@'Ludwig' sagte:
Ehrlich gesagt ist es mir immer wieder schleierhaft, wie die großen Veranstalter versuchen Ihre Kunden zu vera......
Ich würde unbedingt auf eine Preisminderung drängen, wenn nötig auch mit Rechtsbeistand. Dem Angebot des Veranstalters fehlen
wesentliche "Zugesicherte Eigenschaften". Ob das Fehlen allerdings so gravierend angesehen wird, daß man von der Reise zurücktreten kann, obliegt, wie mosaik schon schrieb, der jeweiligen richterlichen Einschätzung.
Die Geschichte dieser Reklamation beginnt eigentlich "total normal", so wie es halt im Geschäftsleben immer wieder mal vorkommt. Der Leistungsumfang wird aus vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen geändert, in diesem Falle teilt das Hotel dem Veranstalter kurzerhand mit, daß von....bis....Animation, Shows, Folklore nicht angeboten werden können und die Pianobar geschlossen ist. Und der Veranstalter gibt diese Info kommentarlos an den Kunden weiter.
Nicht die Tatsache, daß sich der Leistungsumfang als solcher geändert hat, wird danach von dem Kunden beklagt, sondern daß der Veranstalter versucht, den Umsatz mit dem Kunden zu retten und ihn bei der Stange zu halten, ohne einen geeigneten Vorschlag zu machen, wie er für die Reduzierung des Leistungsumfangs zu entschädigen ist.
Ich möchte hier nicht wie mein Vorredner von (bewußter) Verar....
sprechen, aber die Art, wie man den Kunden behandelt, ist schon ziemlich unverschämt. Und daß der Kunde sich in diesem Falle übervorteilt fühlt, ist verständlich.
Nicht verständlich ist die Verhaltensweise des Veranstalters. Wäre er auf den Kunden zugegangen und hätte ein Regulierungsangebot gemacht, wäre der Kunde zufrieden gewesen und die Sache wäre vom Tisch gewesen. So bleibt das bitteres"G'schmäckle" des Versuchs der Übervorteilung im Raume stehen.
Ob dieser Kunde wohl noch mal wiederkommt? Ich glaube, der Veranstalter hat ein Eigentor geschossen.