Meines Erachtens ist keine verbindliche Buchung zustande gekommen, wenn nicht wesentliche Teile des Gesprächs nicht erwähnt wurden, horsttt. Das lässt sich ziemlich unzweifelhaft aus den verlinkten AGB ableiten.
Lies sie dir hinsichtlich des Abschlusses eines Reisevertrags durch und präge sie dir ein, evtl. kann das in einem Gespräch nützlich sein.
Mir ist allerdings in letzter Zeit auch häufiger ein eigenartiges Verhalten seitens Veranstaltern aufgefallen, beispielsweise die stoische Verweigerung eines einseitigen Kündigungsanspruches bei Änderung des Abflughafens und der (falschen!) Behauptung, mit der Ausstellung eines Zugtickets sei der Vertrag erfüllt.
Abhilfe:
Sich sachlich wehren und ggf. auf seinem Recht beharren - wenn man denn sicher ist im Recht zu sein! Fachlichen Rat kann man sich zunächst auch im Hintergrund einholen, das ist immer besser als gleich die Anwaltsgeschütze aufzufahren und damit alle Chancen auf eine unstreitige Einigung zu verwirken.