Buchungsversprechungen vom Veranstalter nicht gehalten - was tun???

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1149245238000

    Peter, ich glaube, ich habe mich mißverständlich ausgedrückt.

    Ich bin nicht davon ausgegangen, daß der Reisegast eigenmächtig handelt. Er teilt dem Veranstalter einfach nur mit, daß er trotz der vom Reisevertrag abweichenden Reisebestätigung (keine Verbindungstür, statt dessen ein DZ) die Reise antreten wird, fordert aber vom Veranstalter den Differenzbetrag zurück. Ich unterstelle dabei, daß zwischen zwei Räumen mit Verbindungstür und einem Einzelraum doch wohl ein Preisunterschied bestehen dürfte.

    Was bleibt puffel auch anderes übrig? Wenn er die Reise trotz abweichender Buchungsbestätigung antritt, und das will er ja in diesem Fall, bedeutet dies ein konkludentes Verhalten, d.h. er bekundet damit, daß er grundsätzlich die abweichende Reisebestätigung anerkennt. Er kann dann natürlich auch nur auf den Differenzbetrag, der sich aus der geänderten Bestätigung ergibt, abbheben, muß diesen aber vorher beziffern, was ihm nach Studium der Preisliste leicht fallen dürfte.

    Ich würde aus grundsätzlichen Erwägungen das nicht einfach schlucken, insoweit hat puffel es meines Erachtens richtig gemacht, einen Rechtsbeistand einzuschalten. Ob die Kosten für diesen Rechtsbeistand allerdings in einem wirtschaftlich vernünftigen Verhältnis zu der Summe stehen, die er letztendlich vom Veranstalter zurückbekommt, steht auf einem anderen Blatt.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • emdebo
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    geschrieben 1149245933000

    Die einzige - ob sinvolle - Alternative wären dann ja wohl

    1 Doppel + 1 Einzel oder 2 Doppel, natürlich preisgleich - oder?

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1149246423000

    @'emdebo' sagte:

    Die einzige - ob sinvolle - Alternative wären dann ja wohl

    1 Doppel + 1 Einzel oder 2 Doppel, natürlich preisgleich - oder?

    Genau, emdebo! So würde ich persönlich es machen! Ich würde mich mit dem Veranstalter, so wie Du es beschrieben hast, einigen. Einen Rechtsstreit würde ich wegen der paar Kröten, die da am Ende rauskommen mögen, nicht anstrengen.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • puffel
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    geschrieben 1149250266000

    Danke für Eure Tipps!

    Zum Vorschlag: 1 Doppel + 1 Einzel bzw. 2 Doppel soviel:

    für das HOtel besteht Buchungsstopp, da es komplett ausgebucht ist, und kein einziges Bett für diesen Zeitraum mehr frei ist.

    Der Veranstalter selbst hat sich nämlich nun bemüht, uns eine Junior Suite zukommen zu lassen, aber es ist so kurzfristig vorher leider alles belegt!!!

    Ein anderer Zeitraum kommt für uns beruflich nicht mehr in Frage, also lieber das gewünschte Hotel im nicht gewünschten Zimmer als gar nichts...

    Wegen dem Rechtsbeistand, das übernimmt meine Rechtsschutzversicherung...

    Danke nochmals,

    puffel

    Neid muss man sich hart erarbeiten!
  • mosaik
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    geschrieben 1149258938000

    aha, jetzt wissen wir auch, warum sich der Veranstalter nicht an die Buchungsbestätigung gehalten hat: Buchungsstopp - man stopfe so viel Leute wie irgendwie möglich in das Buchungskontingent, sprich Zimmer, die man zugesagt hat, aber nicht voll belegt werden, werden einem einfach wieder weggenommen...

    Sauerei.

    Peter

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