Wir waren im Juli in Ägypten in einem 4 Sterne Hotel. Wir hatten etliche Mängel , z.B. Sauberkeit und Hygiene im Zimmer und im Restaurant , Essen bestand 2 Wochen lang aus denselben 8 Sachen , auf dem Weg zum Strand war eine hoteleigene Müllhalde , tot Taube mitten im Weg , die auch nach 1 Woche noch da lag , unfreundliches Personal und noch einiges mehr . Die Reiseleitung vor Ort hat sich um gar nichts gekümmert , geschweige denn was unterschrieben . Wir haben viele Fotos gemacht und auch Zeugen. Habe mich dann an Alltours gewand und bekam heute die Antwort , daß der reiseleiter nur eine Gesprächsnotiz zu der Sauberkeit hätte und das essen absolut ausreichend sei für 4 Sterne und somit wäre natürlich keine Entschädigung fällig. Habe auch eben dort angerufen und noch mal geschildert was vor Ort los war und sie wollen es jetzt noch mal prüfen . Jetzt bitte ich um euren Rat , soll ich die Sache meinem Anwalt übergeben oder noch warten , was die neue Prüfung bringt. Zumal ich weiß , das jetzt noch einige Beschwerden über das Hotel bei Alltours eingehen werden. Danke schon mal für eure Hilfe
Bräuchte bitte eure Hilfe
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geschrieben 1218796086000
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geschrieben 1218797796000
aldihase,
wenn Du die entsprechenden Threads in dieser Rubrik in der Vergangenheit aufmerksam verfolgt hast, dann kannst Du dir im Grunde schon selber helfen. Es gibt dort nämlich eine ganze Menge ähnlich gelagerter Fälle.
Hast Du die Reklamationen schriftlich zusammengefaßt und von der Reiseleitung abzeichnen lassen? Hast Du Nachbesserung verlangt? Hast Du ggf. den Umzug in ein anderes Hotel verlangt? Hast Du die Reklamationen schon vom Urlaubsort aus per Fax dem Reiseveranstalter zur Verfügung gestellt? Hast Du nach Rückkehr innerhalb von drei Wochen Deine Ansprüche dem Veranstalter gegenüber gestellt (Einschreiben/Rückschein)?
Telefonate bringen überhaupt nichts. Wenn Du Deine Ansprüche nicht juristisch wasserdicht schriftlich fixierst, kannst Du höchstens auf ein goodwill des Veranstalters hoffen. Die Inanspruchnahme eines kostenpflichtigen Anwalts kann ich Dir in diesem Falle nicht anraten.
Suaviter in modo, fortiter in re. -
geschrieben 1218799035000
maxima hat schon alles gesagt auf was es ankommt.
Jedoch beträgt die Reklamationsfrist nicht 3 Wochen sondern 4 Wochen ab Rückkehr.
LG
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geschrieben 1218799374000
Ich habe die Mängel zusammen gefaßt , der Reiseleiter hat es nicht unterschrieben.
Ich habe um Abstellung der Mängel gebeten, es passierte nichts.
Ich habe der Reisegesellschaft sofort nach dem Urlaub alle Mängel mit Fotos geschildert und mich über die Reiseleitung beschwert , die uns keineswegs geholfen hat.
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geschrieben 1218799520000
Hi,
es wäre noch interessant zu wissen, um welches Hotel es sich dabei handelt. Andrerseits sind die geschilderten "Mängel" in meinen Augen kein Grund für eine Erstattung. Dass hier wirklich eine echte Müllhalde war kann ich mir kaum vorstellen und unfereundliches Peersonal hat, gerade in Ägypten, in letzter Zeit sicher auch seine Ursache im verändertem Publikum.
Ich denke, die Erwartungen an ein 4*-Hotel in Ägypten darf man, nachdem Ägypten auf dem besten Weg zur billigen Massendestination ist und teilweise längst dort angekommen ist, nicht mehr allzuhoch setzen.
chepri
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geschrieben 1218800146000
es handelt sich um das seagull beach resort , was bei alltours jetzt im katklog aber seagull beachside heißt , wie ich grad im katalog gesehen habe. wir waren schon in ägypten auch in einem 4 * hotel und hätten nicht mit einem so gewaltigen unterschied gerechnet . aber wenn ich beim essen 8 sorten habe , die jeden tag gleich sind und entweder roh oder verkocht oder angebrannt und dazu aber immer zuverlässig kalt ,wenn ich einem koch beim popeln zusehen soll , oder wie er sich die E... kratzt kann keiner erwarten , das ich dort noch esse. wenn ich im meer aufpassen muß , daß ich mir nicht die füsse aufschneide an bauschutt der dort drin war , ist das für mich keine 4* wert
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geschrieben 1218800162000
@aldihase sagte:
Ich habe die Mängel zusammen gefaßt , der Reiseleiter hat es nicht unterschrieben.
Mit mir würde das eine Reiseleitung nicht machen, sofern die Mängel berechtigt sind.
Für solche Fälle nehme ich die Buchungsbestätigung des RV und mein Handy mit zum Gespräch und würde dann vor den Augen der RL mal kurz in D beim RV anrufen.
Meist hat die Reiseleitung dann ein paar Minuten später einen Anruf entweder vom RV direkt oder der Vorgesetzten auf dem Handy und bekommt dann den entsprechenden Einlauf.
LG
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geschrieben 1218802202000
Ich würde genau so, wie holzwurm es beschrieben hat, vorgehen. Allerdings würde ich denen zur Absicherung die Reklamationsliste zusätzlich hinfaxen. Aber manchen sind die Kosten für das Handytelefonat und die Faxkosten nach Hause schon zu viel. Sie tuen so, als ob ihre gesamte finanzielle Zukunft davon abhinge, wie wir selber bei Miturlaubern schon erlebt haben. Andererseits wollen sie dann aber verständlicherweise auch wieder eine Entschädigung haben.
Suaviter in modo, fortiter in re. -
geschrieben 1218802549000
chepri,
das mit der Müllhalde ist beweisfähig, das mit dem unfreundlichen Personal nicht, da hast Du schon Recht. Daß Ägypten auf dem Weg zur billigen Massendestination ist und sich infolgedessen das Publikum verändert hat, ist in diesem Fall irrelevant. Ob die Reklamation berechtigt oder unberechtigt ist, ergibt sich nicht aus solchen allgemeinen Trends, sondern einzig und allein aus der Diskrepanz zwischen Leistungsbeschreibung und Leistungserbringung.
Suaviter in modo, fortiter in re. -
geschrieben 1218802730000
es hängt bestimmt nicht meine finanzielle zukunft von einem handygespräch ab , die äußerung war echt nicht nötig , aber ich mußte mich bis jetzt noch nie in irgendeinem urlaub beschweren und bin davon ausgegangen daß es reicht dem reiseleiter die liste vorzulegen und auf abstellung zu bestehen
aber trotzdem danke für eure antworten