• emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
    Beiträge: 902
    geschrieben 1155468644000

    "Bitte um Kulanz"

    Es ist mit der Mängelanzeige eine präzise Forderung anzugeben,

    sprich im Brief muß wegen des Mangels der geforderte Betrag

    in Euro genannt werden.

    Ob man sich dann auf diesen oder einen anderen Betrag

    einigt, wird man sehen.

    PS: Wäre es möglich, mal das unkooperative Hotel hier zu nennen?

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1155469599000

    Nicht ganz richtig - die Forderung muß nicht beziffert werden, allerding muß aus dem Schreiben an den Veranstalter eindeutig hervorgehen, daß eine Erstattung erwartet wird und daß es sich bei dem Scheiben nicht nur um konstruktive Kritik handelt. ;)

  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
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    geschrieben 1155477956000

    Musterbrief hier klicken

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1155478263000

    Error 404: Datei nicht gefunden!

    Das angegebene Dokument konnte auf diesem Server leider nicht gefunden werden.

    nochmal ronny :D

    jetzt OK.

    Danke

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
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    geschrieben 1155478405000

    Lieber Juanito, die Technik !

    Wurde nach mehrmaligen Versuchen bereits um 14:09:58 behoben ! ;)

    (Wer oder was ist Ronny?)

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1155478754000

    Ja, Danke.

    Nur mit den Minderungssätzen muss man vorsichtig sein.

    Fordert man zuviel- wird es zurückgewiesen und dann?

    Klagen?

    Auch nur wenn man versichert ist.

    Aber mit dem Bett hätte sich bestimmt was machen lassen.

    Ich bin 190 lang, da muss ich oft die Matratze auf den Boden legen, weil die Betten oft hinten einen Holzabschluss haben und ich nicht wie ein ? liegen will, sondern die Beine ausstrecken möchte.

    Und dann stören mich noch die auseinanderstehenden Einzelbetten :D

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Peter1112
    Dabei seit: 1154736000000
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    geschrieben 1155480600000

    Hallo Juanito,

    nein mit dem Bett hat sich nichts machen lassen, es war 1,60 lang, die Matratze war ca. 1,40 lang und fest mit dem Untergestell verbunden, es hing durch wie eine Hängematte.

    Das Hotel war das Eden Lago in Alcudia.

    Es hat zwar hier viele gute Bewertungen, aber wenn alle Leute, die wir gesehen und gehört haben hier eine Bewertung schreiben würden, dann würde die Weiterempfehlungsrate mächtig sinken. Ich persönlich war schon oft auf Mallorca, diese uralte bruchbude war mit Abstand das schlechteste Hotel in dem wir waren.

    Das einzig positive in diesem Hotel war das Essen, wir waren zum Glück zur "Frühschicht" eingeteilt.

  • Peter1112
    Dabei seit: 1154736000000
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    geschrieben 1155480791000

    Muss nochmal kurz was dazuschreiben, nein Juanito auf den Boden legen hätte man die Matratze sowieso nicht können, da in dem Zimmer mehrere Ameisenstraßen waren.

    Und so stell ich mir Urlaub nicht vor......

  • Joelina
    Dabei seit: 1137974400000
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    geschrieben 1155549829000

    Hi,

    gibts es in Alcudia kein Neckermannbüro, an das ihr euch hättet wenden können?

    Wir hatten das mal Alltours. Doppelzimmer war zur klein für uns drei, obwohl unsere Tochter da erst 10 Monat alt war. Sind direkt zum Büro und es wurde mit Deutschland hin und her telefoniert, da Hauptsaison und alles angeblich ausgebucht.

    Haben unsere Handynummer hinterlassen, nach drei Stunde kam der Anruf, dass wir am nächsten Tag in ein anderes Hotel umziehen können.

    Natürlich mussten wir den Mehrpreis für das Hotel zahlen und ne Gebühr. War nicht viel und es war es uns Wert, so war der Urlaub gerettet.

    LG

    Lächeln ist die eleganteste Art einem Gegner die Zähne zu zeigen.
  • mosaik
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    geschrieben 1155557954000

    @'Sina1' sagte:

    die Forderung muß nicht beziffert werden, allerding muß aus dem Schreiben an den Veranstalter eindeutig hervorgehen, daß eine Erstattung erwartet wird und daß es sich bei dem Scheiben nicht nur um konstruktive Kritik handelt. ;)

    nicht ganz richtig: nach deutscher Gesetzeslage muss die Forderung deutlich durch einen Geldbetrag oder sonst abstrakt defintierten Betrag (z. B. in Prozenten oder z. B. "wir fordern die Aufzahlung für die Leistung ... zurück) angegeben werden.

    Die Forderung alleine nach einer Rückzahlung reicht nicht aus!

    Gruß

    Peter

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