• gabriela_maier
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    geschrieben 1272640218000

    Der BGH hat am Donnerstag eine Klausel für unzulässig erklärt, wonach Kunden die gebuchten Flüge nur in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge nutzen durften. Ein bezahlter gebuchter Rückflug verfiel demnach, wenn der Passagier den Hinflug nicht antritt.

    Lt. BGH ist ein Fluggast grundsätzlich berechtigt, nur einen Teil der Leistung in Anspruch zu nehmen.

    So weit so gut. Doch es gibt nach dem Urteil trotzdem ein aber "wenn nämlich der Kunde schon bei der Buchung plant, eine Teilstrecke verfallen zu lassen, um so einen günstigeren Preis zu erzielen".

    Man möge mir mal erklären, wie dazu ein Beweis geführt werden sollte.

    Gruss Gabriela

  • privacy
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    geschrieben 1272640806000

    Die Airline wird in solchen Fällen vermutlich eine Differenz-Berechnung vornehmen. Vermutlich bucht sie gleich von der hinterlegten Kreditkarte ab, weil es bei der Buchung schon so autorisiert wurde. Dagegen kann der Kunde dann klagen und die Beweise erbringen.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1272641971000

    Also da habe ich doch meine Zweifel, ob ein gebuchter Hin- und Rückflug zum Preise x entweder sofort oder später zu einem Preis y von meinem Konto abgebucht werden darf. Ausserdem gibt es ja ein Widerspruchsrecht.

    Ein Flug wird sehr wahrscheinlich längerfristig geplant, gbucht und muss sofort bezahlt werden. Der Verfall eine Teilleistung entscheidet sich doch eher kurz vor dem Termin. Ih weiss nicht, wie man einen Kunden in eine Beweispflicht zwingen kann.

    Gruss Gabriela

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1272641978000

    Du wohnst in Mainz und buchst einen Flug von Milano über FF/M nach NY.

     

    Da liegt der Verdacht nahe.

     

    Beweisen?

    +++++++++

     

    Diese Flüge waren zu Lira-Zeiten billiger

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • privacy
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    geschrieben 1272649984000

    @gabriela

    Fluggesellschaften sind nun mal erfindungsreich. Da wird kein BGH-Prozess verloren, um dann klein beizugeben. Wozu auch, wo man jetzt vermutlich einen Freibrief hat, auch nachträglich noch Geld anzufordern.

    Beispiel im anderen Zusammenhang:

    Flug gebucht, ausländischer Airport erhöht Wochen später, aber noch vor Abflug, die Gebühren. Was glaubst Du, was die Airline zumindest versucht hat? Richtig, sie hat den Betrag noch eher meiner Kreditkarte belastet, als ich die Mitteilung im Emailkasten hatte. Das wurde aufgrund anderer Regelungen natürlich rückgängig gemacht. Aber so funktioniert es im Prinzip.

    Um beim Beispiel von Juanito zu bleiben

    Milano via Frankfurt nach New York kostet hin und zurück 498 Euro

    Frankfurt nach New York und zurück 698 Euro.

    Nach Durchführung der Flüge und Feststellung, daß der erste und  letzte

    Flugabschnitt unbenutzt blieb, wird die Kreditkarte mit 200 Euro belastet.

    So oder ähnlich wird es kommen. Egal, ob ich das jetzt gut finde.

    Gruß privacy

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  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1272651540000

    @privacy:

    was du sagst leuchtet mir schon ein. Ich bin auch sicher, das bei den airlines seit gestern die eggheads tagen, kann aber auch sein, das sie schon den Plan B in der Schublade hatten.

    Wie sieht es aber aus ( kenne ich aus meiner eigenen beruflichen Vergangenheit ) mit der Umgehung von teuren europäischen Tagesflügen ? Beispiel: meeting an einem Samstag in London. Gebucht 1.) Hin am Freitag und Rück am betreffenden Samstag. und 2.) Hin am Samstag und Rück von mir aus am Montag.

    Also nehme ich von 2) den Hinflug und von 1.) den Rückflug. Können die airlines das auch mit dem Nebensatz des Urteiles des BGH verhindern ?

    Gruss Gabriela

  • privacy
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    geschrieben 1272651889000

    Schon möglich. Aber letztendlich schneiden sie sich mit solchen Aktionen ins eigene Fleisch. Was bedeutet, dass diese Rennstrecken ja auch von vielen Airlines angeboten werden, die auf der Kurzstrecke nicht zwangsläufig einen schlechteren Service bieten müssen.

    Bei langfristigen Buchungen bieten ja auch die Platzhirsche mittlerweile attraktive Hin- und Rückflugpreise an. Und wer kurzfristig verreisen muß, zahlt eben etwas mehr.

    Gruß privacy

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  • privacy
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    geschrieben 1272652555000

    Bevor das hier zu kurz kommt:

    Positiv an diesem Urteil ist ja die Flexibilität. Wenn ich, aus wichtigen Gründen heraus tatsächlich einen Abschnitt verfallen lassen muß - Beispiel  Erkrankung, nachgereist mit anderem Flug - ist der Rückflug dennoch nutzbar. Das ist ja schon ein erheblicher Fortschritt in der Sache. Diese Totalverweigerung ist damit vom Tisch. Erst mal müssen sie fliegen lassen. Zumindest theoretisch. ;)

    Und betrifft im Sachverhalt vermutlich auch Pauschalreisen. Die automatische Aufhebung des Rückfluges dürfte nicht haltbar sein und bietet Reisenden die Möglichkeit, nachzureisen und den Urlaub noch durchzuführen, ohne zu stornieren.

    Natürlich nach Mitteilung an den RV, daß der Hinflug nicht wie gebucht genutzt, der Urlaub aber angetreten wird. Aber da gab es auch schon ein Urteil in diesem Sinne.

    Gruß privacy

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  • AntoniaW
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    geschrieben 1272668859000

    @gabriela_maier sagte:

    Gebucht 1.) Hin am Freitag und Rück am betreffenden Samstag. und 2.) Hin am Samstag und Rück von mir aus am Montag. Also nehme ich von 2) den Hinflug und von 1.) den Rückflug. 

     Bitte korrigiere mich, wenn ich falsch liege und bei all den Hin- und Her-Flügen einen Knoten im Kopf habe.Ich nehme an, dass der Rückflug von 1.) nach dem Hinflug von 2.) liegt, bspw. hin morgens, rück abends. Andernfalls sehe ich keinen Sinn in der Konstellation und keine Möglichkeit am Meeting teilzunehmen. Als fleissiger Mitarbeiter der Fluggesellschaft fragte ich mich dann aber natürlich, wie es jemandem möglich sein soll, planmäßig früh am Samstag morgen nach London zu fliegen, wenn er doch dort bereits seit Freitag mittag verweilt? (Als fleissiger Programmier "baute" ich in ein paar Minuten/Stunden ein Script, dass einerseits Alarm schlüge und andererseits gleich die Kreditkartennachzahlung anstösse.)Für diese Buchungskonstellationen gibt es nach meiner Meinung über kurz oder lang nur die Flucht zu verschiedenen Fluggesellschaften bzw. zu verschiedenen Allianzen. Andernfalls .... ALARM!

  • privacy
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    geschrieben 1272671554000

    Zumal es ja, speziell für Europaflüge, etliche Fluggesellschaften gibt, die keinen Preis für Hin- und Rückflug von vornherein vorgeben, sondern diesen aus den Einzelelementen zusammensetzen und es in der Regel preislich keinen Unterschied macht, ob ich jetzt den Hinflug und 10 Minuten später den Rückflug buche.

    Wobei ein zeitgleich gebuchter Hin- und Rückflug unter einer Buchungsnummer in mancher Situation vor finanziellem Schaden bewahren kann. Beispielsweise, wenn Hinflug seitens der Fluggesellschaft storniert wird und der Rückflug keinen Sinn mehr macht. Dann können beide Teile kostenfrei storniert werden.

    Gruß privacy

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