... in Wort und Bild?... nur im Wort?Dass bei einer Reisebuchung der für diese Saison erstellte Katalog des jeweiligen Veranstalters gilt, ist ja vollkommen klar. Hier werden die Leistungen des Veranstalters (Hotels, Reiseleitung, Flug) und die Pflichten beider Seiten festgehalten. Wozu ich aber noch keine Antwort (vorzugsweise als Paragraphen/Urteil/o.ä.) finden konnte, ist die Frage, ob denn lediglich das geschriebene Wort gilt oder eben auch die eingesetzten Photos, Graphiken, Logos, Icons. Da diese ebenfalls der Produktbeschreibung dienen, sollten diese doch gleichfalls Vertragsgegenstand sein?PS: Ich frage mit einem konkreten Beispiel im Hinterkopf. Gerne poste ich dieses hier noch. Hoffe, aber zuerst ersteinmal auf ein allgemeines/beispielneutrales Feedback.
Es gilt der Reisekatalog ...
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geschrieben 1268486806000
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geschrieben 1268489193000
Kann ich mir nicht vorstellen, das dies so genau gilt.
Kenne ein Hotel, das schon seit Jahren mit den selben Bildern im Katalog angeboten wird. Da stehen noch Sonnenliegen am Pool. Das wird aber vom Hotel schon länger gehandhabt, Liegen sind weg, dafür stehen Tische für Mittagssnack und Kaffee.
LG Elton
ELTON for PRESIDENT !!! August 14 Kambodscha - Laos - BKK - Dubai; November 14 Kambodscha again ... -
geschrieben 1268490094000
schwierig zu beurteilen, was die Fotos anbetrifft. Nur allein der schöne blaue Himmel, das ruhige Meer und das türkisblaue Wasser dürften schwer einzufordern sein.
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geschrieben 1268490110000
Hier gibt es ein Gerichtsurteil, weil das Wasser nicht so blau, wie auf dem Foto, war.
Und eine aktuelle Aussage:
Die textlichen und die bildlichen Darstellungen im Katalog oder auf der Internetseite sind stets Bestandteil des Reisevertrages, wenn der Verbraucher diese als Buchungsgrundlage verwendet hatte", sagt Sabine Fischer-Volk, Reiserechts-Expertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.
LG
Gia
PS: ich habe festgestellt, das die Bilder im Katalog selten aktuell sind. Vielleicht sollte man da öfter mal nachhaken.
Wer meint, sich im Urlaub wie zu Hause fühlen zu müssen, der sollte lieber gleich zu Hause bleiben. -
geschrieben 1268490870000
Gut, ich schreibe mal etwas zu dem konkreten Fall, um den es mir geht.Abgebildet ist neben dem Hotel (Frontansicht, mehrere Etagen, alle Zimmer mit Balkon) auch ein Wohnbeispiel (Tolles Wort übrigens! Ebenfalls mit Balkon.) Weder den Standardzimmern noch den höherwertigen Zimmern wird ein Balkon zugeschrieben. Laut erster Rückfrage beim Servicecenter des Veranstalters sind solche Zimmer auch gar nicht unter Vertrag. Und genau hierin liegt für mich der Knackpunkt! Darf denn mit einer bildlichen Beschreibung geworben werden, die schon aus vertraglichen Gründen gar nicht vor Ort umsetzbar ist? Suggeriert denn nicht das "Wohnbeispiel" dass ich in dieses Zimmer bei diesem Veranstalter tatsächlich eingebucht werden könnte?
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geschrieben 1268492027000
Könnte, ist hier das Stichwort. Muß aber nicht.
Ich habe folgende Aussage bei einer Ferienanlage gefunden:
Die Zuteilung den gebuchten Einheiten erfolgt je nach Verfügbarkeit. Das heißt, dass alle Bilder Wohnbeispiele sind.
Viele Hotels haben im Katalog natürlich ihre besten Zimmer abgebildet. Darum steht ja auch sehr oft: Wohnbeispiel oder Zimmerbeispiel darunter.
Aber ich verstehe Dein Problem nicht. ich kann bei der Buchung doch gezielt auswählen, was ich möchte. Wenn ich mit Balkon buche, ist das doch von mir eine klare Ansage.
Und ob in einem Zimmer die Möbel etwas anders stehen oder die Übergardinen statt bunt einfarbig sind, ist doch wurscht.
Wer meint, sich im Urlaub wie zu Hause fühlen zu müssen, der sollte lieber gleich zu Hause bleiben. -
geschrieben 1268493051000
@Giselle123 Das "könnte" bezweifle ich ja eben. Wenn der Veranstalter die Balkonzimmer nicht unter Vertrag hat, dann wird der Hotelier doch auch nur bei Vollbelegung aller Nicht-Balkonzimmet den Gast in dieses Zimmer buchen. Bei dieser Buchung kann man wie schon geschrieben, keine Balkonzimmer auswählen; weder Standard- noch die Premiumkategorie sind laut Katalog mit Balkon ausgestattet. (Möbel- und andere Einrichtungsfragen sind nicht relevant.)
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geschrieben 1268497279000
Hallo,
wenn das Hotel ueber Zimmer mit Balkone verfügt sind diese natuerlich auf einem Foto auch erkennbar und zeigt zunaechst dem Kunden erst einmal auf - Zimmer mit Balkon.
Schliesst der Veranstalter in seiner textlichen Beschreibung der Zimmerkategorie den Balkon allerdings eindeutig aus, dann kann man nicht von einer falschen Ausschreibung sprechen, denn das Foto ist ja nicht verfaelscht, nur weil vielleicht die Zimmer ohne Balkon auf dem Foto nicht, weil in einem anderen Fluegel gelegen, oder nur schwer erkennbar auszumachen sind.
Eine Verfaelschung einer Hotelansicht auf einem Foto liegt dann vor, wenn z.B. ein Hotel, dass einige hundert Meter vom Strand entfernt liegt, mit einem Tele so geschickt fotografiert wird, dass der Eindruck erweckst wird, es liegt direkt am Strand. Und wenn dann in der Textausschreibung zur Strandentfernung schwammige Formulierungen angewandt werden, dann kann man sicherlich von einer Taeuschung sprechen. Oder auf einem Panoramafoto liegt das Hotel allein am Strand, in Wirklichkeit ist es von anderen Hotels rundum zugebaut, die jedoch geschickt aus dem Foto herausretouchiert wurden.
Oder wie hier beschrieben, dass es am Pool keine Liegen mehr gibt, obwohl auf dem Foto vorhanden, dann ist das fuer meine Begriffe schon ein Reisemangel, denn ein Tag am Pool ist ohne Liegen kaum realisierbar.
Viele Gruesse
bernardoselva
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geschrieben 1268501038000
@bernardo2001Eine falsche Beschreibung wurde nie erwähnt. Es geht um eine fehlerhafte/unlautere bildliche Darstellung eines Zimmers: ein Wohn-"Beispiel", das keines ist.Für mich sind die Vergleiche mit den umliegenden Gegebenheiten nicht sehr produktiv. Deine Beispiele des Fokusses auf den Strand und der Fälschung der benachbarten Hotels zeigen ja, wie weit dieses Feld ist. Der Liegenvergleich scheint mir schon naheliegender zum Balkonzimmer-Photo. Es wird etwas bildlich versprochen, was - aus sicherlich zwei unterschiedlichen Gründen - nicht geboten werden kann.
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geschrieben 1268503662000
Hallo
Also wenn ich ein Zimmer mit Balkon möchte und weder bei der Ausschreibung im Katalog ein solches mit Balkon aufgeführt ist, noch der Veranstalter überhaupt ein solches unter Vertrag hat - tja dann würde ich ein anderes Hotel wählen - egal wie die Fotos aussehen. Ein Hotel zeigt immer die besten Zimmer - dies zeigt sich dann auch im Katalog wo diese immerhin als Beispiele gekennzeichnet sind - sodass wohl niemand glaubt genau dieses Zimmer zu erhalten. Auch bei den Fluglösungen nach Uebersee sind ja meistens die Business-Sitze abgebildet..., obwohl 90% der Kunden Eco fliegen.
Fotos geben einen Eindruck, welcher plus/minus auch zutreffen sollte. Dass nun plötzlich vor Ort nur noch 15 statt der 20 Palmen stehen wäre ja wohl kein Grund zur Beanstandung - oder? Nehmt doch die Ferien einfach ein bisschen gelassener - nicht alle wollen euch über den Tisch ziehen...
Gruss markus
Im Leben wie auf Reisen: Qualtität ist wichtiger denn billig