• Oberfranken11
    Dabei seit: 1291161600000
    Beiträge: 69
    geschrieben 1300996391000

    Hallo! Flug mit Condor 767-300ER sollte von Ffm.-nach Punta Cana um 10.10 h starten; erwarteter Abfl. 12.10 Uhr, entgültiger Abfl. 12.30H, mit dem Hinweis, dass wir statt 10.10 h, 12,00 h fliegen würden, da ein Funkproblem aufgetreten ist. Auf dem Monitor wurde die Route GB, Glasgow, Grönland, Nordamerika gezeigt! Dann wurde ein Film gezeigt und das Essen serviert! Um ca. 17.10 Uhr zeigte der Monitor die Landung auf Island an. Wir mußten complett auschecken! Unterbringung in einem Grandhotel auf Island! Weiterflug mit der gleichen Maschine am nächsten Morgen um 7.30 Uhr. Eine Miturlauberin hatte Kontakt zu Condor nach Ffm..Dortige Aussage: " Wir mußten notlanden, sonst wären wir abgestürzt. Die Maschine sollte eigentlich wieder zurück nach Ffm. Aussage der Condor-Hot-Line an meine Mann: " Die Maschine mußte in Island auftacken"! Tolle Aussage!!! Wir hatten nur 1 Woche Dom.Rep gebucht, somit 1 Tag Urlaub weck! Zuhause habe ich gleich eine E-Mail an Neckermann (hatten über Holiday-check gebucht- also Internet) geschickt und alles geschildert und ca. 500,--€ als Schadensersatz verlangt! Kurze Antwort: die Sache wird einige Zeit dauern! Sollte ich die ganze Sache noch einmal an Condor schicken? Ich bin der Meinung, mein Vertragspartner ist Neckermann und Condor ist nur ein Subunternehmen. Wer hat ähnlich Erfahrungen gemacht? Und ist die Höhe des Schadensersatzes o.k.? LG Oberfranken

  • strawberryhill
    Dabei seit: 1235606400000
    Beiträge: 2512
    geschrieben 1300997545000

    hi,

    wenns eine pauschalreise war, nehm ich an, dann bist du bei neckermann schon richtig. das automatische mail, das du von NEC bekommen hast, bekommt jeder, der da hinschreibt (deshalb automatisch). rechne mal mit 2-3 wochen. ich hätte den betrag auf alle fälle höher angesetzt, da NEC erfahrungsgemäß "runterhandelt", d.h. du bekommst einen verrechnungsscheck zugesandt mit vielleicht der hälfte des geforderten betrags. (Lass mich bitte dann wissen, ob ich wiedermal recht hatte:-))!!

    Dann aber NICHT lockerlassen, retourschreiben, dass du mit diesen almosen nicht zufrieden ist usw. usw. blablabla.. Dann bekommst erfahrungsgemäß wieder einen brief + scheck.

     

    tja, die sagen im flieger sicher nicht durch, dass die maschine notlanden muss, weil dann die passagiere ausflippen. hatte sowas ähnliches auch erlebt in den 70ern (flug von wien nach athen) mit der horror airline olympic airways. es hieß, wir müssen zwischenlanden wegen flugplanänderung. mussten dann alle in eine anderen flieger rein und erfuhren dann von leuten am flughafen, dass die olympic triebwerkausfall hatte.

     

    HOffe, dass du deine gewünschte forderung bekommst, ansonsten melde dich per pn!

     

    08.01.-22.01.2018 DomRep Juni 2018 Gardasee Aug. 2018 Ibiza Sep. 2018 Mallorca Januar 2019 Punta Cana
  • Olaf Haemmerling
    Dabei seit: 1217376000000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1300998727000

    Hallo, schreib auch an Condor. Wir hatten ein ähnliches Problem mit AIDA und Air Berlin. Aida hat uns nur anteilmäßig den Tagesreisepreis erstattet. Alles andere wäre Sache der Fluggesellschaft. Leider war bei Antwortvon AIDA die Frist abgelaufen, um uns an Airberlin zu wenden.

  • Oberfranken11
    Dabei seit: 1291161600000
    Beiträge: 69
    geschrieben 1301000537000

    Überflüssiges Zitat gem. Forenregeln entfernt !

    *****

    Hallo OLAF; habe gerade unseren Fall an Condor geschrieben! Bin gespannt wann sie antworten. Teile dir dies dann mit! Lg Oberfranken11

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1301005976000

    Ansprechpartner ist der beanstandete Leistungsträger, also die Airline!

    Gestatte mir den Einwand, dass deine Darstellung ein wenig konfus ist - etliches "Hörensagen", das in der Sache nicht hilft. 

    :?

    Fakt: Offenbar bedingt durch ein technisches Problem entstand eine erhebliche Verspätung, die gemäß der Fluggastrechte auszugleichen ist.

    Kurze Aufzählung der Fakten reicht und sie ist zum Zwecke des Ausgleichs eben an den Carrier zu richten.

    @strawberryhill

    Du hast schon an der Stelle nicht recht, wo es um den Ansprechpartner geht!

    Über den Rest deines Beitrags schweige ich höflich ... inkriminierende Theorien und vorgreifende Schuldzuweisungen sind m.E. nämlich total uncool!

    :shock1:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • nate1
    Dabei seit: 1244332800000
    Beiträge: 12427
    geschrieben 1301038053000

    @Oberfranken11 sagte:

    Schau Dir doch mal diesen Thread hier genauer an. Diese Fälle von Condor mit Defekten an der Technik tauchen da ständig auf. Für mich, war auch schon betroffen, ein Grund, wenn es zu umgehen ist, nicht mehr mit Condor zu fliegen. Lt. Urteile vom BGH und EUGH würden Euch je Person 600 € zustehen. Allerdings kommt man nur mit Anwalt und Klage zu seinem Recht.

    "Es gibt nix Bessas wia wos Guads."
  • Oberfranken11
    Dabei seit: 1291161600000
    Beiträge: 69
    geschrieben 1301038648000

    Überflüssiges Zitat gem. Forenregeln entfernt !

    =====

    Danke nate1: Sollte es soweit kommen, dann haben wir einen Familienrechtsschutz!

  • Oberfranken11
    Dabei seit: 1291161600000
    Beiträge: 69
    geschrieben 1301038946000

    Überflüssiges Zitat gem. Forenregeln entfernt !

    ====

    @vonschmeling

    Danke für deinen Kommentar! Mag für dich einiges konfus sein, für mich aber nicht. Und zu deiner Feststellung, dass der Ansprechpartner die Airline ist, sei dir da nicht so sicher. Denn andere Miturlauber haben dies ihrem Reisebüro gemeldet, welches sich an den Reiseveranstalter gewandt hatte, denn bei der Airline handelt es sich wie gesagt um ein Subunternehmen. Dies nur zu deiner Info!

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1301160271000

    @Oberfranken

     

    Wenn ich in einem Fall wie diesem nicht 100% weiß, wer mein Ansprechpartner ist, würde ich immer an alle schreiben.  ;)    Hast du ja nun auch gemacht.

     

    M. E. gibt es bei einer derartigen Verspätung 2 Punkte zu beachten:

    Die von vonschmeling zitierten Fluggastrechte, die die Airline betreffen, z. B. hier nachzulesen . Gilt für alle, auch wenn kein Hotel gebucht wurde.

     

    Und die Frankfurter Tabelle - die den RV / die Pauschalreise betrifft:

    "Zeitlich verschobener Abflug über 4 Stunden hinaus:  5 % des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde"    (Klick hier   )

     

    Nun ging es hier zwar nicht um einen verspäteten Abflug, aber um eine erhebliche Verzögerung des Transportes und damit der Ankunft - wodurch dir ein Tag im Hotel verloren ging.

    Ob man sich sowohl auf die Fluggastrechte als auch auf die Frankfurter Tabelle berufen kann, weiß ich nicht. Aber vllt. kommt hier noch jemand vorbei, der dies mit Sicherheit beantworten kann.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1301343761000

    Man kann entweder bei der Fluggesellschaft oder beim Veranstalter Schadenersatzforderungen geltend machen, nicht und.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!