Hinsichtlich der rechtlichen Aspekte empfehle ich dir die AGB des Veranstalters zu lesen, Wedhorn.
Übrigens ist auch eine im Reisebüro gebuchte Reise den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters unterworfen und wäre demnach die Stornogebühr auch dort verlangt worden.
Diese Art von Reisen (dynamic packaging) wird bei der Buchung zusammengestellt, die Flüge sind nicht umbuchbar und es spielt dabei keine Rolle, ob der Flug vor 4h, Tagen oder Monaten gebucht wurde. Insofern ist es leider rechtens einen Ausgleich zu verlangen.
Du kannst darlegen, der Veranstalter habe die Möglichkeit das Ticket weiterzuveräußern und daher geringere Kosten als die verlangten. Die Darlegungslast obliegt allerdings dir ...
Fazit: Es ist überaus empfehlenswert, Erkundigungen über die Witterung zur gewünschten Reisezeit vor der Buchung einzuholen.