• Anmirosa
    Dabei seit: 1203897600000
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    geschrieben 1204191276000

    Nachtrag: Das Hotel ist das Vera Country Resort in der Türkei bei Kemer.

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1204191363000

    @santa

    Richtig, aber.......

    Lies bitte das Eingangsposting nochmals genau durch. Es wird nicht davon geschrieben, daß das FZ bei Buchung bestätigt wurde. Es steht nur, daß hier bestätigt wurde, daß ein FZ aus zwei DZ besteht. Nicht aber, ob diese Anfrage nicht getrennt von der Buchung stattfand.

    Beispiel: Ich frage an. Diese Auslegung wird mir bestätigt. Ich buche, sehe aber nicht, daß ich mit dieser Personenzahl kein Familienzimmer bekomme und bestätige irrtümlich das Doppelzimmer.

    Wäre möglich, doch hier kann uns nur die Threaderöffnerin weiterhelfen. Bis dahin sollten wir uns etwas zurückhalten. Vor allem damit uns die Köpfe einzuschlagen! ;)

    Wenn, wie im letzten Satz erwähnt dies wirklich so bestätigt ist, wäre die Sache klar. Hier kommt es aber auch auf die Art der Bestätigung an. War das direkt als Option, oder wie sieht die Bestätigung aus?

    Gruß

    Berthold

    p.s. Falls es Dich tröstet. Ich habe dies auch erst beim zweiten lesen gemerkt.

  • santamarinello
    Dabei seit: 1182124800000
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    gesperrt
    geschrieben 1204191541000

    Hallo Berthold,

    danke für den Trost ;) ;) und, nein, Köpfe schlag ich bestimmt keine ein. Ich ärger mich immer so saumäßig über diese unseriösen Billigheimer die mit allen Tricks arbeiten um dem Kunden dann doch mehr Geld als gedacht aus der Tasche zu ziehen. Das gibts in der Form in anderen Branchen nicht.

  • Anmirosa
    Dabei seit: 1203897600000
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    geschrieben 1204191730000

    Bei der Online Buchung steht: (bei der Beschreibung und der tatsächlichen Buchhung)

    Familien Zimmer All Inclusive

    In der Buchungsbestätigungs-Email des Vermittlers steht: Familienzimmer-all inklusive (mit der Bitte um Überprüfung der Richtigkeit aller Daten...)

    In der schriftlichen Bestätigung dess Veranstalters steht nun:

    DZ mit Zustellbett

    In der Hotelbeschreibung steht:

    Unterbringung: Country Standardzimmer sind alle geschmackvoll eingerichtet und zum Thema passend eingerichtet, mit Bad /WC, Fön, Sat-TV, Telefon, Minibar, Mietsafe, Klimaanlage (zentral gesteuert, stundenweise), Fliesenboden, Teilweise mit Balkon oder Terasse. Die Familienzimmer bestehen aus zwei voneinander getrennten Schlafzimmern mit Verbindungstür.

    LG

    Andrea

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1204191981000

    Hallo,

    ich habe das nachgeprüft. Leider wirst Du nur auf Kulanzbasis eine Möglichkeit haben.

    Laut Katalogbeschreibung (Preisliste) steht ganz klar, daß die Mindestbelegung von 2 Ew. und 2 Kd. für ein Familienzimmer vorgeschrieben ist. Wenn Du das Hotel online abfragst, dann wird zwar ein Familienzimmer ausgewiesen, in der Ausschreibung darunter steht aber eindeutig:

    1 x DZ, Bad, DU/WC (zumindest auf meiner Homepage)

    Zwar etwas verwirrend, aber dennoch eindeutig! Der Begriff Familienzimmer ist ja nicht geschützt und so kann auch ein Doppelzimmer mit Zusatzbett ein Familienzimmer sein.

    Leider fehlerhaft gebucht. Zugegeben nicht ganz einfach zu erkennen, aber trotzdem würde ich sagen, daß der Fehler bei Dir liegt.

    Gruß

    Berthold

  • Anmirosa
    Dabei seit: 1203897600000
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    geschrieben 1204192333000

    Der Fehler bei mir ?

    In unserer Beschreibung stand davon rein gar nichts. Es wurde von uns so gebucht wie angeboten und auch vom Vermittler bestätigt. In unserer Beschreibung stand nichts von einer Mindestbelegung. Wir haben alles nochmals durchgesucht.

    Kann es wirklich "unser Fehler" sein, wenn der Veranstalter oder Vermittler die Reise falsch beschreibt oder anbietet und selbst auf Nachfrage hin die falsche Auskunft gibt ?

    Wenn dem wirklich so ist, dann weiß ich echt nicht wie man sich gegen sowas absichern kann...

    Andrea

  • Sina1
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    gesperrt
    geschrieben 1204193103000

    ADEgi, ausnamsweise muß ich Dir mal widersprechen ;)

    Im vorliegenden Falle scheint das Familienzimmern mit 2 Räumen tatsächlich schon bei einer Belegung von 2 Erwachsenen und einem Kind buchbar gewesen sein - obwohl der Preisteil des Veranstalters eine Mindestbelegung von 2+2 vorgibt. Scheinbar hat sich da ein Fehler im Buchungssystem des Veranstalters eingeschlichen. Dieser Fehler ist nun aufgefallen, es erfolgte ein neues Angebot (DZ mit Zustellbett).

    Dafür kann der Kunde aber nichts und ein Anspruch auf eine gebührenfreie Stornierung bzw. auf Ablehnung des neuen Angebotes müßte nach meiner Einschätzung vorliegen.

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1204193143000

    @Anmirosa sagte:

    Wenn dem wirklich so ist, dann weiß ich echt nicht wie man sich gegen sowas absichern kann...

    Bevor es die anderen schreiben, schreib ich das jetzt.

    Bei eine Online - Buchung immr nachkontrollieren, ob die Bestätigung wirklich mit der Ausschreibung identisch ist. War sie hier nicht.

    Die Alternative zum absichern wäre hier das Reisebüro Deines vertrauens. Die sollten im Normalfall den Fehler bemerken und Dich darauf hinweisen. Der Preis wäre auch der gleiche gewesen.

    Gruß

    Berthold

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1204193410000

    Hallo Sina,

    das neue Angebot kommt aber schon online. Hier liegt der Knackpunkt. In der Online Hotelbeschreibung steht wirklich ein Familienzimmer mit zwei DZ. Bei der Eingabe von nur drei Personen und der Anforderung "Familienzimmer" erscheint zwar ein Familienzimmer als Angebot, jedoch steht darunter dann 1 x DZ u.s.w.

    Dies ist schon das neue Angebot. Kann jeder online nachprüfen, bei allen, die GTI anbieten.

    Zwar nicht ganz eindeutig, ist aber leider so! Vermutlich auch rechtlich absolut nichts zu machen.

    Gruß

    Berthold

  • santamarinello
    Dabei seit: 1182124800000
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    gesperrt
    geschrieben 1204193649000

    Erstens glaub ich nicht dass da rechtlich nichts zu machen ist.

    Zweitens ist das absolut unseriös.

    Drittens ist hoffentlich noch kein Geld bezahlt worden. Also SCHRIFTLICH stornieren und die Sache auf sich beruhen lassen.

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