Darf ein Reiseveranstalter den Reisepreis nach der Buchung um 500,-Euro erhöhen?

  • Familienbande
    Dabei seit: 28.03.2006
    Beiträge: 7
    geschrieben am 07.12.2007 um 22:07

    Hallo!

    Wir haben vor knapp 3 Wochen für Herbst 2008 in einem Reisebüro eine Reise nach Fuerteventura gebucht. Jetzt haben wir, durch einen Zufall, im Internet erfahren, dass die Preise im Preisteil des Veranstalters falsch angegeben sind. Unsere Reise würde jetzt mehr als 500,-Euro mehr kosten.

    Vom Veranstalter wurden wir bisher über diese Änderung bzw. Korrektur noch nicht informiert. Darf der Veranstalter unsere verbindlich gebuchte Reise jetzt noch nachträglich über diese hohe Summe erhöhen?

    Über Eure Antworten würden wir uns sehr freuen!

    Monika

  • wurliwurm
    Dabei seit: 01.10.2007
    Beiträge: 124
    gesperrt
    geschrieben am 07.12.2007 um 22:11

    Nein. Ihr habt den Vertrag zu dem Preis geschlossen. Allerdings kann der Veranstalter genauso zurücktreten wie ihr. Entweder bekommt ihr die Reise wie gebucht oder aber ihr könnt zurücktreten.

  • Familienbande
    Dabei seit: 28.03.2006
    Beiträge: 7
    geschrieben am 07.12.2007 um 22:23

    Hallo Wurliwurm!

    Da wir auf die Ferien angewiesen sind, müssen wir immer sehr rechtzeitig buchen. Wenn der Veranstalter jetzt oder sogar noch später zurücktreten würde, hätten wir jetzt schon ein Problem eine passende Reise zu bekommen. Ist der Veranstalter in so einem Fall nicht verplichtet den Kunden umgehend zu informieren?

  • TvB
    Dabei seit: 26.08.2004
    Beiträge: 601
    geschrieben am 07.12.2007 um 22:23

    Liegt der Reisetermin mehr als vier Monate in der Zukunft, kann der Reisepreis durchaus erhöht werden. Allerdings nicht um ein solch beträchtlich Summe. Solange Euch der Veranstalter noch nicht kontaktiert hat (um welchen handelt es sich denn eigentlich ?) ist aber doch ohnehin noch alles tutti. ;-)

    TvB

  • wurliwurm
    Dabei seit: 01.10.2007
    Beiträge: 124
    gesperrt
    geschrieben am 07.12.2007 um 22:27

    Klipp und klar Familienbande, wenn ihr ne Reise eingekauft habt zu einem Preis und die auch bezahlt habt, steht die euch auch zu.

    Ansonsten bleibt dem Veranstalter die Reisekostenrückerstattung oder aber ein gleichwertiges Angebot.

    @TvB: Das ist nicht richtig!!

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 11.01.2005
    Beiträge: 4.545
    gesperrt
    geschrieben am 07.12.2007 um 22:36

    Ja, er kann, wenn der Preisunterschied mehr als 5% beträgt und die Reise mehr als 4 Monate in der Zukunft....kann er....steht auch so meist in den AGB...Ihr könnt dann zwar zurück treten...aber das brimngt dann auch nix mehr, weil Ersatz fehlt.....

    Beispiel:

    4.3 Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.

    Also schnell nachhaken und Preis bestätigen lassen....sonst sind die Ersatzangebote weg..!

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • wurliwurm
    Dabei seit: 01.10.2007
    Beiträge: 124
    gesperrt
    geschrieben am 07.12.2007 um 22:42

    :laughing: blablabla....... Vertrag ist Vertrag, kann den der Vertragspartner nicht einhalten ist er 100 % haftungspflichtig, basta.

    @Thorben-Hendrik: Hattu abba feine geguuglt, du bist subba

  • holzwurm
    Dabei seit: 13.06.2004
    Beiträge: 3.505
    geschrieben am 07.12.2007 um 23:01

    Wie hier schon manch einer geschrieben hat, wenn der Abreisetermin vom Buchungstag mehr als 4 Monate in der Zukunft liegt ist es möglich und zulässig, daß die RV die Preise erhöhen können.

    jedoch wird einer seriöser RV dies relativ selten machen. Ich hatte bisher noch keine Preiserhöhung mitgemacht, obwohl ich auch immer mindestens 6 Monate vorher buche.

    LG

    holzwurm

  • wurliwurm
    Dabei seit: 01.10.2007
    Beiträge: 124
    gesperrt
    geschrieben am 07.12.2007 um 23:05

    Nein Holzwurm. Er kann die Spritgebühren der Fluggesellschaften vielleicht noch draufhauen, sonst aber nichts. Vertrag ist Vertrag. Gilt für beide Seiten.

  • privacy
    Dabei seit: 12.02.2007
    Beiträge: 2.837
    geschrieben am 07.12.2007 um 23:08

    Die Aufhebung der Preisbindung für Reisen nach 4 Monaten ist an

    strenge Kriterien gebunden. Hier müßte der Veranstalter seine

    Kosten ggf "aufdröseln" und im Detail belegen. Bei dem Aufwand

    macht das keiner gerne.

    In der geschilderten Situation liegt das aber total anders.

    Der Reiseveranstalter hat bei Vorliegen des Vertragsangebotes

    durchaus die Möglichkeit, sich auf einen "Erklärungsirrtum"

    zu berufen.

    Dem ist er aber auch knapp 3 Wochen nach Buchung und

    Reisebestätigung bisher nicht nachgekommen und hat den

    Preis bis heute nicht widerrufen.

    Aufgrund des Zeitfaktors dürfte es ihm schwer fallen, jetzt

    noch einen Erklärungsirrtum anzumelden. Im übrigen hier

    eine interessante Stellungnahme eines Fachmanns

    zu einem ähnlichen Fall:

    xxxxxxxxxxxxxxxxx

    kommerzielle Seite, geht leider nicht!

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!