vielleicht habe ich es überlesen, aber waren denn Verkäufer des Gutscheines und Betreiber der Villa Ikarus (was treibt einen nur nach Usdom ) denn identisch
Wenn nicht, leigt da eine Chance
vielleicht habe ich es überlesen, aber waren denn Verkäufer des Gutscheines und Betreiber der Villa Ikarus (was treibt einen nur nach Usdom ) denn identisch
Wenn nicht, leigt da eine Chance
Ebay-Verkäufer und Betreiber waren identisch
Grüsse
Heiko
d.h. dass der Verkäufer Geld für eine Leistung erhalten hat, die er Gar nicht geben konnte. Das ist (bis auf einige ausnahmen wie Möbel und Neufahrzeuge) m.W. lt ebay AGB´s nicht erlaubt. Hat einer den Na,em des ebay VK?
Der Ebay-Verkäufer ist glaube ich bereits gesperrt.
Streng genommen hat er ja einen Gutschein FÜR eine Leistung verkauft. Und diesen Gutschein hat er wohl auch immer pünktlich zugesandt. Lediglich die Leistungen aus dem Gutschein (Einlösung nach Verfügbarkeit...) konnten teilweise erst nach 1-2 Jahren erbracht werden, bzw. nunmehr gar nicht.
Die Lieferung des Gutscheines erfolgte und somit wurde wohl den Ebay AGB's entsprochen.
Grüsse
Heiko
nein, eben nicht ERst recht nicht, wenn Leistungserbriner und VK identisch sind. es sei denn, es stand von vornherein fest, dass die LEistung erst 2009 zu erbringen ist
Hallo,
abgesehen davon, dass auch wenn es ein Verstoß gegen die AGB von Ebay wäre, dies der TE nichts bringen würde, bezweifle ich auch, dass es gegen die Ebay-AGB verstösst, denn:
Danach würde ich davon ausgehen, dass diese Art Gutscheinverkauf nicht grundsätzlich gegen die Ebay-AGB verstösst.
Aber wie gesagt, unabhängig davon, ob ein Verstoß gegen die Ebay-AGB vorliegt oder nicht, würde dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und der TE betreffen, sondern lediglich das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und Ebay. Und das bringt der TE leider gar nichts.
Gruß,
soedergren
Caline,
wie häufig schon gesagt. Du hast einen Rechtsanspruch auf die bezahlte Leistung.
Aber recht haben und recht bekommen sind auch bei Einschaltung eines Anwalts nicht folgerichtig.
In diesem Fall halte ich kostenpflichtige Nachforschungen und Tätigkeiten für verfehlt, kostenlose Anzeigen aber für angebracht.
Grundsätzlich verlaufen ebay Auktionen nicht so. Ich vermeide das Wort "betrügerisch".
Bei den vielen "Hotelbuchungen", die ich bei ebay gemacht habe, war eine besonders "haarig".
Auch hier wurde für einem Individual _Hotel, das sehr fesch aussah, ein besonders gutes Angebot gemacht. Die ersteigerten 4 Tage Aufenthalt waren aber nicht günstiger als weitere Tage in anderen Tagen in dieser Region.
Ich wurde nur stutzig, dass das Problemhotel nicht zu erreichen war und wenn, keine Termine nennen konnte.
Da habe ich massivst Druck gemacht und innerhalb eines Tages mein Geld zurückbekommen. Das war gut so, denn etwas hörte ich von der Staatsanwaltschaft Passau, dasss die flüchtige Verkäuferin 2000 Gutscheinbesitzer geprellt hate. Und keiner - ich habe überall nachgefragt- hat davon vorher gewusst.
Nochmals: Obwohl Unkundige das behaupten, sind ebay Ersteigerungen nicht vergleichbar mit Spielcasino.
Wer auf Markenhotels, wie Marriott, Holiday Inn, Mercure, Best Western, Mövenpick steigert, braucht normale oder betrügerische Insolvenzen kaum zu fürchten. Risiken bestehen immer, aber die Vorteile, dass man 50% und mehr als Rabatt erhält, überwiegen.
Für Urlaube in Deutschland und im nahen Ausland ersteigere ich fast immer Gutscheine bei ebay.
Besser und günstiger geht`s nimmer.
Beispiel gefällig: Berlin,
2bis3 Sterne Hotel, Ü mit schönemFB für 2 Personen, reichlich Tageszeitungen, persönliche Atmosphäre, für 22- 24 € pro Tag.
Die Adresse verrate ich nicht, sonst wird`s mir zu teuer.
@hema2812 sagte:
Ich habe bei meinen Ersteigerungen ( ... ) nur positive Erfahrungen gemacht. Zugegeben, bei dreien war`s etwas haarig.
@hema2812 sagte:
Bei den vielen "Hotelbuchungen", die ich bei ebay gemacht habe, war eine besonders "haarig".
Wat´n nu? *grübel*
@hema2812 sagte:
Nochmals: Obwohl Unkundige das behaupten, sind ebay Ersteigerungen nicht vergleichbar mit Spielcasino.
Hast Du nicht selbst gesagt, dass der Threaderöffner seinen Verlust als Spekulation sehen sollte?! Also in meine Augen ist ebay eine Marktplattform auf welcher zweiseitige Verträge zu Stande kommen ( sollten ). Für Spekulationsverluste darf da kein Platz sein!
Ach ja, und Unkundig bin ich auch nicht
@hema2812 sagte:
Risiken bestehen immer, aber die Vorteile, dass man 50% und mehr als Rabatt erhält, überwiegen.
Aha. Und ohne Risiko geht´s beim Ersteigern nicht? Schade!
Und worauf kriegt man 50% Rabatt? Auf die Corporate-Rate? Auf die Rack-Rate? Auf den Preis eines Hotelportals? Auf den Preis eines Reisebüros? Worauf?
Es gibt nicht den einen Preis für ein Hotelzimmer!
@hema2812 sagte:
Besser und günstiger geht`s nimmer.
Glaub ich nicht. Aber wie schon gesagt - jedem das Seine!
Und wer mit 66 Jahren noch in einen zwei Sterne Hotel in Berlin ( Kenner wissen wie es um die meisten 2-Sterne Häuser in der Bundeshauptstadt bestellt ist ) übernachten möchte ... bitteschön! Viel Spaß dabei.
Viele Grüße.
Hallo,
gibt es unter Euch jemanden,der das Gleiche jetzt mit der Insolvenz der "Villa Ikarus" erlebt hat,dann bitte mal melden!?
Ich habe in einem Forum gelesen,dass jemand das Geld v.ehem.Betreiber zurückbekommen hat,weil er mit einem persönlichen Vorbeikommen" gedroht" hat!
Hallo Caline,
lese gerade Deinen Beitrag. Ich selbst bin nicht betroffen
Habe zum "Fall Villa Ikarus" auch schon einiges gelesen, nur, Wild-West-Methoden dürften wenig helfen, und ich traue solchen "Kohle-ich komm sonst vorbei"-Tipps und Erfolgsmeldungen wenig, weil der Betreiber rein rechtlich innerhalb der laufenden Insolvenz gar nicht mehr zahlen darf. Nötigung zur Zahlung dürfte hier im Einzelfall möglicherweise noch weitere Konsequenzen nach sich ziehen, als der Geldverlust ohnehin.
Rein persönliche Einschätzung und keine Rechtsberatung
Grüsse
Heiko
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!