• mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1208508123000

    ich habe bereits auf die Frage direkt geantwortet - meines Erachtens handelt es sich um eine Annullierung mit entsprechenden Folgen aus der Fluggastverordnung.

    Es ist keine Verspätung, da die Änderung ja drei Tage vor Abflug bekannt wurde. Und bei Veränderung der Flugzeiten von mehr als zwei Stunden ist Artikel 8 - Ausgleichsleistungen usw. anzuwenden

    meint

    Peter

  • andreasVIENNA
    Dabei seit: 1208390400000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1208624899000

    Vielen Dank an Euch allen!

    Ich habe die Abteilung für Fluggastrescht des Bundesministeriums für Verkehr in Wien kontaktiert. Ich habe auch das Konsumentenschutzverein Wien eingeschaltet. Ich berichte dann die Ergebnisse.

    Liebe Grüße,

    Andreas

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