Hallo Linea36,
so jetzt hab ich nochmals genau gelesen, damit du nicht wieder schimpfen musst mit mir:
Du wolltest 3-Bett-Zi im Reisebüro buchen
Reisebüro sagte: geht nicht, Kind zu alt
Hotel angekommen, sagt: geht schon
zur Reiseleitung gegangen und Bestätigung verlangt, dass Kind in Dreibettzimmer buchbar gewesen wäre
wenn das von mir richtig so gelesen wurde, dann ist natürlich die Antwort vom Veranstalter korrekt: gebucht wurden 1 Doppel und 1 Einzel und diese Leistungen wurden erbracht.
Nun steht die Frage also im Raum: hätte die Reiseleitung anbieten müssen, dass ihr in ein Dreibett umzieht?
Meiner Meinung nach hätte sie nicht von sich aus einen Umzug in ein Dreibettzimmer anbieten müssen. Allerdings hätte sie auf Forderung von Euch dieses tun müssen. Der feine Unterschied liegt nun darin, dass - ich sage es jetzt einmal rechtlich "hart" - der Kunde eine Forderung stellen muss, sprich: einen "Mangel" (es war ja kein Reisemangel im klassischen Sinn) muss man nicht nur reklamieren, sondern auch Abhilfe verlangen! Also konkret was fordern!
Ich weiß, das klingt jetzt blöd, aber es ist so. Dass ein solches Verhalten nicht kundenfreundlich ist, das ist eine andere Sache.
Aber abschließend gesagt, kann der Veranstalter ja wirklich kein Geld zurück geben, wenn zwei Zimmer in Anspruch genommen wurden.
Alles Gute
Peter