• carlosCB
    Dabei seit: 1123113600000
    Beiträge: 319
    geschrieben 1232111545000

    vielleicht habe ich es überlesen, aber waren denn Verkäufer des Gutscheines und Betreiber der Villa Ikarus (was treibt einen nur nach Usdom :? ) denn identisch ???

    Wenn nicht, leigt da eine Chance

    Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
  • Bäumelchen
    Dabei seit: 1216252800000
    Beiträge: 3606
    geschrieben 1232112036000

    Ebay-Verkäufer und Betreiber waren identisch

    Grüsse

    Heiko

    Foren-Signaturen sind langweilig, oder sie werden gelöscht. Also hab ich keine, ausser dieser, die ist langweilig und wird wohl nicht gelöscht.
  • carlosCB
    Dabei seit: 1123113600000
    Beiträge: 319
    geschrieben 1232112432000

    d.h. dass der Verkäufer Geld für eine Leistung erhalten hat, die er Gar nicht geben konnte. Das ist (bis auf einige ausnahmen wie Möbel und Neufahrzeuge) m.W. lt ebay AGB´s nicht erlaubt. Hat einer den Na,em des ebay VK?

    Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
  • Bäumelchen
    Dabei seit: 1216252800000
    Beiträge: 3606
    geschrieben 1232114078000

    Der Ebay-Verkäufer ist glaube ich bereits gesperrt.

    Streng genommen hat er ja einen Gutschein FÜR eine Leistung verkauft. Und diesen Gutschein hat er wohl auch immer pünktlich zugesandt. Lediglich die Leistungen aus dem Gutschein (Einlösung nach Verfügbarkeit...) konnten teilweise erst nach 1-2 Jahren erbracht werden, bzw. nunmehr gar nicht.

    Die Lieferung des Gutscheines erfolgte und somit wurde wohl den Ebay AGB's entsprochen.

    Grüsse

    Heiko

    Foren-Signaturen sind langweilig, oder sie werden gelöscht. Also hab ich keine, ausser dieser, die ist langweilig und wird wohl nicht gelöscht.
  • carlosCB
    Dabei seit: 1123113600000
    Beiträge: 319
    geschrieben 1232121496000

    nein, eben nicht !!! ERst recht nicht, wenn Leistungserbriner und VK identisch sind. es sei denn, es stand von vornherein fest, dass die LEistung erst 2009 zu erbringen ist

    Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
    Beiträge: 679
    geschrieben 1232139183000

    Hallo,

    abgesehen davon, dass auch wenn es ein Verstoß gegen die AGB von Ebay wäre, dies der TE nichts bringen würde, bezweifle ich auch, dass es gegen die Ebay-AGB verstösst, denn:

    • Ebay selbst hat entsprechende Reise-Kategorien und wirbt wie folgt wörtlich damit: "eBay bietet Ihnen ein einmaliges Angebot an attraktiven und günstigen Kurzreisen sowie eine große Auswahl an Ferienwohnungen. Ersteigern Sie einen der vielen wertvollen Hotelgutscheine und bestimmen Sie selbst, wann Sie anreisen wollen. Oder verschenken Sie einen Gutschein an einen Ihnen lieben Menschen."
    • So ein Reisegutschein ist prinzipiell eine Art offenes Reiseticket. Zu Tickets heisst es in den Ebay-Grundsätzen: "Darüber hinaus ist es grundsätzlich erlaubt, Optionen für ein Ticket zu verkaufen (d.h. Anrechte auf Tickets, die physisch erst zu einem späteren Zeitpunkt hergestellt werden, für die jedoch der Vertrieb zeitlich schon vor der Herstellung stattfindet)."

    Danach würde ich davon ausgehen, dass diese Art Gutscheinverkauf nicht grundsätzlich gegen die Ebay-AGB verstösst.

    Aber wie gesagt, unabhängig davon, ob ein Verstoß gegen die Ebay-AGB vorliegt oder nicht, würde dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und der TE betreffen, sondern lediglich das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und Ebay. Und das bringt der TE leider gar nichts.

    Gruß,

    soedergren

  • hema2812
    Dabei seit: 1200614400000
    Beiträge: 864
    geschrieben 1232144766000

    Caline,

    wie häufig schon gesagt. Du hast einen Rechtsanspruch auf die bezahlte Leistung.

    Aber recht haben und recht bekommen sind auch bei Einschaltung eines Anwalts nicht folgerichtig.

    In diesem Fall halte ich kostenpflichtige Nachforschungen und Tätigkeiten für verfehlt, kostenlose Anzeigen aber für angebracht.

    Grundsätzlich verlaufen ebay Auktionen nicht so. Ich vermeide das Wort "betrügerisch".

    Bei den vielen "Hotelbuchungen", die ich bei ebay gemacht habe, war eine besonders "haarig".

    Auch hier wurde für einem Individual _Hotel, das sehr fesch aussah, ein besonders gutes Angebot gemacht. Die ersteigerten 4 Tage Aufenthalt waren aber nicht günstiger als weitere Tage in anderen Tagen in dieser Region.

    Ich wurde nur stutzig, dass das Problemhotel nicht zu erreichen war und wenn, keine Termine nennen konnte.

    Da habe ich massivst Druck gemacht und innerhalb eines Tages mein Geld zurückbekommen. Das war gut so, denn etwas hörte ich von der Staatsanwaltschaft Passau, dasss die flüchtige Verkäuferin 2000 Gutscheinbesitzer geprellt hate. Und keiner - ich habe überall nachgefragt- hat davon vorher gewusst.

    Nochmals: Obwohl Unkundige das behaupten, sind ebay Ersteigerungen nicht vergleichbar mit Spielcasino.

    Wer auf Markenhotels, wie Marriott, Holiday Inn, Mercure, Best Western, Mövenpick steigert, braucht normale oder betrügerische Insolvenzen kaum zu fürchten. Risiken bestehen immer, aber die Vorteile, dass man 50% und mehr als Rabatt erhält, überwiegen.

    Für Urlaube in Deutschland und im nahen Ausland ersteigere ich fast immer Gutscheine bei ebay.

    Besser und günstiger geht`s nimmer.

    Beispiel gefällig: Berlin,

    2bis3 Sterne Hotel, Ü mit schönemFB für 2 Personen, reichlich Tageszeitungen, persönliche Atmosphäre, für 22- 24 € pro Tag.

    Die Adresse verrate ich nicht, sonst wird`s mir zu teuer.

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
    Beiträge: 1935
    geschrieben 1232147794000

    @hema2812 sagte:

    Ich habe bei meinen Ersteigerungen ( ... ) nur positive Erfahrungen gemacht. Zugegeben, bei dreien war`s etwas haarig.

    @hema2812 sagte:

    Bei den vielen "Hotelbuchungen", die ich bei ebay gemacht habe, war eine besonders "haarig".

    :frowning: Wat´n nu? *grübel*

    @hema2812 sagte:

    Nochmals: Obwohl Unkundige das behaupten, sind ebay Ersteigerungen nicht vergleichbar mit Spielcasino.

    Hast Du nicht selbst gesagt, dass der Threaderöffner seinen Verlust als Spekulation sehen sollte?! Also in meine Augen ist ebay eine Marktplattform auf welcher zweiseitige Verträge zu Stande kommen ( sollten ). Für Spekulationsverluste darf da kein Platz sein!

    Ach ja, und Unkundig bin ich auch nicht ;)

    @hema2812 sagte:

    Risiken bestehen immer, aber die Vorteile, dass man 50% und mehr als Rabatt erhält, überwiegen.

    Aha. Und ohne Risiko geht´s beim Ersteigern nicht? Schade!

    Und worauf kriegt man 50% Rabatt? Auf die Corporate-Rate? Auf die Rack-Rate? Auf den Preis eines Hotelportals? Auf den Preis eines Reisebüros? Worauf?

    Es gibt nicht den einen Preis für ein Hotelzimmer!

    @hema2812 sagte:

    Besser und günstiger geht`s nimmer.

    Glaub ich nicht. Aber wie schon gesagt - jedem das Seine!

    Und wer mit 66 Jahren noch in einen zwei Sterne Hotel in Berlin ( Kenner wissen wie es um die meisten 2-Sterne Häuser in der Bundeshauptstadt bestellt ist ) übernachten möchte ... bitteschön! Viel Spaß dabei.

    Viele Grüße.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • caline
    Dabei seit: 1206403200000
    Beiträge: 199
    geschrieben 1232541728000

    Hallo,

    gibt es unter Euch jemanden,der das Gleiche jetzt mit der Insolvenz der "Villa Ikarus" erlebt hat,dann bitte mal melden!?

    Ich habe in einem Forum gelesen,dass jemand das Geld v.ehem.Betreiber zurückbekommen hat,weil er mit einem persönlichen Vorbeikommen" gedroht" hat!

  • Bäumelchen
    Dabei seit: 1216252800000
    Beiträge: 3606
    geschrieben 1233050350000

    Hallo Caline,

    lese gerade Deinen Beitrag. Ich selbst bin nicht betroffen :D

    Habe zum "Fall Villa Ikarus" auch schon einiges gelesen, nur, Wild-West-Methoden dürften wenig helfen, und ich traue solchen "Kohle-ich komm sonst vorbei"-Tipps und Erfolgsmeldungen wenig, weil der Betreiber rein rechtlich innerhalb der laufenden Insolvenz gar nicht mehr zahlen darf. Nötigung zur Zahlung dürfte hier im Einzelfall möglicherweise noch weitere Konsequenzen nach sich ziehen, als der Geldverlust ohnehin.

    ;) Rein persönliche Einschätzung und keine Rechtsberatung

    Grüsse

    Heiko

    Foren-Signaturen sind langweilig, oder sie werden gelöscht. Also hab ich keine, ausser dieser, die ist langweilig und wird wohl nicht gelöscht.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!