• wiener-michl
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    geschrieben 1308055126000

    @doc3366 sagte:

    von den 200€ 20 für ein ordentliches Frühstück investieren und den Urlaub geniessen!

    Warum soll er fürs Frühstück bezahlen ?

    Er ist doch höchstwahrscheinlich eh in einem Ai-"Club" .

    Bis er vom Airport im Hotel ist , ist eh schon Frühstückszeit, er braucht ja nur schnurgeradeaus ins Restaurant gehen.

    Falls einer herumzickt wegen dem blöden Bändchen, dann wird er beim Portier schon eines kriegen, er ist ja eigentlich schon fast Gast  ;)

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1308104452000

    @chepri sagte:

    Macht es wirklich einen Unterschied, ob es in der Hotelbeschreibung oder in den AGB steht?

    Denke schon.

    Wenn ein RV so nen Passus in seine AGbs einbaut, wird sich dieser auf die regulären Check in Zeiten beziehen, also Anreisetag X mit Flug ab 00:00 Uhr, Ankunft im Hotel am Tag X vor 14 Uhr ----> Hotelzimmer und Verpflegung müssen noch nicht zur Verfügung stehen.

    Wenn das aber jetzt in ner gesonderten Ausschreibung steht, könnte es sich ja wirklich um einen Sonderfall handeln und die 200€ Differenz darauf hinweisen.

    Also Anreisetag X mit Flug bis 23:59 Uhr, Ankunft im Hotel am Tag Y vor 14 Uhr ----> Hotelzimmer und Verpflegung müssten eigentlich seit Tag X 14 Uhr zur Verfügung stehen, was aber durch die Ausschreibung umgangen wird und faktisch stehen Zimmer und Verpflegung erst ab 14 Uhr Tag Y zur Verfügung.

    Inwieweit ein solches Procedere rechtens wäre oder nicht, möchte ich nicht beurteilen, das überlasse ich lieber Dir ;)

    Wo wir mal wieder völlig überein sind, dass hier wieder mit Informationen gegeizt wird! Das aber wahrscheinlich der Unsicherheit geschuldet, was hier gepostet werden darf und was nicht. Phoenix scheint mir keiner von denen zu sein, die es geniessen, jede Info aus der Nase gepopelt zu bekommen :shock1:

    @ Michl

    Genau darum gehts, ob ihm ein Bändchen und damit das Frühstück schon zusteht, oder nicht...

  • chepri
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    geschrieben 1308122016000

    Ich denke, ich habe mich unklar ausgedrückt. Unabhängig von vorliegender Sachlage wollte ich nur darauf hinweisen, dass bei Problemen immer der Veranstalter der Ansprechpartner ist. Natürlich kann der Veranstalter durch solche besonderen Hinweise bei bestimmten Reisen abweichend von den AGB's etwas regeln, was dann auch Vertragsbestandteil ist. Ein rechtliches Problem sehe ich hier nicht.

  • wiener-michl
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    geschrieben 1308124707000

    @doc3366 sagte:

    @ Michl

    Genau darum gehts, ob ihm ein Bändchen und damit das Frühstück schon zusteht, oder nicht...

    Ich kann mir nicht vorstellen das ihm das Frühstück verwehrt wird,

    sonst hätten sie den Namen Hotel nicht verdient.

    Bei den anderen Ai-Leistungen kann man ja warten bis zum Nachmittag.

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • chepri
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    geschrieben 1308125876000

    WIKI sagt: 

    Ein Hotel ist ein Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieb für Gäste gegen Bezahlung.

    Und die hier erörterte Frage ist ja, ob dieses Frühstück bezahlt und somit ein Rechtsanspruch darauf besteht, oder eben nicht.

    Dass dies vermutlich ein rein theoretische Diskussion ist, weil beim Frühstück im allgemeinen niemand kontrolliert ist ja was anderes.

    Im übrigen wäre mir der Streit um ein Frühstück im Wert von wenigen Euro das Theater auch nicht wert und ich denke mal, es geht hier in erster Linie auch darum, ob nach der langen Nacht das Zimmer zur Verfügung steht.

  • AntoniaW
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    geschrieben 1308133594000

    Ehrlich gesagt, verstehe ich die ganze Fragerei nicht. Ob schon gebucht oder noch nicht, ob bei einer Reise die Nacht vom Tag des Abfluges zum Tag der Landung mit einkalkuliert ist oder nicht und man dann entsprechend schon das gebuchte Zimmer beziehen und die gebuchte Verpflegung geniessen sowie die restlichen Services des Hotels in Anspruch nehmen darf, steht doch eindeutig im Reservierungssystem des Reisebüros. Ein Anruf und die Info ist da!

  • wiener-michl
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    geschrieben 1308134878000

    Ich denke das Thema ist durch.

    Es kann sein daß er erst am Nachmiitag ins Zimmer kann (so stehts auf der Hp des Hotels).

    Es kann aber auch sein das er Glück hat und gleich ins Zimmer kann.

    Ich würde mich auf den ersten Fall einrichten, Gepäck irgendwo unterbringen, Frühstücken, Badehose anziehen und irgendwo am Pool gemütlich auf die Zimmerübergabe warten.

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1308162325000

    Sehe ich ähnlich wie Ihr...

    @doc3366 sagte:

     

    Oder ganz anders, einfach mal beim VA anfragen und bestätigen lassen...

    doc3366:

    ...was heisst Badebuxe im Koffer oben auf,oder Handgepäck, oder direkt an...

    ... vor allem, da es sich um eine verhältnismässig kurze Aneise nach Ägypten handelt!

    Bei einer 20 Stunden-Reise und Ankunft um 8 Uhr hingegen, würde ich schon darauf hinwirken, einen early check-in zu bekommen, sei es im Rahmen des Vertrages oder gegen Bares! Wobei da das Zimmer im Vordergrund steht und nicht das Frühstück ;) Ich zumindest möchte dann aufs Zimmer, mich frisch machen, oder gar 2-3 Stunden Bubu machen, statt mich bis 14 Uhr auf ner Liege zu quälen :shock1:

    Im vorliegenden Fall hatte mich einfach die Sachlage interessiert und vielleicht klärt uns der Phoenix noch über den Ausgang der Geschichte auf?!

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