@chepri sagte:
Macht es wirklich einen Unterschied, ob es in der Hotelbeschreibung oder in den AGB steht?
Denke schon.
Wenn ein RV so nen Passus in seine AGbs einbaut, wird sich dieser auf die regulären Check in Zeiten beziehen, also Anreisetag X mit Flug ab 00:00 Uhr, Ankunft im Hotel am Tag X vor 14 Uhr ----> Hotelzimmer und Verpflegung müssen noch nicht zur Verfügung stehen.
Wenn das aber jetzt in ner gesonderten Ausschreibung steht, könnte es sich ja wirklich um einen Sonderfall handeln und die 200€ Differenz darauf hinweisen.
Also Anreisetag X mit Flug bis 23:59 Uhr, Ankunft im Hotel am Tag Y vor 14 Uhr ----> Hotelzimmer und Verpflegung müssten eigentlich seit Tag X 14 Uhr zur Verfügung stehen, was aber durch die Ausschreibung umgangen wird und faktisch stehen Zimmer und Verpflegung erst ab 14 Uhr Tag Y zur Verfügung.
Inwieweit ein solches Procedere rechtens wäre oder nicht, möchte ich nicht beurteilen, das überlasse ich lieber Dir
Wo wir mal wieder völlig überein sind, dass hier wieder mit Informationen gegeizt wird! Das aber wahrscheinlich der Unsicherheit geschuldet, was hier gepostet werden darf und was nicht. Phoenix scheint mir keiner von denen zu sein, die es geniessen, jede Info aus der Nase gepopelt zu bekommen
@ Michl
Genau darum gehts, ob ihm ein Bändchen und damit das Frühstück schon zusteht, oder nicht...