• Giselle123
    Dabei seit: 1109289600000
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    geschrieben 1268507195000

    Das ist genau so bei dem Hinweis: "Zimmer teilweise mit Meerblick". Auch da habe ich keinen Anspruch, zahle aber den gleichen Preis, obwohl meiner Meinung nach ein Zimmer ohne Meerblick oder Balkon günstiger sein müsste.

     

    Lege ich also absolut Wert auf Meerblick und/oder Balkon würde ich so ein Hotel auf keinen Fall buchen.

    Wer meint, sich im Urlaub wie zu Hause fühlen zu müssen, der sollte lieber gleich zu Hause bleiben.
  • AntoniaW
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    geschrieben 1268511807000

    Ich fühle mich etwas unverstanden ... Mir geht es nicht darum, ob man dieses Hotel bei diesem Veranstalter buchen sollte oder nicht. (Diese Entscheidung hängt nicht von mir ab.) Mir geht es um das rein rechtliche Problem, dass ein Leistung abgebildet und somit vertragsrechtlich zugesichert wird, die regulär nicht eingehalten werden kann. Das scheint mir einerseits unlauter im Wettbewerb und nderseits Potential für einen Reisemangel. Mit Sätzen wie "Hotels zeigen immer ihre schönsten Zimmer." kann sich ein Veranstalter doch wohl auch nicht vor Gericht rechtfertigen. Als Herausgeber trägt er die Verantwortung für die Kataloginhalte, nicht der Hotelier oder Photograph.

  • gastwirt
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    gesperrt
    geschrieben 1268513890000

    Bei begründetem Verdacht wegen unlauterem Wettbewerb: www.wettbewerbszentrale.de . Hier gibt es Infos und man kann Verstösse direkt melden.

  • Giselle123
    Dabei seit: 1109289600000
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    geschrieben 1268519345000

    Hilfreich wäre es, wenn Du uns das Hotel verraten würdest.

    Wer meint, sich im Urlaub wie zu Hause fühlen zu müssen, der sollte lieber gleich zu Hause bleiben.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1268520048000

    @AntoniaW sagte:

    ......

    Mir geht es um das rein rechtliche Problem, dass ein Leistung abgebildet und somit vertragsrechtlich zugesichert wird, die regulär nicht eingehalten werden kann. Das scheint mir einerseits unlauter im Wettbewerb und nderseits Potential für einen Reisemangel.

    Mit Sätzen wie "Hotels zeigen immer ihre schönsten Zimmer." kann sich ein Veranstalter doch wohl auch nicht vor Gericht rechtfertigen. Als Herausgeber trägt er die Verantwortung für die Kataloginhalte, nicht der Hotelier oder Photograph.

    @antonia

    interessante frage, die du aufwirfst.

    ich denke, die lässt sich so einfach auch nicht beantworten.

    generell steht unter den fotos ja immer "beispielzimmer".

    die zimmerbeschreibungen inkl. deren ausstattungen findest du dann weiter unten im katalogtext.

    würde da stehen, dass die zimmer mit balkon sind, obwohl dem nicht so ist, dann wäre es meines erachtens ein reisemangel.

    wenn in der beschreibung aber nichts davon steht, kann man sich meiner meinung nach nicht auf das foto allein berufen.

    irgendwie geben fotos und text ja ein gesamtbild ab.

    gibt es eine diskrepanz zwischen foto und text würde man sich wohl immer auf den text berufen.

    (meine persönliche einschätzung dazu).

    es ist ja auch so, dass auf den fotos immer frische blumen und eine flasche sekt auf dem tisch steht.

    ich denke nicht, dass das einklagbar wäre.

     

    was ich noch hinzufügen will:

    das hotel insgesamt ist ja mit balkonen ausgestattet.

    wenn der va aber keine zimmer mit balkonen unter vertrag hat und die balkone dann weg retouschieren würde, wäre das ja auch eine fälschung.

    die frontansicht soll dem konsumenten ein gesamteindruck der anlage verschaffen.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • AntoniaW
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    geschrieben 1268903248000

    @Giselle123Gerne gebe ich Dir den Hotelnamen bekannt. Das Problem scheint mir jedoch ein generelles, globales zu sein. Umso mehr bin ich auf Deinen nächsten Beitrag gespannt! Hotel: Flamboyant Ort: Isla Margarita @mausebaerDanke nochmal für die PN. Mittlerweile gibt es Neues. Scheinbar weichen Katalog, Vertrag und die Situation vor Ort zu 100% voneinander ab. (Liest man ja ab und an.) Bei diesem Reisewunsch mutmasslich zum Vorteil. Ich warte ab, was es nach dem Urlaub zu berichten gibt. @lexilexiDu meinst also ein Beispiel muss nicht beispielhaft sein?

  • bernardo2001
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    geschrieben 1268907514000

    @AntoniaW

    Zunaechst duerfte fuer jeden Richter massgebend sein, was der Veranstalter in Wort und Schrift zum Leistungsinhalt in seiner Ausschreibung aussagt. Nur daran kann gemessen und auch beurteilt werden, ob Abweichungen, also Reisemaengel, vorhanden sind.

    War der Richter selbst noch nicht vor Ort, kann er Bilder nur schwer einschaetzen. Das wollte ich mit meinen Beispielen sagen.

    Und wenn dann noch alles durcheinander ist, so wie Du schreibst, Katalog, Vertrag und Situation vor Ort, dann macht es bei ihm klick, und ihn interessiert nur noch die Ausschreibung. Alles andere wuerde die Sache fuer ihn komplizieren.

    Viele Gruesse

    bernardoselva

  • Giselle123
    Dabei seit: 1109289600000
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    geschrieben 1268940974000

    @AntoniaW

    ich habe mir das Hotel mal hier bei HC angeschaut. Es gibt eigentlich nur einen RV, der ein Sparzimmer anbietet, ohne Hinweis auf einen Balkon oder Terrasse. Das Bild dazu könnte auch passen.

    Oder habe ich was übersehen??

     

    Ich würde mich nur auf das geschriebene Wort verlassen. Bin gespannt, was Du vorfindest.

     

    Trotzdem wünsche ich Dir einen tollen Urlaub.

     

    LG

    Gia

    Wer meint, sich im Urlaub wie zu Hause fühlen zu müssen, der sollte lieber gleich zu Hause bleiben.
  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
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    geschrieben 1268959992000

    @Giselle123Um ein Sparzimmer oder Standardzimmer ging es mir gar nicht einmal. Es gibt auch Komfortzimmer in dem Hotel. Der Katalog kommt ganz ohne Hinweis zur "Aussengestaltung" aus, zumindest im Text, im Bild ja schon. (sic!)Deinen Glauben an das geschriebene Wort teile ich und dass man mit Ablichtungen eines "Serviervorschlages" und anderen schönen Text-Bild-Kombinationen so Einiges besser verkauft werden kann, ist mir auch bewusst. ;-) Mindestens fragwürdig bleibt die im gedruckten Katalog verwendete Formulierung "Wohn-Beispiel" dennoch. Kurz noch zur neuesten Entwicklung: Nachdem mir vom Servicecenter noch Auszüge aus den Hotelverträgen vorgetragen werden sollten (Nix Balkonzimmer!), kommt nun eine Rückmeldung aus dem Zielgebiet (Immer Balkonzimmer!).   PS:Vielen Dank für die Urlaubswünsche - ich werde Sie weitergeben.

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