Ohne vorige Ankündigung durch den RV kommt hier natürlich je nach Beeinträchtigung die 'Frankfurter Tabelle' zur Geltung, was allerdings so schon geschrieben wurde.
Div. Mängel... wie hoch ist die Erstattung?
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geschrieben 1408639371000Life is too short to limit your vision ... indeed
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geschrieben 1408640344000
Es ist sicher von Vorteil wenn die Dokumentation da ist.
Aber der Gast hat natürlich auch "Pflichten", die da wären:
1. Reisemangel bei Reiseleiter anzeigen, eine angemessene Frist setzen um die Mängel abzustellen.
2. Wenn das nicht möglich ist, entweder in ein anderes Hotel umziehen, falls das nicht möglich war, vom Reiseleiter die Mängelanzeige bestätigen lassen.
Dann hat man natürlich die besseren Karten bei der Reklamation.
Wie @Bernhard schon schrieb, mal schauen was die Frankfurter Tabelle sagt.
Rekla fertig machen, sachlich bleiben, Frist ( mit Datum!) setzen.
Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o) -
geschrieben 1408650501000
danke! genau meine meinung
@de la Diva
genau in dieser reihenfolge habe ich es auch gemacht
bin gespannt, was im endeffekt dabei raus kommt bzw. wie sich thomas cook / neckerman äußern
(4-6 wochen haben sie mir als bearbeitungszeit genannt )
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geschrieben 1408658113000
Eine "Vorankündigung" genügt nicht um sich von Minderungsansprüchen zu exkulpieren. Maßgeblich bleiben die tatsächlichen Zustände vor Ort.
Ich nehme an, der Anleger war erwähnt?
Dann sind seine Auswirkungen Unannehmlichkeiten.
Falls die Treppe nicht morsch und dadurch ursächlich für deinen Sturz war, ist ein solcher der Sphäre des Lebensrisikos zuzurechnen.
Sorry ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1408729521000
Ich meinte eigentlich nicht unbedingt eine "Vorankündigung" in der Form..." ich laß mir alles bestätigen und hole mir das Geld zurück"....
Ich hatte in @PoserN Beitrag ein wenig vermißt, dass er sich an die Reiseleitung wandte um die Mängel anzuzeigen und eine Abhilfe verlangt hatte Vorort, die nicht möglich war auch nicht in Form eines Umzuges in ein adäquates Hotel....?
Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o) -
geschrieben 1408732338000
wie bereits geschrieben: nein, anleger war nicht erwähnt.
die treppe war von den von der nassen zimmerdecke fallenden tropfen nass!
damit kann ich nicht rechnen, wenn ich abends ins bett gehe und nachts aufstehen möchte, dass sich in der zwischenzeit auf der treppe (wie auch sonst im gesamten zimmer) wasserpfützen gebildet haben! sorry... in einem normalen hotelzimmer muss ich nicht mit rutschgefahr rechnen! geschweige denn mit fließend wasser von den wänden oder der decke.
du bist offensichtlich reiseleiterin o.ä. - wie sonst lässt sich dein einsatz für modrige, nasse und nicht-standard gemäße zimmer erklären?
@de la Diva
die reiseleitung wurde natürlich informiert mit allem pipapo. ich bin ehrlich kein meckerkopp und versuche immer vor ort irgendwie eine lösung zu finden... aber da selbst die reiseleiterin resignierte, was soll man da machen
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geschrieben 1408736548000
Verfasse eine genaue aber sachliche Beschreibung der Beeinträchtigungen und bezifferere (mit Zuhilfenahme der Frankfurter Tabelle) die maximale Erstattungshöhe zu jeder einzelnen.
Es steht dir dabei selbsverständlich frei, den Anleger mit Lärm- und Geruchsbelästigung und eine Verletzung(sgefahr) durch bauliche bedingte Mängel in diese Liste aufzunehmen.
Füge die vor Ort zusammengetragenen Unterlagen bei.
Dies ist dann innerhalb von 4 Wochen nach deiner Rückkehr - am besten per Einschreiben und Rückschein - an den Veranstalter zu senden.
Also mach hin anstatt dich mit "heiterem Beruferaten" zu verwirklichen, wenn dir eine kontroverse Ansicht nicht gefällt. Das ist nämlich vollkommen entbehrlich ...
Edit: Ach so, du hast schon - na dann ...
Und natürlich "resignierte" die Reiseleiterin - hätte sie denn dein Zimmer trockenfönen und sich an den Anleger ketten sollen?
Die Einwirkungsmöglichkeiten in dieser Funktion sind nun mal endlich, und nachdem du dreimal umgezogen bist um "erträglich" wohnen zu können hat sie ihre Aufgaben wohl überobligatorisch erfüllt.
Edit 2:
@de la Diva
Ich bezog mich auf den Beitrag von berhard "ohne vorige Ankündigung".
Die schlichte Vorankündigung einer nachbarlichen Baustelle exkulpiert den Veranstalter nicht, ggf. können trotz des Hinweises Minderungen verlangt werden.
Das trifft nicht zu auf ständige Einrichtungen wie einen Anleger und dessen "Nebenwirkungen", diese sind als Unnanehmlichkeit hinzunehmen da er ja andererseits auch eine Annehmlichkeit darstellt.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.