von Schmeling
Ich könnte zu dem Thema evtl. auch was beitragen, komme aber mit deinen vielen xxx nicht klar .
Gruß
Siegi
von Schmeling
Ich könnte zu dem Thema evtl. auch was beitragen, komme aber mit deinen vielen xxx nicht klar .
Gruß
Siegi
Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antworten und Sorry, dass ich mich jetzt erst melde.
Auf einer Buchungsbstätigung kann ich leider nichts nachlesen, da ich noch nicht gebucht habe, ("Wenn ich ... buche ..., dann würde ...") aber ich dachte, ich hätte aller erforderlichen Angaben gemacht ...
Ich vergleiche zurzeit die Angebote und dieses Angebot mit den ungünstigeren Flugzeiten (zumindest beim Hinflug, denn es fehlt ja die erste Übernachtung im Hotel), ist ca. 200,- Euro günstiger als andere Angebote mit (bis jetzt noch) besseren Flugzeiten.
Anfangs ging ich auch ganz selbstvertändlich davon aus, dass ich morgens bei Ankunft im Hotel gleich einchecken kann und mir alle gebuchten Leistungen zur Verfügung stehen.
Mißtrauisch wurde ich erst, als bei einem Reiseveranstalter, der dieses Angebot offeriert, in seiner Hotelbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass bei Nachtflügen, deren Ankunft (ob planmäßig oder nicht, ist nicht erwähnt) um 05:00 Uhr oder später ist, ein Einchecken erst um 14:00 Uhr erfolgt.
Nach meinem Rechtsverständnis müsste der Anbieter die planmäßige Ankunft meinen, da Flüge von Deutschland (Frankfurt) nach Hurghada in der Regel unter fünf Stunden dauern, und somit der Abflugtag und der Ankunftstag identisch wären.
Viele Grüße und ich hoffe, dass ich jetzt alle Rückfragen beantworten konnte.
Dann ist es demnach wie hier vielfach vermutet:
Dein Anreisetag ist der Tag X (oder als Beispiel der 1.7.), Abflug um 23.30 Uhr.
Das Hotel erreichst du dann an deinem ersten Urlaubstag, dem Tag Y (oder s.o. dem 2.7.).
Nun müsstest du unverzüglich und problemlos einchecken können und auch dein Frühstück bekommen.
Hier aber liegen deine Befürchtungen: Was ist, wenn... weil der RV geschrieben hat...
Wenn du kein Frühstück bekämest, erst um 14 Uhr einchecken könntest, wäre dies m. E. alles andere als korrekt und der RV sollte auf jeden Fall eine entsprechende Rückmeldung, etc. erhalten.
Tja, und was würde ich an dem betreffenden Morgen machen ? Mir von den 200 € gesparten Reisekosten ein leckeres Frühstück anderweitig gönnen und für den Rest des Urlaubs nicht mehr an die Sache denken.
@Phoenix10 sagte:
Mißtrauisch wurde ich erst, als bei einem Reiseveranstalter, der dieses Angebot offeriert, in seiner Hotelbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass bei Nachtflügen, deren Ankunft (ob planmäßig oder nicht, ist nicht erwähnt) um 05:00 Uhr oder später ist, ein Einchecken erst um 14:00 Uhr erfolgt.
Wenn ich den T.O. nicht vollkommen falsch verstehe, weist der RV aber ganz ausdrücklich darauf hin, dass bei der späten Ankunft das Zimmer ERST um 14 Uhr des ersten Urlaubstages zur Verfügung steht, und nicht schon SEIT 14 Uhr am sogenannten Anreisetag. Das finde ich allerdings auch sehr befremdlich!
Der T.O. erwähnt außerdem, es stehe so in der Hotelbeschreibung, somit wäre dies keine Vereinbarung gemäß den AGB, sondern vielmehr eine individuell mit dem Hotel getroffene?!
Wahnsinnig bedauerlich ... aber dann müssen wir wohl oder übel verzichten!
@Kourion sagte:
Tja, und was würde ich an dem betreffenden Morgen machen ?
Überlegen, was ich dem RV schreibe und wieviel Minderung ich geltend mache.
Mal im Ernst:
Es gibt RV die auf solche Sachen ninweisen, es gibt welche, die das nicht machen. Und selbst wenn du im Recht bist, was hilft es dir vor Ort, wenn man bedauernd sagt "Sorry, ihr Zimmer ist nicht fertig" In dem Moment nichts.
Also nimm das billige Angebot (wie groß wäre erst der Ärger, wenn du das teuere nimmst und dann entsprechend der AGB auch noch auf den "Nachtflug" umgebucht wirst) und hoffe, dasss dein Zimmer fertig ist.
Meine Glaskugel (nicht du) sagt mir, dass es nach Hurghada gehen soll, und die Hotels dort sind vermutlich immer noch niht ausgebucht. Es sei denn, man legt aus Kostengründen verschiedene Hotelbuchungen in ein Haus zusammen.
@Phoenix10 sagte:
da Flüge von Deutschland (Frankfurt) nach Hurghada in der Regel unter fünf Stunden dauern,
bei einem non-stopp Flug stimmt das, aber bei einer Zwischenlandung sieht es wieder anders aus
Ich verstehe nicht recht, ob es hier um a) die Gestaltung des ggf. heimatlosen und bis 14 Uhr - nach "durchgemachter" Nacht!? - doch verflixt langen Vormittags geht, oder um die Interpretation des Hinweises an sich?
Was würde ich tun?
Die erste Nacht im Hotel individuell buchen (was sicher deutlich preiswerter ist, als die 200 "gesparten" Schleifen!) und mich nicht weiter mit der Interpretation oder Rechtmäßigkeit derartiger Konditionen befassen!
Ja, der RV weist ausdrücklich darauf hin.
Der TO geht m. E. aber davon aus (sein letzter Abschnitt), dass es bei diesem Hinweis um Flüge ab 0.01 Uhr geht. ... die an eben diesem Anreisetag schon um 5 Uhr früh ankommen.
Und dann kannste erst um 14 Uhr einchecken.
Sein anvisierter Flug geht aber um 23.30 Uhr am Anreisetag (und darum verpasst er die 1. Nacht und möchte sein Frühstück).
So habe ich es verstanden.
Das wäre in der Tat weniger bizarr, allerdings hab ich derlei aus dem Teil "Flüge, die um 5 Uhr ankommen" nicht herausinterpretiert.
(peinlichster Weise hab ich auch die Argumentation mit den 5h Strecke nicht drauf beziehen können ... vermutlich ist das aber wahrlich nur mein Problem!)
@Phoenix10 sagte:
da Flüge von Deutschland (Frankfurt) nach Hurghada in der Regel unter fünf Stunden dauern, und somit der Abflugtag und der Ankunftstag identisch wären.
Darauf soll sich der Hinweis beziehen... mein ich
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!