Irgendwie ist es schon eigenartig. Da gibt es Urlaubssuchende, die unbedingt einen beinahe-Erwachsene ins Dreibettzimmer pferchen wollen, um Geld zu sparen. Und da gibt es Urlaubssuchende, die ein Dreibettzimmer buchen und dann vor Ort reklamieren, dass es doch unzumutbar sein, in dem kleinen Zimmerchen zu dritt zu hausen...
So, und aus dieser Problematik heraus sagen einfach die Reiseveranstalter entweder gar keine Dreibettzimmer oder nur wirklich für Kinder. Also nicht unbedingt aus Geldmacherei (da kann man sich ja nie sicher sein), sondern aus jahrelanger leidvoller Erfahrung mit reklamierenden Kunden.
Aber dann sieht man vor Ort, dass nun doch in einem Dreibettzimmer ein Erwachsener der Dritte ist - habe ich das richtig verstanden? Okay, darauf sage ich jetzt: vielleicht hatte das Hotel einfach zuwenig Einzelzimmer, sprich, die Einzelzimmer überbucht? Und als dann ein Doppel und ein Einzel da standen, blieb nichts andres übrig, als ein Dreibett daraus zu machen.
Doch nun zu den Ansprüchen: Definitiv besteht in diesem Fall KEIN Anspruch. Begründung: Der Kunde wusste VOR Buchung, dass laut Katalog eben ein Einzelzimmer für Personen älter als X Jahre zu buchen sei. Und der Kunde konnte daher noch vor Buchung entscheiden, ob er diesen oder einen anderen Veranstalter wählt. Dem Veranstalter im Nachhinein einen Vorwurf zu machen, sehe ich als überzogen.
Soweit zu diesem Fall!
Es grüßt euch wie immer aus dem Nachbarland
Peter