@CaptainJarek sagte:
Die Äußerungen hier sind weder schadenfroh noch "unangemessen", sondern einfach nur zutreffend. Und wenn ich hier schon wieder lese, dass man doch versuchen möge "was rauszuschlagen" kriege ich ´ne Krise!
Man hat´s selbst versemmelt, also muss man auch selbst damit klarkommen und die Konsequenzen ( in diesem Fall den finanziellen Verlust ) selbst tragen. Punkt.
VG.
Dem klugen Herrn Jarek und allen anderen Besserwissern zur Aufklärung:
Der OGH (oberster Gerichtshof) hat am 18.9. letzten Jahres mit der GZ 6 Ob 142/09i ein total klares Urteil gefällt. Ein kurzes Schreiben mit Verweis auf die Geschäftszahl und einer 14tägigen Frist zur Überweisung der Kosten sollte genügen, um das Reisebüro zur Verfnunft zu bringen!
Offensichtlich tummeln sich hier etliche Mitarbeiter von RBs, welche sich aus dieser beruflichen Eigenschaft als allwissend sehen.