Hi Marcel,
überlegen würde ich es als Geschädigter auch, allerdings kann's nur was bringen, wenn ein Straftatbestand vorliegt (wie z.B. Insolvenzverschleppung o.ä.). Bei einer normalen Insolvenz würde das nichts bringen. Da caline ja bereits die Sache einem Anwalt übergeben hat, würde ich eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung der Angelegenheit mit diesem besprechen.
Ansonsten ist der richtige Weg, erst mal die Ansprüche beim Insolvenzverwalter anzumelden. Allerdings dürften die Ansprüche, um die es hier geht, da ziemlich weit hinten eingereiht werden, da da garantiert die Banken und ähnliches viel weiter oben auf der Liste stehen.
Was die RSB-Sache angeht, gibst du die Antwort ja eigentlich schon selbst: "wenn ich als Kunde mal an ein nicht so kompetentes Büro gerate...". Das Problem ist also in erster Linie, ein kompetentes Reisebüro zu finden und auch zu erkennen. Denn natürlich gibt's wie in jeder Branche gute und schlechte. Wenn man allerdings ein gutes Reisebüro gefunden hat, dann kann man damit viele, viele Fehler vermeiden.
Gruß,
soedergren