• Jörg2007
    Dabei seit: 1185580800000
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    geschrieben 1185654898000

    Hallo zusammen,

    waren jetzt in Ägypten (Sharm el Sheikh, Hotel Concorde el Salam) und konnten unseren Strandabschnitt am Hotel nicht nutzen weil direkt nebenan (2 Hotels weiter) ständiger Bau- und Baggerlärm zu hören war.

    Das ging den ganzen Tag und war auch über die ganze Bucht zu hören. Unerträglich.

    Haben uns das vor Ort von der Reiseleitung schriftlich in Form einer Mängelanzeige bestätigen lassen, allerdings erst ein paar Tage später weil wir dachten das hört schon auf.

    Haben auch Videoaufnahmen von dem Lärm etc. gemacht.

    Eine Strandnutzung war nicht möglich.

    Habe bereits bei ITS reklamiert.

    Wie soll man weiter vorgehen?

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Welche Chancen haben wir auf eine angemessene

    Erstattung gem. Frankfurter Tabele?

    Danke für Info's.

    Gruß

    Jörg

  • mirius
    Dabei seit: 1179878400000
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    geschrieben 1185656291000

    Wir haben in einem ähnlichen Fall gleich vor Ort 10% des Reisepreises direkt von der TUI Reiseleitung bekommen. Der Lärm war allerdings immer nur stundenweise.

    Gruß Birgit

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1185665303000

    @Jörg2007 sagte:

    Habe bereits bei ITS reklamiert.

    Wie soll man weiter vorgehen?

    Erst einmal abwarten, was ITS antwortet...

    Ihr konntet "Euren" Strandabschnitt" wegen des Lärms nicht nutzen? Aber Ihr wart vermutlich am Strand. Das ist eine kleine Beeinträchtigung - allzu viel würde ich da nicht erwarten.

    Irgendwo in den AGB oder den "Offenen Worten zum Urlaubsziel" ist bestimmt auch vermerkt, dass es z.B. ein aufstrebender Urlaubsort ist... dass mit Bautätigkeiten zu rechnen ist...

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1185665846000

    Da gibt es nix....denn das sind Umwelt Geräusche dafür kann das Hotel und der RV nix es war 2 ! Hotels weiter was sollen die dann, machen die ganze Bucht evakuieren :frowning:

    Wir hatten das auch in der Coraya bucht da haben die den GANZEN Tag die leeren Sauerstoff Flachen an einander geschlagen, wie ein Glocke Klong Klong Klong über die ganze Bucht, dazu hat der Esel der den Karren zog geschrien und die Laster der 4 spurigen Straße dahinter haben gehupt...wir hätten Klagen sollen ;) :p

    Und dieses "Lärmhotel" ist sogar HC Gewinner!

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • Jörg2007
    Dabei seit: 1185580800000
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    geschrieben 1185702744000

    Schon mal vielen Dank für die Info's.

    @ Erika1

    ..nein, wir waren aufgrund der Lärmentwicklung nicht am Strand.

    War nicht auszuhalten.

    @ Torben-Hendrik

    Umweltgeräusche? Ein Bagger?....

    Wo lebst DU denn?

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1185707069000

    Interessant die Aussage, dass man von Lärm eine Videoaufzeichnung machen kann... ;)

    Nein Scherz beiseite, wenn die Reiseleitung die Unerträglichkeit bestätigt hat, muss auch der Veranstalter etwas zurück zahlen. Die Höhe wird halt strittig sein.

    Lärm kann durchaus ein großer Reisemangel sein und ein Reiseveranstalter haftet trotz aller Unlogik auch dafür, dass es am Urlaubsort urlaubsgemäss ruhig zugeht.

    also, erst einmal abwarten, was der Veranstalter anbietet.

    Allerdings: Eine Entschädigung muss euch erst ab dem Tag gewährt werden, an dem ihr den Mangel bei der Reiseleitung angezeigt habt!

    Gruß

    Peter

  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
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    geschrieben 1185717381000

    Hallo Peter,

    wie ist das denn in einem solchen Fall mit dem "Abhilfeverlangen", das doch nach deutschem Recht erforderlich ist? Oder reicht hier die bloße Anzeige beim Reiseleiter?

    Gruß

    Manfred

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1185718197000

    Na ja, sie haben es der Reiseleitung gemeldet und von der eine Bestätigung erhalten. Das reicht. Denn hätte die Reiseleitung Abhilfe schaffen können, hätte sie das ja vor Ausstellung einer Bestätigung tun können.

    Natürlich muss Abhilfe verlangt werden, um zu Hause Ansprüche stellen zu können. Aber ich meine, die Ausstellung einer Bestätigung bedeutet: Mangel gerügt, Abhilfe verlangt, war nicht möglich --> daher Bestätigung.

    Anders rum: ein Veranstalter wird sich nicht heraus reden können: ja, ja, gemeldet und bestätigt ist der Mangel, nur eine Änderung wollte der Kunde nicht --> warum dann eine Bestätigung? Und noch weiter anders rum: der Veranstalter muss aber schon recht deppert sein, einen Mangel schriftlich zu bestätigen, und sich dann daheim herausreden wollen, er hätte ihn ja beseitigt, aber der Kunde wollte partout nur eine Bestätigung...

    grinst Peter

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1185718901000

    @mosaik sagte:

    Und noch weiter anders rum: der Veranstalter muss aber schon recht deppert sein, einen Mangel schriftlich zu bestätigen, und sich dann daheim herausreden wollen, er hätte ihn ja beseitigt, aber der Kunde wollte partout nur eine Bestätigung...

    grinst Peter

    Jjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjeiiiiiiiiin...Die Reiseleitung bestätigt nicht den Mangel selbst, sondern nur die Tatsache, daß der Gast seiner Meldepflicht nachgekommen ist, Unregelmäßigkeiten gemeldet und um Abhilfe gebeten hat. Die Reiseleitung ist verpflichtet, jedem Gast auf Wunsch eine Bestätigung darüber auszustellen, daß er Unzulänglichkeiten gemeldet hat - sei es nun angeblicher Baulärm am Strand oder die quietschenden Gummistiefel des Gärtners ;). Mehr stellt die "Bestätigung" der Reiseleitung nicht dar. Inwieweit die Reklamation berechtigt ist bzw. tatsächlich Mängel vorlagen, wird vom Veranstalter unter Berücksichtigung des Kundenschreibens/Fotos/Videos und der Stellungnahme der Reiseleitung/des Hoteliers entschieden.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1185720146000

    Liebe Sina1, das ist schon richtig. Aber eine Bestätigung setzt voraus, dass der Mangel gemeldet und um Abhilfe verlangt wurde. Sonst stellt keine Reiseleitung eine Mangelbestätigung aus.

    Dass eine Reiseleitung zwar eine Bestätigung ausstellt, aber im nachhinein sagen würde: nein, der Kunde hat mich nicht nach Abhilfe gefragt, nur nach einer Bestätigung - das würden Gerichte meiner Meinung nach dahingehend auslegen, dass eine Abhilfe des Mangels nicht möglich war, sonst wäre ja eine Bestätigung des Mangels ausgestellt worden.

    Eine Bestätigung, die ich schreibe, heißt doch wohl auch: ja ich, Reiseveranstalter, bestätige, dass Herr Meier nicht die Leistung bekommen hat, die ich ihm versprochen hatte.

    Müssig darüber zu diskutieren: ...aber ich hätt' sie ihm ja gegeben, wenn er nur gefragt hätte!

    Es geht vielmehr um jene Fälle, die zu einer Reiseleitung gehen, jammern, wie schiach ihr Zimmer ist und ZUHAUSE dann dem Reiseveranstalter schreiben, sie, die Kunden, hätten doch eh der Reiseleitung davon erzählt...

    Auf den Formularen steht übrigens meist sowieso drauf, ...dass der untenstehende Mangel nicht behoben werden konnte...

    Meint

    Peter

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