ich habe bereits auf die Frage direkt geantwortet - meines Erachtens handelt es sich um eine Annullierung mit entsprechenden Folgen aus der Fluggastverordnung.
Es ist keine Verspätung, da die Änderung ja drei Tage vor Abflug bekannt wurde. Und bei Veränderung der Flugzeiten von mehr als zwei Stunden ist Artikel 8 - Ausgleichsleistungen usw. anzuwenden
meint
Peter