Hallo Mosaik...hallo Erika1...hallo sina1...hallo zusammen
Erstmal herzlichen Dank für die vielen Antworten und die angeregten Diskussionen.
Jetzt hat sich ITS gemeldet und einen Verrechnungscheck in Höhe von 5% des Reisepreises als „finanzielles Entgegenkommen“ beigelegt.
Dazu ein Schreiben mit den Hinweisen „Kulanz“, „das wäre keine Anerkennung einer Rechtspflicht“, „Bautätigkeiten liegen außerhalb des Einflussbereiches“, „Hinweis auf die wichtigen Hinweise im maßgeblichen Katalog zum Thema Baustellen und technische Einrichtungen“, „und das sie hoffen mich weiterhin zu ihrem Kundenkreis zählen zu dürfen“...und, und, und...
Na ja, ich werde das „finanzielle Entgegenkommen“ wohl nicht annehmen und im Antwortschreiben eine „gütliche Einigung“ unter Erstattung von 15% des Reisepreises anbieten.
5% sind ja gerade mal die untere Grenze der Frankfurter Tabelle für Mängel dieser Art.
Ist das vielleicht die typische Vorgehensweise der Veranstalter?
Im Übrigen sehe ich den Scheck schon als Anerkennung einer Rechtspflicht, oder?
Man hätte uns ja auch mal vorher informieren können.
Einen Katalog hatte ich nie da alles online gebucht wurde.
Die Option „Rechtsanwalt“ kann ich ja immer noch ziehen.
Schon jetzt vielen Dank für weitere fachmännische Ratschläge und Tipps.
Gruß und sonnigen Tag
Jörg