• engine
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    geschrieben 1094400360000

    Wie alt ist denn jetzt deine Tochter 15 oder 17?

    In den Kataloge und im Preisteil sind doch die Unterbringungsmöglichkeiten recht gut beschrieben und im Bedarfsfalle wird ein gutes Reisebüro sich beim Reiseveranstalter rückversichern. Manchmal ist das dritte Bett nur für jüngere Kinder gedacht.

  • AS
    Dabei seit: 1087430400000
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    geschrieben 1097584453000

    Hallöchen

    so nun hab ich bescheid vom Reiseveranstalter Neckermann das wir keinen Anspruch haben weil wir in Anspruch genommen haben was wir gebucht haben wir hätten vor Ort hin gehen müßen und sagen das wir in ein Zimmer wollen ich bin der Ansicht das die Reiseleitung uns das hätte anbieten müßen.

    Wie seht ihr das ?

    Gruß Lina

  • mosaik
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    geschrieben 1097585644000

    Hallo Linea36,

    so jetzt hab ich nochmals genau gelesen, damit du nicht wieder schimpfen musst mit mir:

    Du wolltest 3-Bett-Zi im Reisebüro buchen

    Reisebüro sagte: geht nicht, Kind zu alt

    Hotel angekommen, sagt: geht schon

    zur Reiseleitung gegangen und Bestätigung verlangt, dass Kind in Dreibettzimmer buchbar gewesen wäre

    wenn das von mir richtig so gelesen wurde, dann ist natürlich die Antwort vom Veranstalter korrekt: gebucht wurden 1 Doppel und 1 Einzel und diese Leistungen wurden erbracht.

    Nun steht die Frage also im Raum: hätte die Reiseleitung anbieten müssen, dass ihr in ein Dreibett umzieht?

    Meiner Meinung nach hätte sie nicht von sich aus einen Umzug in ein Dreibettzimmer anbieten müssen. Allerdings hätte sie auf Forderung von Euch dieses tun müssen. Der feine Unterschied liegt nun darin, dass - ich sage es jetzt einmal rechtlich "hart" - der Kunde eine Forderung stellen muss, sprich: einen "Mangel" (es war ja kein Reisemangel im klassischen Sinn) muss man nicht nur reklamieren, sondern auch Abhilfe verlangen! Also konkret was fordern!

    Ich weiß, das klingt jetzt blöd, aber es ist so. Dass ein solches Verhalten nicht kundenfreundlich ist, das ist eine andere Sache.

    Aber abschließend gesagt, kann der Veranstalter ja wirklich kein Geld zurück geben, wenn zwei Zimmer in Anspruch genommen wurden.

    Alles Gute

    Peter

  • AS
    Dabei seit: 1087430400000
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    geschrieben 1097611350000

    Hi Peter

    du sprichst wie der Mann vom Reisebüro :-)

    Aber ich soll den Vorgang nochmal schicken sie wollen nochmal prüfen wie denn die anderen gebucht haben ich werde das dann letztendlich auch auf sich beruhen lassen ist dann irgendwann die Sache nicht mehr wert. Aber ich werde jetzt auch unser Hotel welches auch von BG Tours angeboten wird anschreiben , ich mein BG Tours , und fragen was wir da zahlen müßen und gegebenenfalls dann nicht bei Neckermann buchen.

    Bis jetzt war ich immer skeptisch mit BG Tours nicht so bekannt wie Neckermann. Mal schaun.

    Gruß Lina

  • flkehn3956z
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    geschrieben 1097655967000

    Hallo Lina!

    Ich denke mal, dass Deine Beweggründe nichts mit Geldmacherei zu tun haben. Wir reisen selbst mit zwei Kindern. Wenn man für ein Kind ein Einzelzimmer buchen muss, geht der Gesamtpreis drastisch in die Höhe. Da kann es durchaus vorkommen, dass ein Pärchen vielleicht 1200 Euro zusammen zahlt. Und wir dann also Familie schockierenden 2500 Euro. Von daher ist es verständlich, wenn man das Kind lieber mit ins Zimmer nimmt. Von den Veranstalter wäre es vielleicht auch angebracht, wenn man die Quadratmeterzahl der Zimmer angeben könnte. Dann kann man vielleicht schon zuhause entscheiden, ob denn der Platz ausreichen könnte. Ich kann sowieso nicht verstehen, dass sich manche Leute wegen Platzmangel im Urlaub aufregen. Man zieht dort doch nicht für immer ein, sonder schläft und duscht nur.

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass sich manche Reisebüro´s in vielen Dingen einfach nicht auskennen oder keine Lust haben, sich zu informieren. Ich habe mir deshalb angewöhnt, direkt beim Veranstalter nachzufragen. In der Regel sind die Ansprechpartner sehr hilfsbereit und können Auskunft geben, bzw. Wünsche in die Tat umsetzen.

    Viele Grüße

    Susanne

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