Oje @biergaense, das ist nun wahrlich keine schöne Geschichte. Das Problem ist, dass bis zu einer Zahlung (die durch euch ja umgehend geleistet wurde) einiges an rechtlichem Prozedere vorausgeht, was euch sicher in der Aufregung irgendwie nicht bewusst war. Selbst bei einer Fehleranzeige während des Buchungsprozesses wäre es sinnvoll gewesen zunächst abzuwarten, ob eine Buchung nicht doch zustande gekommen ist. Bei Onlinegeschäften ist der Anbietende zunächst einmal verpflichtet, euch auf elektronischem Wege unverzüglich den Zugang eurer Buchung (das muss noch keine Buchungsbestätigung sein) zu bestätigen. Da du ja von einigen erhaltenen Mails berichtest, war vermutlich auch diese Bestätigung mit dabei? In einem meist 2. Schritt erhältst du dann die Buchungsbestätigung, in der du nochmal aufgefordert wirst, alles durchzulesen und etwaige Ungereimtheiten gegenüber deiner Buchung unverzüglich mitzuteilen. Erst wenn alles übereinstimmt, ist auch der Vertrag zustande gekommen. Nun könnte man ja darüber philosophieren, dass ja aus deiner Sicht kein Vertrag zustande gekommen ist, weil der erfolgte Buchungsprozess unter den technischen Gegebenheiten des Vermittlers oder des Veranstalters bei dir den Eindruck erwecken musste, dass der Buchungsvorgang nicht abgeschlossen werden konnte. Dem steht aber irgendwie entgegen, dass du weder die Eingangsbestätigung noch die Buchungsbestätigung in Frage gestellt hast und dass du genau diese Reise unverzüglich bezahlt hast. Somit muss ja der Veranstalter FTI davon ausgehen können, dass du ein außerordentliches Interesse daran hast, deine Pflichten aus dem vereinbarten Vertrag zu erfüllen. Du berichtest darüber hinaus, dass beide Buchungsbestätigungen oberflächlich gleich aussahen. Du berichtest aber auch, dass die Reise über check24 100 € teurer war. Welche Summe hast du denn letztendlich mit welchem Verwendungszweck bezahlt? Spätestens hier hätte dir doch etwas auffallen müssen?
Ich persönlich würde jetzt trotzdem erstmal ganz schnell schriftlich die ganze Sache nochmals deutlich anfechten nach § 119 und 120 BGB (wenn seit deiner Buchung noch nicht viel Zeit vergangen ist) und nochmals die Screenshots als Beweis anhängen. Ich weiß nun nicht, inwiefern das so deutlich schon passiert ist. Eine Stornierung deinerseits und Hoffen auf Kulanz setzt ja meiner Meinung nach voraus, dass tatsächlich schon ein Vertrag zustande gekommen ist. Du möchtest letztendlich doch aber klarstellen, dass du deine Willenserklärung unter den gegebenen Umständen so nie abgegeben hättest. Und da die Zeit tatsächlich schon sehr drängt, würde ich in deinem Fall wie von @lexilexi empfohlen, einen Anwalt aufsuchen. Es bleibt letztendlich ein sehr verworrenes rechtliches Konstrukt, bei dem du bei all meinem persönlichen Verständnis für deine Situation nicht umhin kommen wirst, auch persönliche Handlungsweisen hinterfragen zu lassen. Ich drücke dir ganz doll die Daumen und wünsche dir einen wirklich positiven Ausgang der Geschichte, alles Gute für den neuen Erdenbürger und hoffentlich trotzdem einen schönen Urlaub.