Reisebüros ( bzw. deren Mitarbeiter die einen solchen Vorgang bearbeiten ) nicht um diesen Existenzbedrohenden Rechtsfehler seitens des Gesetzgebers ( nix anderes ist´s in meinen Augen ), wenn sie einen solchen Vorgang bearbeiten.

    Und im Grunde passiert ja erstmal in 99,999 % der Fälle auch nix, aber da wo mal was passiert, hat das RB unverschuldet rechtlich die Torte im Auge und kann zumeist dichtmachen.

    Viele Grüße.

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  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1220009869000

    Da hast du allerdings recht. Erst hat Vater Staat die EU-Richtlinie mit erheblicher Verspätung umgesetzt und dann auch noch ziemlich, ähm, mäßig. In anderen EU-Ländern ist das deutlich besser geregelt.

    Da die Versicherungen hier so ziemlich machen können, was sie wollen, ist es für jemanden, der sich neu niederlassen will, fast unmöglich, die Sicherungsscheine überhaupt zu bekommen (wer hat schon mal wenn er ein neues Geschäft gründet so mal eben einen fünfstelligen Eurobetrag nutzlos herumzuliegen, der nur als Kaution für die Versicherung dienen kann).

  • sealord
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    geschrieben 1220039314000

    An alle Antworter,

    erst mal vielen Dank für Eure Infos.

    So, jetzt habe ich mal gelernt was u. a. der Unterschied zwischen Pauschalreise und Bausteinreise rein rechtlich ist.

    Bei uns dürfte wohl der Fall 1 zutreffen.

    Ich wusste erst nicht, wie gravierend meine Formulierung ins "Gewicht" fallen kann. Ich meine mit meiner Aussage "auf Anraten des Reisebüros". Richtig ist, dass wir einen längeren Aufenthalt auf den Kanaren wollen, aber nicht unbedingt an einem Ort und dem gleichen Hotel. So suchten wir zwei verschiedene Ortschaften und zwei verschiedene Hotels, dann noch von zwei verschiedenen Veranstalter. Um dies buchen zu können, riet uns nun das RB zur Bausteinreise mit dem getrennten Flug. Wir haben tatsächlich auch drei Buchungen/Rechnungen.

    Wir wurden aber nicht darüber aufgeklärt, dass es für diese Variante keinen Sicherungschein gibt. Gebe dafür dem RB aber auch keine Schuld, denn wir hatten wohl beide in diesem Moment nicht daran gedacht.

    Erst ein paar Tage später nach der Buchung fiel mir der fehlende Sicherungsschein auf und dann meine Nachfrage, die dann wohl auch richtigerweise negativ beschieden wurde.

    Trotzdem war ich erst darüber erstaunt.

    Nun ja, so lernt man immer wieder dazu.

    Danke für Eure Antworten

    Grüße Sealord

    Sealord
  • Sunsation
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    geschrieben 1220055995000

    Und im Grunde passiert ja erstmal in 99,999 % der Fälle auch nix, aber da wo mal was passiert, hat das RB unverschuldet rechtlich die Torte im Auge und kann zumeist dichtmachen.

    Das ist nicht korrekt.

    Dynamik Packaging bsw. greift auf zwei Leistungen von zumeist unterschiedlichen Veranstaltern, die jeder für sich schon einen Sicherungsschein mitliefern.Das gilt für die Hotelleistung von Schauinsland oder FTI ebenso wie für den Flug von Tip oder Alltours.

    In den meisten Fällen sind die zusammengebuchten Bausteine also bereits durch einen Sicherungsschein des jeweiligen Anbieters abgesichert und ein weiterer Sicherungsschein durch das "veranstaltende" Reisebüro ist völlig unnötig.

  • CaptainJarek
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    geschrieben 1220068375000

    Das ist nicht richtig. :?

    Für eine einzelne Leistung gibt´s keine Sicherungsscheine bzw. ist es nicht nötig einen Sicherungsschein auszugeben.

    Wenn bei Dynamic P. ein Anbieter aus zwei oder mehr Einzelleistungen eine Gesamtreise bastelt, dann wird er zum "Veranstalter" und gibt auch eigene Sicherungsscheine zwecks Kundengeldabsicherung heraus.

    Viele Grüße.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • mosaik
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    geschrieben 1220088376000

    Es scheint sich in manchen Köpfen festgesetzt zu haben, dass Baustein + Flug = Pauschalreise ist, im Sinne eines vor Jahren ergangenen Urteils in Portugal!

    Das trifft aber nicht in Deutschland oder Österreich zu und ist auch von führenden deutschen Reiserechtsjuristen so erkannt worden

    Weist eine vermittelndes Reisebüro deutlich lesbar auf den Veranstalter der Bausteinsteinleistung hin, so ist er nicht Veranstalter!. Ich selbst habe dazu eine kleine "Expertise" erstellt, die man auf meinen Reiserechtsseiten als PDF unter http://www.reisemosaik.at/Reiserecht/pdf/Reisevermittler_als_Reiseveranstalter.pdf abrufen kann.

    In Portugal haben die (auch nur vermittelnden) Reisebüros eine anderen Rechtsstatus, nämlich grundsätzlich einmal jenen des Reiseveranstalters. Dies ist eine Sonderkonstruktion. Und dort hat ein Reisebüro Flug und einen Cluburlaub zusammen angeboten. Das Clubhotel ging daneben, der Kunde klagte, das (vermittelnde) Reisebüro wies die Klage als unzuständig ab, das Gericht stellte aber fest, dass das portugiesische vermittelnde Reisebüro aufgrund des rechtlichen Sonderstatus von Reisebüros in Portugal im Sinne der Pauschalreiseverordnung als Reiseveranstalter - IN PORTUGAL - zu sehen ist. Diese Ansicht bestätigte der EuGH im Sinne der portugiesischen Gesetze, nicht im Sinne deutscher oder österreichischer Rechtslage.

    Wesentlich ist daher, ob ein Konsument ohne weiteres erkennen kann, wer der Leistungserbringer = Reiseveranstalter ist.

    Ein einfaches Beispiel, das die Logik meiner und führender deutscher Rechtsexperten zeigt:

    Kunde kommt in ein Reisebüro und möchte einen Flug nach X buchen.

    Dieser Flug wird gebucht.

    Kunde verlässt zufrieden das Reisebüro und trinkt einen Kaffee.

    Kehrt zurück und will jetzt, weil er so zufrieden ist, ein Hotel auch noch buchen.

    Hotel wird gebucht.

    Bitte schön, wo läge da jetzt eine Pauschalreise vor???

    Den einzigen wirklichen Grenzwert, den es theoretisch in Deutchland gäbe - aber nochmals: nur wirklich theoretisch - wäre folgender:

    Ein Kunde geht ins Reisebüro und sagt, er möchte gerne nach X fliegen, dort in einem schnuckeligen Hotel übernachten, sich nicht um die Transfers kümmern und möchte dafür ein Komplettangebot. Dann könnten Teile der Urteilsbegründung aus PORTUGAL insoferne greifen, als nicht der KUNDE die Auswahl getroffen hätte, sondern der VERMITTLER im voraus zusammengefügte "Bausteine" angeboten hätte, selbst wenn er diese getrennt machen würde. Aber wie mehrmals erwähnt, trifft dies aufgrund anderer gesetzlicher Grundlagen in Deutschland SO nicht zu!

    Daher sind Bausteine, die aus einer Leistung bestehen, nicht Sicherungsschein pflichtig.

    Soweit in Kürze zu einem sehr komplexen Thema.

    Gruß Peter

  • Sunsation
    Dabei seit: 1183852800000
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    geschrieben 1220094488000

    Nicht Sicherungsscheinpflichtig bedeutet nicht, dass kein Sicherungsschein ausgestellt wird.Ich kennen keinen Online buchbaren Veranstalter, (bis auf Öger) der Einzelleistungen ohne Sicherungsschein ausstellt.Somit sind auch die jeweiligen Bausteine i.d.R. bereits versichert.

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