Hallo,
wir hatten im Oktober eine 14tägige Ägyptenreise mit 5 Personen gebucht. Als Zimmerart war eine große Suite gebucht. Bilder der Suite konnten wir vorher weder im Katalog noch im Internet sehen. Über Größe und Aufteilung der Suite waren wir etwas enttäuscht. Nach 8 Tagen lernten wir eine 5köpfige Familie kennen, die ebenfalls eine Suite gebucht hatten. Dieses Zimmer war wesentlich größer und komfortabler als das unsere. Nachfragen ergaben, dass man uns tatsächlich ein falsches Zimmer zugewiesen hatte. Die Reiseleitung gab uns auch gleich eine schriftliche Bestätigung. Die Zimmer konnten noch am gleichen Abend getauscht werden. Das Versprechen uns eine Entschädigung für die Falschunterbringung (immerhin eine ganze Woche) vor Ort zukommenzulassen wurde nicht eingehalten. Nach Rückkehr haben wir nun beim RV eine Anspruchsanmeldung geltend gemacht und eine Entschädigung für die fehlerhafte Unterbringung verlangt. Der Veranstalter lehnte dies ab weil das Reiserecht für den Zeitraum der fehlerhaften Unterbringung keine Entschädigung vorsieht. Ist dies rechtens? Ich habe ja schließlich für 5 Personen den Aufpreis für die größere Suite gezahlt und 1 Woche nur die normale Suite bekommen. Des weiteren standen uns in der Umzugsnacht nur 4 Betten zur Verfügung. Das 5. Bett könne erst am nächsten Tag gebracht werden - es sei zu spät am Abend.