so nun den letzten schritt gemacht und turkish airline angerufen
dort fande man die ersatzperson und sitzplatzreservierung ist nun auch vollzogen !
so nun den letzten schritt gemacht und turkish airline angerufen
dort fande man die ersatzperson und sitzplatzreservierung ist nun auch vollzogen !
nun schreibt mich die ex freundin an und nervt.
droht mit anwalt.
hallo?
1. was will die von mir . reise läuft auf kumpel und ex freundin.
2. kann die die anzahlung zurückfordern von meinen kumpel?
haben nur ärger durch die.
hab meinen kumpel ja sogar finanziell geholfen !
normalweise müsste sie noch über 50€ geben also storno zu anzahlung.
Schreib ihr zurück, dass du dich auf den brief vom anwalt freust und sperre ihre email addresse.
viel spass bei der reise, ihr habt m.e. alles richtig gemacht.
hab ihr auch gesagt das wir noch so nett sind und die MEHRKOSTEN teilen.
und das die stornierung teurer ist als die anzahlung
und wenn wir fair wären sogar von ihr noch geld verlangen könnte.
aber habe einfach kein bock auf so kinderkacke.
und zahle lieber mehr.
nervt nur noch!
sie kann ja eh noch von Glück sagen, dass der Kumpel dann nicht auch storniert hat, denn dann hätte sie seine Stornokosten auch noch tragen müssen.
Da findet sie wohl keinen Anwalt, ausser einen, der eigentlich schon insolvent ist und keine anderen Mandanten hat.
die labbert nun was von
§ 651b
Vertragsübertragung
(2) Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
steht ihr nun die ANzahlung zu?
es nervt einfach nur noch !!!!!!!!
Sie soll doch mal sinnentnehmend lesen lernen. Völliger Unfug.
Das gilt doch nur fürs Vertragsverhältnis zum Reiseveranstalter. Und bedeutet, dass sie zahlen muss, wenn der neue Reisende nicht bezahlt.
bist du dir sicher ?
wäre ja fair .
wollen einfach den urlaub geniesen.
nochmal
beiden haben angezahlt jeder ca. 225€
dann ersatz person was 506€ gekostet hat.
und nun will sie ihre anzahlung haben.
Ja bin mir sicher.
Eigentlich müsste sie noch 231 nachzahlen, das ist der Schaden der durch ihren Rücktritt entstanden ist.
Wie alt ist die denn, hat sie noch nicht gelernt, dass der Ausstieg aus Verträgen nicht umsonst ist?
Ist sie a) ausgestiegen oder ausgestiegen worden?
Im Falle wäre es gentleman like ihr die Anzahlung zu erstatten.
Einen Anspruch darauf hat sie nicht, schon gar nicht begründet auf § 651 BGB ...
Im Falle a) kann sie sogar für die gesamten Mehrkosten in Anspruch genommen werden.
Ich sach immer "lieber Blütenbad als Rosenkrieg", argumentativ ist der Ex-Vortrag jedenfalls außerordentlich schwach auf der Brust.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!