• Bulgarienfan
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    geschrieben 1272715330000

    Hier  geht es zur Presseerklärung des BGH. Diese finde ich sehr interessant. Das Grundanliegen der Fluggesellschaften, Umgehungen ihres Tarifsystems zu verhindern, wird offensichtlich akzeptiert.  Verworfen wird nur die generelle Regelung, die auch berechtigte Ausnahmen ausschließt.

    Auf den vollen Text des Urteils bin ich gespannt.

    Gruß

    Manfred

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  • reifel
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    geschrieben 1273092965000

    Lufthansa hat übrigens bereits auf das Urteil reagiert und passt sich der neuen rechtlichen Situation an.

    Und jetzt kommt der Hammer: Es wird einfach ein vollflexibler Tarif in Economy, Business und First Class eingeführt, der es erlaubt die Flugcoupons in beliebiger Reihenfolge abzufliegen. Der Tarif ist völlig unattraktiv da unheimlich teuer, aber somit ist lt. LH die neue Rechtlage erfüllt.

    So gehts natürlich auch... So hat der Kunde, wenn er denn wirklich die Coupons nicht in einer vorgegebenen Reihenfolge fliegen möchte, die Möglichkeit einen Tarif zu buchen, der ihm das erlaubt. Dass dieser Tarif günstig sein muss, sagt der BGH nicht. Fragt sich welcher Kunde nun diesen Tarif bucht, denn er ist extrem teuer. Aber zumindest hat der Kunde nun die Möglichkeit dazu.

    Und ich persönlich finde dass das Urteil der Fluggesellschaft ja am Ende eher recht gibt und sie darin bestätigt sehr wohl bei günstigen Flügen eine Reihenfolge festlegen zu dürfen, solange sie auch einen Tarif anbietet, der das nicht vorschreibt (dieser Tarif wird von LH nun ja auch angeboten).

    Irgendwo kann ich die Fluggesellschaften ja auch verstehen.

    Nehm mal eine Swiss ab/bis Zürich: Auf Ihrem Heimatmarkt ab/bis Zürich kann sie recht hohe Preise durchsetzen, zumal sie dort direkt fliegt. Aber die Schweizer alleine können die Flüge halt auch nicht füllen, also muss man z.B. einem Londoner den Flug über Zürich preislich attraktiv machen, sonst fliegt der lieber direkt mit mit British Airways oder Virgin. Das wiederrum geht nur über dem Preis, der am Ende sogar günstiger ist als ab Zürich selbst. Auch logisch aus dieser Sicht. Und das ab teilweise hunderten von Destinationen. Wenn sich da jeder Züricher den Flug aussucht der am günstigsten ist, sei es London, München, Wien oder Kiev, dann kann die Fluggesellschaft auch gleich dicht machen. Man muss sich eben immer den Markt (Nachfrage und Angebot) am entsprechenden Abflughafen ansehen, auch wenn es dabei dann paradoxalerweise sein kann, dass man auf einer Rennstrecke wie London-New York z.b. über Zürich trotz eines zusätzlichen Fluges (dem Zubringer London-Zürich) günstiger wird als wenn man nur ab/bis Zürich fliegt und die Langstrecke nutzt.

    Ich persönlich habe dafür Verständnis. Wir dürfen nicht vergessen dass wir Frankfurter mit ausländischen Airlines aus genau diesem Grund teilweise wirklich günstig fliegen können. Und betriebwirtschaftlich nachvollziehen kann man das doch sicher auch.

  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1273252219000

    @reifel:

    völlig richtig, was du hier zur Konsequenz des Urteiles schreibst. Aber darum ging es nicht. Die airlines hatten sich in ihrem Tarifgestrüpp total verfangen. Sie haben einfach nicht geglaubt, das der Reisende -woher er das auch immer erfahren hat- diese von Ihnen nicht erkannten Mängel ihrer Konstruktionen aktiv nutzen würde. Hat sicher auch erheblichen Ärger in den dafür verantwortlichen Abteilungen gegeben.

    Dann haben sie aber einfach gesagt, nee, so geht das nicht. Muss in der Reihenfolge abgeflogen werden, sonst geht gar nichts !

    Ich finde, das es ein gutes Urteil ist. Auf der einen Seite muss akzeptiert werden, das Scheintatbestände Missbrauch verursachen und damit auch Benachteiligungen gegenüber Dritten. Auf der anderen Seite mussten die airlines zur Kenntnis nehmen, das "Entscheidungen nach Gutsherrenart" juristisch nicht hingenommen werden.

    Sie sind jetzt gefordert, vernünftige marktgerechte Angebote zu machen.

    Gruss Gabriela

  • mountain-bike-lady
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    geschrieben 1286715578000

    Ich muss diesen Beitrag nochmal hervorholen, da ich diese Rechtssprechung nicht wirklich verstehe. Konkret plane ich einen Flug von Nizza nach München, der einzeln gebucht teurer ist als wenn ich MUC-Nizza-MUC buchen würde. Kann ich hier den Hin- und Rückflug buchen und nur den "Rückflug" antreten?

    Gruss

    Elke

  • privacy
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    geschrieben 1286720284000

    Hallo Elke,

    würde es nicht darauf ankommen lassen. Zum Einen könnte die Airline Stärke zeigen und Dich tatsächlich stehenlassen, bei viel Glück nehmen sie dich mit, sind aber berechtigt, eine neue Rechnung auszustellen.

    Auszug des BGH-Urteils:

    "Im Hinblick hierauf kann das legitime Interesse der Luftverkehrsunternehmen, eine Umgehung ihres jeweiligen Tarifsystems zu verhindern, den generellen Ausschluss des Anspruchs auf Teilleistungen nicht rechtfertigen.

    Die Luftverkehrsunternehmen könnten ihre Interessen zumutbarerweise durch eine andere, mildere Regelung ebenso wahren. Hierzu genügte eine Regelung, die den Fluggast gegebenenfalls zur Zahlung eines höheren Entgeltes verpflichtet, wenn die Beförderung auf einer vorangehenden Teilstrecke nicht angetreten wird, etwa, indem in den Beförderungsbedingungen bestimmt würde, dass bei Nichtantritt eines Flugs für den verbleibenden Flug derjenige (höhere) Preis zu zahlen ist, der zum Zeitpunkt der Buchung für die isolierte Buchung nur dieses Flugs verlangt worden ist."

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1286720528000

    Nochmal kurz ein kleiner Tipp:

    Germanwings bietet Flüge von Nizza via Köln nach München auf einem Ticket mit durchgehender Gepäckbeförderung an. Gibt es schon je nach Flugtag so ab 80 Euro.

    Falls Miles&More-Kunde: Meilen gibt es auch ...

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1286794281000

    Die Luftverkehrsunternehmen könnten ihre Interessen zumutbarerweise durch eine andere, mildere Regelung ebenso wahren. Hierzu genügte eine Regelung, die den Fluggast gegebenenfalls zur Zahlung eines höheren Entgeltes verpflichtet, wenn die Beförderung auf einer vorangehenden Teilstrecke nicht angetreten wird, etwa, indem in den Beförderungsbedingungen bestimmt würde, dass bei Nichtantritt eines Flugs für den verbleibenden Flug derjenige (höhere) Preis zu zahlen ist, der zum Zeitpunkt der Buchung für die isolierte Buchung nur dieses Flugs verlangt worden ist."

    Genau, und so werden es die Fluglinien auch machen! Die "schlauen" Konsumenten haben einen scheinbaren, aber nur kurzfristigen "Erfolg" verbucht. Aber letztendlich siegt in meinen Augen das, was Sache ist: jeder Unternehmer kann seine Bedingungen zum Verkauf einer Ware oder Leistungen selbst festlegen. Und der Kunde kann entscheiden, ob er zu diesen Bedingungen abgeschliessen will oder nicht.

    Es ist Unsinn zu argumentieren, ich bestelle ein Menü und entscheide selbst, ob ich Suppe, Hauptspeise und Nachtisch esse oder gar nichts oder nur einen Teil. Ich zahle ja!

    Einen Missbrauch kann man einem Kunden wohl leicht nachweisen: Er bucht:

    Samstag München - Paris

    Montagabend Paris München

    Montagfrüh München - Paris

    Sonntag Paris - München

    und fliegt nur Montagfrüh München - Paris und Montagabend Paris - München

    Jetzt soll mir einer behaupten, er hätte sich Samstag "kurzfristig" entschlossen,  nicht nach Paris zu reisen, wohl aber Montagfrüh und beides hätte er aber schon 14 Tage, ein Monat vorher gebucht...

    Es werden also neue Spielregeln aufgestellt werden. Die nun wieder teurer sein werden als die bisherigen meint Peter

  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1286799390000

    Nach dieser Logik würde der Normalflug z.B. Montags München-Paris-München, also morgens hin und abends zurück sich verteuern ? Wohl kaum, denn diesen Tarif gibt es ja heute schon, aber es ist richtig: eine von den airlines selbst konstruierte Umgehungsmöglichkeit wurde damit eleminiert. Teurer wirds definitiv nicht, mal sehen, was der Wettbewerb zustande bringt, diese in meinen Augen überhöhten Preise zu reduzieren. Vielleicht erübrigt sich das aber in Zukunft auch, da für Geschäftsleute schon heute moderne Kommunikationsmöglichkeiten bestehen, um solche Flüge zumindest zu minimieren.

    Gruss Gabriela

  • mountain-bike-lady
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    geschrieben 1286808095000

    Danke für Eure Antworten, damit habt Ihr mir sehr weitergeholfen und mich vor Unangenehmem bewahrt.

    Gruß

    Elke

  • AntoniaW
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    geschrieben 1286873660000

    @gabriela_maier

    Wieso diese Sicherheit ("Wohl kaum")? Die Nachverrechnung der beiden geflogenen One Ways bei gebuchtem Round Ticket ist doch nach den neuerlichen ABB legitim.

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