Es passt zwar nicht zu Urlaubsreisen, aber ich hoffe übers Wochende doch ein wenig auf Hilfe.
Meine Tochter hat sich am 1.8. 07 eine Kundenkarte + Monatskarte für AZUBIS für den RMV ausstellen lassen. Diese wurde von einem Mitarbeiter der Verkehrsgesellschaft, an einer Stelle im "oberen Bereich" überschrieben ( darf ja nicht sein).
Am 2.8 07 wurde die Monatskarte, sowie die Kundenkarte von einer Kontrolleurin der Bahn einbehalten mit dem Vermerk Oberer Geltungsbereich überschrieben. Nach mehreren Anrufen unter angegebenen Tel Nr. und Mail "immer in Prüfung". Heutiger Anruf bei der Nacherhebungsstelle in Baden-Baden: Die Karte bekäme ich nicht wieder???? Ginge zur Staatsanwaltschaft.
Um zu meinen Recht ( Geld, mußten nun Wochenkarten kaufen) zu kommen stehe ich in der Beweisspflicht, doch ohne die Kundenkarte ist dies ja nicht möglich.
Komme ich ohne Anwalt zu meinem Geld?
Nadkim