Ausweisdokumente sind Eigentum des ausstellenden Staates. Streng genommen müsste der Hotelier also die Einwilligung z.B. der BRD haben für den Einbehalt, ggf. aber zumindest die des Besitzers.

Ich würde umgekehrt fragen: Auf welcher Rechtsgrundlage will der Hotelier die Papiere einbehalten und damit den Besitzer in seiner Reisefreiheit beschränken?

Sofern es sich tatsächlich um einen zur Ankunftszeit nicht zugänglichen Kopierer für die Dokumente handelt, müsste der Rezeptionist dies erklären und könnte nach allegmeinem Ermessen diese bereits am nächsten Morgen zurückgeben.

Zumindest darauf sollte man bestehen.