• naucat2
    Dabei seit: 1137283200000
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    geschrieben 1216680476000

    habe vor einigen monaten bei air berlin/ltu meine flüge Berlin-Bangkok und zurück gebucht. habe nun die reisedaten mal in die suche auf der hp bei den eingegeben, um zu den aktuellen preis dafür zu sehen. nun ist der rückflug bkk-txl nicht mehr buchbar. habe dann die hotline angerufen, die mir nach einigem hin und her diese streichung heute bestätigt hat.

    kann lt. hotline kostenfrei auf andere verfügbare flüge umbuchen.

    da kein rücklug am selben tag mit ab/ltu von bkk nach deutschland geht, muss ich einen tag eher (auch direkt nach berlin) oder später (mit zwischenstop in düsseldorf) zurück fliegen.

    der hinflug ist für anfang oktober 2008 (derzeit noch nicht gestrichen) unde der rückflug war für ende oktober 2008 gebucht.

    habe ich dafür anrecht auf eine entschädigung und wie hoch ist diese??

    danke schon mal für die antworten

  • Ronny87
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    geschrieben 1216681344000

    Du hast Anspruch auf Beförderung am gebuchten Tag. Also such dir eine Alternative raus und sende diese zu Air Berlin mit der Bitte um Bestätigung und Buchung. Es gibt genug Alternativen auf der Strecke, wenn auch mit Umsteigen in MUC oder FRA!

    LG

    Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.
  • naucat2
    Dabei seit: 1137283200000
    Beiträge: 48
    geschrieben 1216682017000

    @Ronny87

    am selben tag (28.10.2008) gibt es keinen rückflug von bangkok nach deutschland mit der airberlin/ltu. einen tag eher ist ein direktflug nach berlin möglich oder einen tag später via düsseldorf. da blieben dann nur andere fluggesellschaften wie lufthansa z. b.

  • DerCaveman
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    geschrieben 1216700150000

    Die werden dich nicht auf eine andere Fluggesellschaft umbuchen, wenn sie dich selbst einen Tag frueher oder auch einen Tag spaeter befoerdern koennen. Eine solche Umbuchung koenntest du vielleicht gerichtlich erstreiten, doch wird das wohl kaum vor Oktober gelingen. Der Ausgang waere auch recht ungewiss.

    Wenn dir durch die Umbuchung auf einen Tag frueher bzw. spaeter irgendelche nachweisbaren und trotz der langen "Vorlaufzeit" nicht mehr vermeidbaren Schaeden entstehen, koenntest du versuchen, diese gerichtlich geltend zu machen. Aber was fuer Schaeden sollten das sein?

    Gruss

    Caveman

  • naucat2
    Dabei seit: 1137283200000
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    geschrieben 1216748501000

    @DerCaveman

    danke für die antwort

    habe nicht vor dies vor gerichen auszutragen.

    denke nur an die zahlung einer entschädigung (übernachtung/verpflegung) für die zwangsweise verlängerung des urlaubs um einen tag.

    oder die gezwungene verringerung um einen tag los/urlaub.

    durch die streichung des fluges wird ab/ltu sicher einige euro einsparen.

    da sollten doch ein paar für mich als rabatt drin sein.

    zahlen fuggesellschaften in diesen fällen entschädigung und wie hoch wird diese ca. sein????

  • holzwurm
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    geschrieben 1216748885000

    Du hast Anspruch auf einen Flug am gebuchten Tag.

    Somit würde ich AB entsprechende Alternativen vorlegen und um Umbuchung auf diese Airline bitten.

    Sollte der Flug mehr kosten, geht die Differenz zu Lasten Air Berlin.

    Lass Dich nicht unterkriegen.

  • hema2812
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    geschrieben 1216756860000

    Darüber ist ja schon in anderen Threads diskutiert worden.

    Ich war auch von Flugstreichungen bei AB betroffen.

    Das Schema läuft wahrscheinlich ähnlich ab. Man streicht zwar die Flüge, informiert aber nicht die Passagiere. Dann schickt man beizeiten, mindestens 2 Wochen vorher, eine Buchungsbestätigung mit neuen Daten.

    Wenn man sich nicht schnell meldet oder widerspricht, ist die Umbuchung "geglückt". Vielleicht gibt es dann noch eine Erklärung, warum der gebuchte Flug nicht stattfinden kann. Da beruft man sich auf einen schönen Passus in den AGB. Über die Rechte wird man nicht aufgeklärt, wenigstens war das bei mir nicht der Fall.

    Unstreitig ist das Recht, dass du vom gebuchten Flug zurücktreten kannst und der Flugpreis zurückerstattet wird. Obwohl nicht rechtens, dauert das in der Regel einige Zeit. Vielleicht überlegt sich der Kunde das doch noch einmal und akzeptiert die neuen Flugzeiten.

    Ob du weitere Ansprüche durchsetzen kannst, wage ich zu bezweifeln, zumindest nicht ohne gerichtliche Auseinandersetzung.

  • Ronny87
    Dabei seit: 1109203200000
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    geschrieben 1216758306000

    @ DerCaveman,

    deine Aussage ist schlichtweg nicht korrekt.

    Wie Holzwurm erneut schon geschrieben hat, steht dir Beförderung am Rückflugtag zu, wie die das handeln ist die ihr Problem, du kannst z. B. einen Flug vorschlagen!

    Es gibt genug Anbiete täglich, die über FRA oder MUC fliegen!

    LG

    Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.
  • naucat2
    Dabei seit: 1137283200000
    Beiträge: 48
    geschrieben 1216763871000

    danke erst mal für die antworten.

    die alternativen der ltu lt. hotline sind einen tag eher (auch direkt nach berlin) oder später (mit zwischenstop in düsseldorf) zurück fliegen.

    lufthansa fliegt am gebuchten tag, fast zeitgleich wie die gubte ltu/ab-maschine.

    muss ltu/ab die umbuchung lt. " EU-Verordnung " für mich kostenftei auf lufthansa vornehmen??

    wenn ich die lt. hotline angebotene kostenfreie umbuchung auf den ltu/ab-flug via düsseldorf am folgetag annehmen, habe ich denn lt. " EU-Verordnung " noch anrecht auf eine entschädigung?? und wie hoch wird diese ausfallen??

  • naucat2
    Dabei seit: 1137283200000
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    geschrieben 1216764323000

    oder werden in dieser "EU-Verordnung" nur entschädigungen für u. a. flugstreichungen geregelt, die weniger als zwei wochen vor abflugdatum bekannt geben werden??

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