Darf ein Reiseveranstalter den Reisepreis nach der Buchung um 500,-Euro erhöhen?

  • holzwurm
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    geschrieben 1197069799000

    @wurliwurm sagte:

    Nein Holzwurm. Er kann die Spritgebühren der Fluggesellschaften vielleicht noch draufhauen, sonst aber nichts. Vertrag ist Vertrag. Gilt für beide Seiten.

    Also kann er doch die Preise erhöhen. In wie weit er es dann auch darf ist doch im ersten Moment unrelevant.

    Im Endeffekt können wir auch erst richtig weiterhelfen, wenn vom Threaderöffner Fakten auf dem Tisch liegen.

    LG

    holzwurm

  • Erika1
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    geschrieben 1197070312000

    Ich verstehe die Eingangsfrage nicht - und die Antworten darauf noch weniger:

    Familienbande hat die gleiche Reise, die gebucht wurde, auf der Website ihres Veranstalters zu einem höheren Preis gefunden.

    Na und?

    Da mag der Frühbuchernachlass entfallen sein, da mag sonst etwas geschehen sein, aber Familienbande hat keine Nachricht des Veranstalters über eine Preiserhöhung erhalten.

    So lange Familienbande nicht aufgefordert wird, mehr zu zahlen als ursprünglich vereinbart/bestätigt, ist die Frage irrelevant.

    Nur so am Rande: sonst regen sich die Leute darüber auf, dass Pauschalreisen nach ihrer Buchung billiger geworden sind und verlangen den niedrigeren Preis.

    Hier hat der Veranstalter keinen Mucks von sich gegeben, dass er einen höheren Preis haben möchte - und die Leute regen sich auch auf.

    Buche ich einen Flug und der ist kurze Zeit danach teurer - was interessiert es mich?

  • privacy
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    geschrieben 1197070502000

    Du siehst das schon richtig, Erika - und verstanden hast Du das doch auch ;)

    Wer hier von sich aus aktiv wird, dem ist wahrscheinlich nicht zu helfen.

    Im übrigen sind doch alle evtl. auftretenden Probleme beleuchtet

    worden. Also abwarten und Tee trinken ...

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • gastwirt
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    gesperrt
    geschrieben 1197085447000

    @thorben-hendrik seitdem ich deine forumsbeiträge lese, suche ich nach einem smilie, aber für solche sinneswandel gibt s keinen !!! neulich hattest auch du mal eine frage für ein problem, die agb`s habens nicht gebracht,warum mußt du mit solcher schlaumeierei leute belehren ?

  • Familienbande
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    geschrieben 1197099460000

    Hallo Erika!

    Du verstehst es falsch. Ich beschwere mich ganz gewiss nicht über den günstigen Preis, sondern habe lediglich Angst, dass wir eine Preiskorrektur erhalten und dann evtl. selbst entscheiden können ob wir die Reise antreten oder nicht. Der Preis wäre uns dann aber zu hoch. Und die Chance jetzt noch etwas gescheites für die Herbstferien zu bekommen, ist gleich Null. Freunde von uns kommen auch noch mit. Da dort die Kinder schon älter sind (17 und 14) würde sich der Preis bei deren Reise sogar um knapp 1000,-Euro erhöhen.

    Ich zitiere mal die Mitteilung des Reiseverantalters (Namen erwähne ich absichtlich nicht um keine schlafenden Hunde zu wecken - es handelt sich aber um einen großen, sehr bekannten Veranstalter)im Buchungsschritt:

    Zitat:"Bitte beachten: Preise im Familienzimmer sind im Preisteil falsch ausgeschrieben. Die korrekten Preise entnehmen sie bitte dem System...." Zitat Ende.

    Ich wollte mit meiner Anfrage lediglich klären, ob der Veranstalter das Recht dazu hätte, den Preis so drastisch zu korrigieren und wie unsere Rechte bzw. Aussichten in so einem Fall wären. Natürlich wäre uns am Liebsten er würde sich überhaupt nicht melden und wir könnten unseren Reise wie gebucht antreten. Aber die Angst bleibt bis wir dann endlich im Flieger sitzen - in mehr als 10 Monaten!

  • pittpatt01
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    geschrieben 1197100637000

    gefunden im www über go...

    1. Zulässige Erhöhung

    Der Reiseveranstalter ist nur dann berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Reisevertrag vorgesehen ist. Außerdem kann der Reisepreis nicht beliebig, sondern nur in bestimmten Fällen erhöht werden. Das Gesetz nennt ausdrücklich die Erhöhung

    * der Beförderungskosten,

    * der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- und Flughafengebühren,

    * eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse.

    [b][color=red]Hinweis:

    Die Möglichkeit zur nachträglichen Erhöhung des Reisepreises ist zumeist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Reiseveranstalter geregelt. Voraussetzung für eine Erhöhung ist allerdings, dass diese AGB wirksam vereinbart und auch von ihrem Inhalt her zulässig sind. Zur Überprüfung wird fachkundige Hilfe unabdingbar sein.[/b][/color]

    2. Unzulässige Erhöhung

    Eine Preiserhöhung, die ab dem zwanzigsten Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.

    Eine Erhöhung des Reisepreises ist auch vor diesem Zeitpunkt unzulässig, wenn sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters zwar vorgesehen ist, die Reiseleistung aber innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden muss.

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1197110652000

    Wenn Du ruhig schlafen willst, frage nach.......es bringt nix wegen so etwas einen Prozess anzufangen, das ist doch alles Theorie, in der Praxis bekommst Du eine Preisänderungsmitteilung mit einer schönen Begründung der Rechtsabteilung des RV.....die sind ja auch nicht doof!

    Und schon geht für Dich die Rennerei los... ein Prozess kann Jahre dauern, Du gehst erst einmal in Vorleistung, der Ausgang des Prozesses immer ein Risiko, dass kostet viel zu viel Nerven, also Preis bestätigen lassen und sonst schnell etwas neues suchen.....

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1197116848000

    Ich finden, Erika hat mit ihrem Beitrag den Nagel voll auf den Kopf getroffen.

    Sie schrieb:

    "So lange Familienbande nicht aufgefordert wird, mehr zu zahlen als ursprünglich vereinbart/bestätigt, ist die Frage irrelevant.

    Nur so am Rande: sonst regen sich die Leute darüber auf, dass Pauschalreisen nach ihrer Buchung billiger geworden sind und verlangen den niedrigeren Preis."

    ===============

    Nachtrag: Nach Abschluß des Threads hatte Mosaik/Peter noch einen kompetenten Abschlußbeitrag verfasst:

    ___________________________

    [i]".. ich bin erst heute wieder zum Lesen gekommen:

    Grundsätzlich ist nach derzeitigem Stand überhaupt keine Preiserhöhung nach Buchung gesetzlich gestattet. Auch nicht, wenn der Veranstalter eine solche Klausel in seinen AGB hat.

    Der springende Punkt und der wurde OGHlich geklärt: der Kunde muss VOR, spätestens BEI Buchungsabschluss über eine abstrakte oder reale Aufschlüsselung des Pauschalpreises wissen, damit er überhaupt nachvollziehen kann, von welcher Basis der gesetzlich geregelten Möglichkeiten diese Erhöhung ausgeht. Und das macht ja kein Veranstalter (... vom Pauschalpreis sind: 10 % Steuern und Abgaben, 20 % Reiseleiter- und Transferkosten, ...)

    Daher sind ja auch Kerosinzuschläge NACH Buchung nicht gestattet.

    Die einzige Möglichkeit in diesem Fall wäre gewesen, dass der Veranstalter in gesetzlich zulässiger Zeit, das wären etwa sieben Arbeitstage gewesen, nach Versand seiner Buchungsbestätigung den Preis wegen Irrtum anfechtet. Eine spätere Anfechtung wäre jedenfalls erfolglos!"

    Erklärt noch abschließend

    Peter

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