Buchungsversprechungen vom Veranstalter nicht gehalten - was tun???

  • puffel
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    geschrieben 1149079496000

    Hallo,

    ich habe eine dringende Frage:

    wir haben bei einem Reiseveranstalter eine Flugreise für 2 Erwachsene und 1 Kind (6 J.) gebucht. Laut Buchungsbestätigung haben wir ein Familienzimmer mit Verbindungstüre gebucht. Dies war ja ein ausschlaggebendes Kriterium für dieses Hotel!

    Heute wollte ich die Tickets abholen, da wurde mir (10 Tage vor Abflug!!!) mitgeteilt, daß wir KEIN Familienzimmer bekommen, sondern ein normales Doppelzimmer.

    Was kann man dagegen tun????

    Wir haben dem Reiseveranstalter erklärt, daß wir zwar die Reise antreten (ist ja schon alles bezahlt), aber dieser Umstand für uns ein Fall von Reisemangel ist!

    Was sagt Ihr dazu?

    Bin für jede Antwort dankbar!

    Neid muss man sich hart erarbeiten!
  • salvamor41
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    geschrieben 1149080729000

    @ puffel

    Wenn in der Buchungsbestätigung "Familienzimmer mit Verbindungstür" bestätigt wurde und man jetzt mitteilt, daß nur ein normales DZ bereit gestellt werden kann, dann handelt es sich um eine einseitige Willenserklärung des Veranstalters. Und die müßt Ihr keineswegs akzeptieren..

    Die Tatsache, daß Euer Zimmerwunsch ausdrücklich in der Reisebestätigung aufgeführt wurde, ist Beweis genug, daß es sich im juristischen Sinne um eine sog. "Zugesicherte Eigenschaft" handelte.

    Meines Erachtens könnt Ihr schadlos vom Reisevertrag zurücktreten und das gezahlte Geld zurückfordern. Wenn Ihr trotzdem fahren wollt, könnt Ihr entsprechenden Schadenersatz einfordern. Wichtig ist, von vornherein klare Verhältnisse zu schaffen und den Mangel schriftlich per Einschreiben/Rückschein mit Bezifferung des Schadens (am besten RA einschalten)anzumelden.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • puffel
    Dabei seit: 1095724800000
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    geschrieben 1149081376000

    Hallo,

    danke für die Antwort.

    Mir wurde vom Veranstalter gesagt, daß der Preisteil eines Prospekts unter Vorbehalt gedruckt wurde. Dies ist für mich kein Problem, deswegen gehe ich ja auch ins Reisebüro und lass mir alles buchen und gegebenenfalls mit dem Veranstalter abklären.

    Wir haben dann Ende Feber/Anfang März den gebucht, die Auftragsbestätigung liegt zum Glück als Kopie bei mir am Schreibtisch, wo "Familienzimmer mit Verbindungstür" schwarz auf weiß draufsteht.

    Heute heißt es plötzlich, daß wir nur 2 Erwachsene und 1 Kind sind, diese Zimmer jedoch für min. 4 Personen ausgerichtet sind.

    Ist ja auch kein Problem, wenn ich das von Anfang an weiß!

    Jetzt wurde uns einfach so ein Doppelzimmer zugeteilt, mit der Begründung, es war ein Fehler vom Veranstalter, daß die Buchung "durchgegangen" ist.

    Ich habe jetzt die Tickets im Reisebüro gelassen, und mitgeteilt, daß ich mich an meinen RA wenden werde, weil ich den Veranstalter mit dieser Vorgehensweise auf keinen Fall davonkommen lassen werde.

    Habe ich da eine Chance, oder sollte ich am besten gleich ein anderes Hotel/anderen Veranstalter aussuchen?

    Neid muss man sich hart erarbeiten!
  • mosaik
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    geschrieben 1149150987000

    @'salvamor41' sagte:

    Meines Erachtens könnt Ihr schadlos vom Reisevertrag zurücktreten und das gezahlte Geld zurückfordern. Wenn Ihr trotzdem fahren wollt, könnt Ihr entsprechenden Schadenersatz einfordern.

    ... damit wäre ich aber nun vorsichtig!

    vom Reisevertrag zurücktreten können... Hier wird nur eine ganz individuelle Betrachtung der Buchung, der Hotelbeschreibung und das Alter des Kindes ein eindeutiges Ergebnis bringen.

    Schadenersatz... welchen Schaden? Diesen könnte man nur verlangen, wenn a) dieser von @salvamor41 ansonsten völlig korrekt beschriebener Mangel auch tatsächlich ein Grund für einen kostenlosen Rücktritt darstellt und man kein gleichwertiges Angebot mehr erhält, somit entweder mehr bezahlen muss oder überhaupt auf den Urlaub verzichten muss.

    Also, diese beiden Punkte bitte wirklich mit einem Rechtsantwalt klären, bevor man hier Schritte einleitet.

    Was richtig war, die Annahme der Reiseunterlagen zu verweigern (und hoffentlich auch die Restzahlung verweigert). Denn es ist in der Tat eine einseitige Änderung des Reisevertrages.

    Bitte um weitere Infos, wie die Sache ausgeht!

    Gruß

    Peter

  • puffel
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    geschrieben 1149165998000

    Hallo mosaik,

    also, die Annahme der Unterlagen habe ich ja verweigert, aber leider habe ich schon vor einiger Zeit die ganze Reise komplett bezahlt... :(

    Ich weiß jetzt auch nicht mehr weiter...

    Wir wollen uns einfach nicht den Streß antun, und 10 Tage vor Abreise nochmal eine neue Destination bzw. ein neues Hotel aussuchen.

    Das Hotel ist ja auch recht schön und gut gebucht, und auf Kalabrien freuen wir uns sowieso schon seit MOnaten.

    Dem Reisebüro habe ich mitgeteilt, daß wir die Reise zwar antreten, aber diese Vorgehensweise auch noch ein Nachspiel haben wird.

    Natürlich kann das Reisebüro nix dafür, wenn der Veranstalter so willkürlich handelt. Im Gegenteil, meine Reisefachfrau bemüht sich, und verhandelt seit gestern mit dem Veranstalter, da auch sie verärgert ist.

    Im Endeffekt ist es nämlich dann meistens so, daß die Leute sagen: Das hat damals nicht geklappt, in dieses Reisebüro gehe ich nicht mehr hin.

    Ich weiß schon, daß normalerweise für spezielle Zimmerarten eine Mindestbelegung vorgesehen ist, davon steht aber definitiv nichts im Preisteil. Aber auch wenn der nicht stimmt, normalerweise verlange ich, daß mein Reisebüro vom Veranstalter bei der Buchung bzw. bei der Bestätigung der Buchung fixe, tatsächliche Daten erhält.

    Ich kann ja auch von einem Versicherungsvertrag problemlos zurücktreten, wenn die Polizze vom Antrag abweichende Daten enthält.

    Hm, die Urlaubsfreude ist nun schon um einiges getrübt... :disappointed:

    Grüße

    puffel

    Neid muss man sich hart erarbeiten!
  • mosaik
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    geschrieben 1149167047000

    Das mit dem Zahlen ohne im Besitz eines "Dokuments zu sein, dass den Inhaber zur Konsumation der bezahlten Leistungen" berechtigt, ist übrigens auch nicht zulässig: nur Zug um Zug: Zahlung gegen Papiere!

    Auf jeden Fall empfehle ich eine schriftliche - am besten eingeschriebene - Reklamation VOR Abreise an den REISEVERANSTALTER schicken!

    So könnte man am ehestens Ansprüche wahren!

    Gruß

    Peter

  • puffel
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    geschrieben 1149167479000

    Hallo Peter,

    ja, mit dem Reiseveranstalter habe ich bereits Kontakt aufgenommen, die können unsere Buchung aber angeblich nicht finden. (Meiner Meinung nach, um Zeit zu erhaschen...)

    Das mit dem Bezahlen wusste ich nicht. Wir verreisen eigentlich sehr oft im Jahr, und haben das immer so gehandhabt. 20% Anzahlung bei Buchung (obwohl das, so weit ich weiß, auch nicht Pflicht ist), und den Rest 2-3 Wochen vorher. Die Dokumente haben wir bis jetzt immer max. 10 Tage vorher bekommen.

    Jetzt habe ich mal einen Brief geschrieben, und diesen werde ich per Einschreiben nach Wien senden.

    Mein RA bekam auch schon Bescheid, aber er ist immer noch der Meinung, daß es viel gescheiter wäre, sich aussergerichtlich zu einigen. Hoffen wir mal auf die Kulanz des Veranstalters.

    Ich trage ja eigentlich keinen finanziellen Schaden davon, aber ich sehe auch nicht ein, warum ich das so gutheißen sollte, weil einfach so der Vertrag geändert wird???

    Und warum sollte ich noch etwas Geld drauflegen, um eine Suite zu buchen, wenn wir doch ein Familienzimmer wollten????

    Keiner kauft im Supermarkt Birnen, obwohl er doch Erdbeeren verlangte...

    Wir fliegen zum ersten Mal mit diesem Reiseveranstalter, aber das wird auch das letzte Mal gewesen sein!

    Grüße,

    puffel

    Neid muss man sich hart erarbeiten!
  • salvamor41
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    geschrieben 1149168679000

    @'mosaik' sagte:

    Schadenersatz... welchen Schaden? Diesen könnte man nur verlangen, wenn a) dieser von @salvamor41 ansonsten völlig korrekt beschriebener Mangel auch tatsächlich ein Grund für einen kostenlosen Rücktritt darstellt und man kein gleichwertiges Angebot mehr erhält, somit entweder mehr bezahlen muss oder überhaupt auf den Urlaub verzichten muss.

    Also, diese beiden Punkte bitte wirklich mit einem Rechtsantwalt klären, bevor man hier Schritte einleitet.

    Wenn ich mal davon ausgehe, daß der Veranstalter kein adäquates Alternativhotel anbieten kann (sonst hätte er es ja längst getan)und der Reisegast trotzdem in das Hotel mit dem DZ ohne Verbindungstür reist, entsteht ihm zumindest insoweit ein Schaden, als das bezogene Zimmer preisgünstiger ist als das bezahlte. Und zumindest diese Differenzsumme ist dem Gast m.E. zu vergüten, es sei denn, die Zimmer sind preislich gleichwertig. Oder siehst Du das anders?

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • mosaik
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    geschrieben 1149235258000

    @salvamor41... nicht ganz, nicht ganz: deine Überlegung ist schon richtig, aber nur, wenn dieser Mangel grundsätzlich zum Rücktritt, zum eigenmächtigen Handeln ausreicht. Und da bin ich mir nicht ganz sicher.

    Was, wenn ein Richter der Meinung wäre, ein 6-Jähriger kann durchaus noch im Zimmer der Eltern im Urlaub untergebracht werden? Ich höre da natürlich schon wieder die Einwände - aber man muss einfach alles einmal theoretisch durchdenken.

    Also, Richter meint, zumutbar und daher lediglich ein Reisemangel in der Höhe von 5 - 10 - 15 - 20 Prozent...? Dann hätte man Pech mit "eigenmächtigem" Rücktritt und Neubuchung.

    Soweit meine Hintergedanken dazu. Hilft aber @puffel nicht wirklich weiter.

    Gruß

    Peter

  • mosaik
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    geschrieben 1149235647000

    @puffel

    ich sehe das auch so wie du: ein Vertrag ist ein für beide Seiten bindender Vertrag: du musst zahlen und der Veranstalter muss seine Leistung erbringen

    Es geht nicht an, dass die Reiseveranstalter so auf die Tour: na, er wird es schon schlucken und wir haben einen - eigenen - Fehler? - damit super vom Tisch...

    Denn das nächste Mal fliegt man nicht nach Rom sondern nach Verona und wird die 500 km mit dem Bus gebracht...

    Zum Thema Bezahlung für alle nochmals klar - mal konkret auf Österreich bezogen:

    Ein Reiseveranstalter (und in Ermächtigung das Reisebüro, in dem man gebucht hat), darf normalerweise maximal 10 Prozent Anzahlung verlangen zuzüglich allfälliger Reiseversicherungsprämien, Visa-Gebühren u. ä. sofern sie schon tatsächlich angefallen sind. Die Restzahlung darf frühestens 14 Tage vor Abreise verlangt werden und nur, wenn man im Gegenzug dafür Dokumente ausgehändigt erhält, die den Inhaber zur Inanspruchnahme der gebuchten und bezahlten Leistungen berechtigt.

    Also genau genommen wäre zum Beispiel der Hinweis: ... und die Unterlagen bekommen Sie dann am Flughafen... zwar zulässig, aber dann muss man, streng nach den Regeln, erst am Flughafen die Restzahlung machen (...was, wenn nämlich am Flughafen keine Papiere lägen...?).

    Nun hoffe ich für Euch, dass man Euch gibt was gebucht!

    Gruß

    Peter

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