• sandro-tt
    Dabei seit: 1138060800000
    Beiträge: 607
    geschrieben 1301461550000

    Hier muss sofort schriftlich,  Entschädigung bei Condor direkt eingereicht werden. Guter Rat, Sache gleich an einen Fachanwalt übergeben.

    Beim Reiseveranstalter könnten Arbeitsausfall, Telefonkosten,  entgangene Urlaubsfreuden, oder auch zusätzliche Verpflegungskosten eingereicht werden. Aus eigener Erfahrung,  ist es rechtlich nicht möglich, Schadensersatz für die Verspätung beim Reiseveranstalter zu reklamieren. Also bitte dringendst sofort an Condor wenden.

    Gruss

    sandro

  • Oberfranken11
    Dabei seit: 1291161600000
    Beiträge: 69
    geschrieben 1301469775000

    Überflüssiges Zitat entfernt.

    Hey Sandro, habe dies bereits in einer ausführlichen e-mail gemacht. Und im Falle, dass sich nichts tut, hinsichtlich Schadensersatz werde ich meinen Rechtsschutz einschalten - habe dies Condor auch mitgeteilt -. An den RV habe ich auch geschrieben. Also alles schon in die Wege geletet. Danke für deine Nachricht. Lg Oberfranken11

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1301479966000

    Hier noch ein hilfreicher Link betreffend die EU Fluggastrechte.

    Die Kosten des zusätzlichen Aufenthaltes sind ja - so interpretiere ich die Eröffnungsfrage! - bereits übernommen worden.

    Schadenersatz kann nur bei der Fluggesellschaft ODER dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden. 

    Wie @Olaf schon auf Seite 1 schrieb, wird vom Veranstalter ggf. nur max. ein Tagessatz des Reisepreises erstattet. Der Anspruch gem. EU Fluggastrecht ist zunächst erheblich höher.

    Inzwischen gibt es preiswertere Möglichkeiten der rechtlichen Hilfestellung, als einen eigenen Anwalt, z.B. euclaim. Wenn man selbst einen Anwalt beauftragt, unbedingt vorher klären, ob die RSV leistet!

    Die Airline kann sich der Haftung entziehen, muss dann aber nachweisen, dass der Grund für die Verspätung nicht von ihr zu verantworten war bzw. sie alle zumutbaren Maßnahmen zur Abhilfe getroffen hat.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Mausebaer120
    Dabei seit: 1156636800000
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    Zielexperte/in für: ZE
    geschrieben 1301482212000

    Ab sofort werden in diesem Thread alle Beiträge mit überflüssigen Zitaten gelöscht ---> siehe auch Forenregeln !

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1301482427000

    @Oberfranken11

    Du musst nicht zitieren, wenn du direkt oder auf derselben Seite antwortest - es genügt ein @Username.

    Ich denke, angesichts des zunächst rechtens erscheinenden Entschädigungsanspruches gemäß EUGH sind eure Auslagen für Getränke eher zu vernachlässigen ...

    Der Anspruch auf Verpflegung spielt eher dann eine Rolle, wenn man keine weitere Entschädigung erwarten kann.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Zwigge
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    Beiträge: 45
    geschrieben 1302815043000

    Wenn man hier so liest.... gehts nur um die Entschädigungsleistungen--> ich mach mir grad sorgen um meinen flug am 9.5. Frankfurt-Punta Cana ... bitte keine Notlandung *zitter* :?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1302819901000

    @zwigge

    Im Falle von @Oberfranken11 handelte es sich um eine sogenannte technische Landung, auch wenn User immer wieder den Terminus "Notlandung" benutzt.

    Das ist ein ganz wesentlicher Unterschied, daher beharre ich auch immer so auf der korrekten Benutzung entsprechender Termini!

    Ich stimme mit dir überein bei "bitte keine Notlandung!" ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1303072214000

    @Oberfranken11 sagte:

    ...ob es sich um eine Notlandung gehandelt hat odr sonst was? Es gab keine Aussage, dass es sich um eine technische bzw. sogar Notlandung  gehandelt hat...

    Richtig, aber Du kannst beurteilen ob es eine Notlandung war oder nicht? :frowning:

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • omali
    Dabei seit: 1243814400000
    Beiträge: 1514
    geschrieben 1303073727000

    @Oberfranken

    Du schreibst selbst, daß es keine Aussage gab, dass es sich ......bzw. sogar Notlandung gehandelt hat. Wieso sprichst du dann trotzdem von einer Notlandung? :?

    Eine ganz andere Frage.

    Am laufenden Band wirst du aufgefordert, das unnötige Zitieren zu unterlassen. Ist das wirklich so schwer zu verstehen?  Ist wohl einfacher, andere zu beschimpfen statt sich an bestimmte Regeln zu halten? :shock1:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1303079865000

    @Oberfranken11

    Bei einer Notlandung werden an Bord bestimmte Sicherheitsvorkehrungen getroffen, die selbst dir nicht "entgangen" wären. Selbstverständlich klärt eine Airline darüber auf, um welche Art technisches Problem es sich gehandelt hat - und es spielt auch für den Sachverhalt deiner Causa überhaupt keine Rolle.

    Sagen wir so: Der Terminus "Notlandung" ist unerheblich und unrichtig und dient lediglich dazu, andere User zu verunsichern.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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