Laut FTI Seite sind die Positionsangaben auf den abgebildeten Google-Karten ohne Gewähr. Hier mal ein Beispiel klick
Falsche Angaben auf FTI-Seite
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geschrieben 1511298840551 , zuletzt editiert von vonschmeling
Wie ich ja bereits sagte - wobei die Angabe 1km bei 16km natürlich objektiv falsch ist, während die bei Googleearth ja gar nicht erst geprüft sondern nur "wahrgenommen" wurde.
Insofern ist die Aussage relevant und korrekt, dass Auschreibungstexten in den sachlichen Teilen eine Verbindlichkeit zugemutet werden darf. Es ist demnach dem Buchenden eben nicht zuzumuten, betreffend solcher Angabe noch eigene Recherchen anzustellen sondern darf er sich vielmehr darauf verlassen, dass das fragliche Hotel "in der Altstadt", "am Yachthafen" oder eben 1km entfernt vom Burj Kalifa gelegen ist.
Die Frage ist: Welche Wirkung entfaltet diese objektiv falsche Angabe auf den Vertrag?
Kulant wäre, einen kostenlosen Rücktritt anzubieten, leider ist FTI zu einer solchen Kulanz offenbar nicht bereit.
Es verbleiben demnach 3 Möglichkeiten:
1.)
Man kündigt die Reise mit der Begründung, durch die falschen Angaben (sie müssen nachweisbar sein) habe sie den Wert insgesamt eingebüßt - und hofft, dass ein Gericht dies in etwa 12-36 Monaten bestätigt.
Allerdings wird bereits verauslagtes Geld (Reisepreis) erst nach einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung wieder zurückfließen, und man hat zudem für die Verfahrenskosten in Vorleistung zu gehen.
2.)
Man verweist in aller gebotenen Sachlichkeit auf die irrtümliche Angabe, verlangt eine Minderung von 10% des Reisepreises.
3.)
Man storniert und nimmt zähneknirschend die dafür aufgerufene Kompensation inkauf.
Die Antwort auf die Frage "Wie komme ich zu meinem Recht" ist jedenfalls die Version 1.
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