Ich finden, Erika hat mit ihrem Beitrag den Nagel voll auf den Kopf getroffen.
Sie schrieb:
"So lange Familienbande nicht aufgefordert wird, mehr zu zahlen als ursprünglich vereinbart/bestätigt, ist die Frage irrelevant.
Nur so am Rande: sonst regen sich die Leute darüber auf, dass Pauschalreisen nach ihrer Buchung billiger geworden sind und verlangen den niedrigeren Preis."
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Nachtrag: Nach Abschluß des Threads hatte Mosaik/Peter noch einen kompetenten Abschlußbeitrag verfasst:
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[i]".. ich bin erst heute wieder zum Lesen gekommen:
Grundsätzlich ist nach derzeitigem Stand überhaupt keine Preiserhöhung nach Buchung gesetzlich gestattet. Auch nicht, wenn der Veranstalter eine solche Klausel in seinen AGB hat.
Der springende Punkt und der wurde OGHlich geklärt: der Kunde muss VOR, spätestens BEI Buchungsabschluss über eine abstrakte oder reale Aufschlüsselung des Pauschalpreises wissen, damit er überhaupt nachvollziehen kann, von welcher Basis der gesetzlich geregelten Möglichkeiten diese Erhöhung ausgeht. Und das macht ja kein Veranstalter (... vom Pauschalpreis sind: 10 % Steuern und Abgaben, 20 % Reiseleiter- und Transferkosten, ...)
Daher sind ja auch Kerosinzuschläge NACH Buchung nicht gestattet.
Die einzige Möglichkeit in diesem Fall wäre gewesen, dass der Veranstalter in gesetzlich zulässiger Zeit, das wären etwa sieben Arbeitstage gewesen, nach Versand seiner Buchungsbestätigung den Preis wegen Irrtum anfechtet. Eine spätere Anfechtung wäre jedenfalls erfolglos!"
Erklärt noch abschließend
Peter