Gemäß AGB ist sie aber zur Aushändigung für Prüfzwecke dazu verpflichtet.
Mann sollte halt darauf achten das auf der Karte nicht handschriftliches eingetragen wird wenn kein Feld dafür vorhanden ist.
Gemäß AGB ist sie aber zur Aushändigung für Prüfzwecke dazu verpflichtet.
Mann sollte halt darauf achten das auf der Karte nicht handschriftliches eingetragen wird wenn kein Feld dafür vorhanden ist.
Hallo,
wollte nur mal informieren, das ich heute zu meinem Recht gekommen bin.
Aber nur durch Einschaltung eines Rechtanwaltes. Der Kunden-Dienst-Mitarbeiter hat eingeräumt, die Karte im August überschrieben zu haben.
Waren jetzt fast 4 Monate. Unser regionale Verkehrsbetriebe erstatten mir alle Ausgaben.
Also nicht aufgeben, wenn Euch sowas widerfährt.
lg
Herzlichen Glückwunsch!
Ja, ja, was lange währt......
LG
Sokrates
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!