• galiz11
    Dabei seit: 1190332800000
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    geschrieben 1216767161000

    Bei dem ganzen was ich so in letzter Zeit über die Airberlin Langstrecke bzw. Ltu Langstrecke lese hier im Forum ist im Moment fast niemand zufrieden über das was die so abwickeln, sind es Verspätungen, nicht beachtete Sitzplatzreservierungen, stornierte Flüge und dergleichen.

    Frage? Ist es möglich, sollten die so weiterwirtschaften, dass sich viele Gäste nicht mehr für einen Airberlinflug entscheiden aus diesem genannten Grund, oder gibt es einfach so viele Neubucher, auch über eine Veranstalter, dass Airberlin (Ltu) keine Angst haben braucht, Kunden zu verlieren???

    Ich glaube an das zweite.

    Okay, sie haben ja auch Strecken gestrichen, böse gesagt "Pech für denjenigen" solche Gäste werden Airberlin sicher den Rücken kehren, aber:

    Wie sagte schon jemand in diesem Forum, niemand fliegt mehr mit einer bestimmten Airline, und doch sind die Flugzeuge von denen nahezu ausgelastet.

    Hoffe das wirkt so wie ich es meine, möchte niemandem zu nahe treten ;) ;) ;)

    Scheiss auf Schnee, könnt ihr Euch vorstellen wie schlimm es ist, 1000 km vom Mittelmeer entfernt zu wohnen?
  • Ronny87
    Dabei seit: 1109203200000
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    geschrieben 1216767373000

    Laut EU-Verordnung 261/2004 muss die Luftfahrtgesellschaft, die dich ja mehr als zwei Wochen vorher informiert hat, nur ein Angebot auf anderweitige Beförderung unterbreiten. Du hast Recht am gebuchten Tag zu fliegen, also kannst du ein Angebot an dem Tag erbeten. Falls du das andere Angebot wahrnimmst, sind deine Rechte abgegolten und du hast es angenommen und gut ist.

    LG

    Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.
  • hema2812
    Dabei seit: 1200614400000
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    geschrieben 1216767459000

    @naucat2 sagte:

    oder werden in dieser "EU-Verordnung" nur entschädigungen für u. a. flugstreichungen geregelt, die weniger als zwei wochen vor abflugdatum bekannt geben werden??

    So ist es definitiv!!!!

  • Ronny87
    Dabei seit: 1109203200000
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    geschrieben 1216767556000

    Hallo Jürgen,

    oftmals gibt es gar keine große Alternative (außer eventuell Condor), bzw. nur umständliche Alternativen, gerade wenn ich da in Richtung Karibik wie Kuba und Dom. Rep. schaue, das wird denke ich auch einen Großteil dazu beitragen. In Gegenden wie Bangkok, wo täglich zig Linienflüge gehen ist es kein Problem, aber wie du schreibst, oftmals auch Veranstalter-Buchungen, wo du es far nicht groß als Kunde beeinflussen kannst.

    LG

    Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.
  • hema2812
    Dabei seit: 1200614400000
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    geschrieben 1216767632000

    @Ronny87 sagte:

    Laut EU-Verordnung 261/2004 muss die Luftfahrtgesellschaft, die dich ja mehr als zwei Wochen vorher informiert hat, nur ein Angebot auf anderweitige Beförderung unterbreiten. Du hast Recht am gebuchten Tag zu fliegen, also kannst du ein Angebot an dem Tag erbeten. Falls du das andere Angebot wahrnimmst, sind deine Rechte abgegolten und du hast es angenommen und gut ist.

    LG

    Gilt mit Einschränkungen!

  • galiz11
    Dabei seit: 1190332800000
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    geschrieben 1216768885000

    Ja, Ronny, verstehe was du meinst. Bin derselben Meinung.

    Scheiss auf Schnee, könnt ihr Euch vorstellen wie schlimm es ist, 1000 km vom Mittelmeer entfernt zu wohnen?
  • Ronny87
    Dabei seit: 1109203200000
    Beiträge: 1808
    geschrieben 1216769378000

    Hallo hema2812,

    gilt nicht mit Einschränkungen! Das ist so, sieht dazu beim LBA den Punkt "Annulierung" und ein bisschen genauer solltest du auch sein! ;)

    LG

    Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.
  • DerCaveman
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    geschrieben 1216791849000

    @Ronny87 sagte:

    @ DerCaveman,

    deine Aussage ist schlichtweg nicht korrekt.

    Schon klar, Ronny, aber kaempfe das mal durch!

    Ich gehe davon aus, dass die Fluggesellschaft sich Flugplanaenderungen vertraglich vorbehalten hat (mittels AGB, hier Allgemeine Befoerderungsbedingungen). Eine solche ist nun eingetreten und 3 Monate vor dem gebuchten Termin mitgeteilt worden. Ersatzweise wurde die Befoerderung wahlweise einen Tag vorher oder auch einen Tag nachher angeboten. Der Fall ist also nicht vergleichbar mit dem vor ein paar Tagen an anderer Stelle dikutierten, bei dem ueberhaupt keine Ersatzbefoerderung angeboten, eine solche sogar schlichtweg abgelehnt wurde.

    Wie wird ein Richter hier wohl entscheiden? Vermutlich wird hier festzustellen sein, dass es sich hier um eine aufgrund der vertraglich hoechstwahrscheinlich vereinbarten Moeglichkeit einer Flugplanaenderung durchaus hinnehmbare, weil relativ geringfuegige und zudem lange vorher mitgeteilte Leistungsaenderung handelt. Fuer nachgewiesene Schaeden, die dem Passagier durch diese Leistungsaenderung entstanden und trotz der langen *Vorlaufzeit* auch nicht mehr vermeidbar sind, duerfte die Fluggesellschaft aber ersatzpflichtig sein. Da die aber freiwillig sicher nichts bezahlen wird, duerfte der Klageweg zu beschreiten sein.

    Eine Pauschalzahlung nach EU Fluggastverordnung faellt flach, also muss dann konkret nachgewiesen werden, welcher Schaden denn ueberhaupt entstanden ist.

    Viel Spass dabei!

    Gruss

    Caveman

  • hema2812
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    Beiträge: 864
    geschrieben 1216804875000

    So sehe ich das auch.

    Recht haben ist die eine Sache, Recht bekommen die andere.

    Ich drücke meine Unzufriedenheit als Kunde wirksamer aus:

    Ich wechsle den Anbieter, ob bei Telefon, Strom, Arzt, Geschäft oder Fluggesellschaft.

  • Ronny87
    Dabei seit: 1109203200000
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    geschrieben 1216808442000

    Ich kann es nur sagen wie es ist und wie es bei mir damals geklappt hat. Die EU-Fluggastverordnung 261/2004 ist ganz klar geregelt und wenn man als Passagier an der entsprechenden Stelle seinen Mund aufmacht, klappt es auch ohne große Probleme sein Recht ohne Anwalt oder Richter durchzusetzen.

    Außerdem hilft auch das LBA bei Problemen.

    LG

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