Vielleicht gibt es ja für "...die Ersparnis Individuell zu Pauschal würde in meinem Fall um die 15.000 Euro liegen..." ganz andere Gründe.
Details dazu wurden bisher nicht genannt, darum ist so jeder Kommentar dazu reine Spekulation.
Vielleicht gibt es ja für "...die Ersparnis Individuell zu Pauschal würde in meinem Fall um die 15.000 Euro liegen..." ganz andere Gründe.
Details dazu wurden bisher nicht genannt, darum ist so jeder Kommentar dazu reine Spekulation.
@DerSven sagte:
Klar die Differenz ist enorm, nur würde micht mal die rein rechtliche seite interessieren.
Den in meinen Augen ist das schon kein irrtum mehr sondern versagen.....
@ DerSven,
.... oder eben einfach nur ein Schreib- bzw. Druckfehler. In Deinen Beiträgen findet man diese schließlich auch zuhauf.
Über die Anfechtung durch den RV wg. eines Irrtums haben wir schon in anderen threads diskutiert. Es gab hier eine Frage, bis wann sich der RV auf seinen Irrtum und Rücknahme seines Preises berufen kann. Es muss zeitnah sein, eine Fixierung gibt es nicht. 8-10 Tage, von dieser Frist dürften die Gerichte ausgehen. Längere Fristen würden allerdings einem Organisationsversagen des RV zugeordnet werden, und dann käme er nicht aus dem Vertrag heraus.
Aber eine Differenz von € 15.000.-- Hier greifen m.M. nach auch frühere Diskussionen über die Verbindlichkeit von Preisauszeichnungen, die hier geführt wurden. Für diesen Fall gehe ich davon aus, das der Irrtum sofort erkennbar gewesen sein muss. Die Dame im Reisebüro, die auf der Verbindlichkeit des Vertrages mit der TUI bestanden hat, müsste eigentlich ein intensives Gespräch mit ihrem Chef führen. Oder besser umgekehrt, der Chef mit ihr.
Gruss Gabriela
Überflüssiges Zitat lt. Forenregeln entfernt ! Ein @ + Name reicht vollkommen aus, wenn man auf einen Beitrag auf der gleichen Seite antwortet !
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Das bringt dieses Thema eneorm nach vorne....................
Ich merke schon hinterfragen ist wohl nicht gewünscht.
In anderen bereichen wird so spam schnell gelöscht........
Es war doch längst alles geklärt! Und zum Teil würden anderswo deine Fragen auch gelöscht werden, weil es überhaupt nichts bringt, eine Frage instistierend dauernd zu wiederhlen. Wenn es sich um eine so enorme Preisabweichung handelt, dass sogar der Kunde beim Abgeben des Angebots seine Zweifel über das Angebot hat, dürfte es sogar dem allerletzten klar sein, dass dies ein Fall für 119BGB werden könnte. Diskussionswürdig könnte allenfalls die zeitliche Einordnung werden, aber dafür gibt es derzeit keinen Anlass.
In der Zwischenzeit empfehle ich dir als Lektüre"Peter Huber, Irrtumsanfechtung und Sachmängelhaftung, Mohr/Siebeck, 2001"
Der Preis für das 378seitige Werk von 99.-€ ist kein Irrtum
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!