Hallo,
ich habe bei einem "virtuellen" Reiseveranstalter einen einwöchigen Aufenthalt mit der Verpflegungsleistung „all inclusive“ gebucht. Aus der Internt-Hotelbeschreibung (auch auf der Homepage – virtueller Hotelkatalog) des Veranstalters gehen keine Zeiten hervor, wann z.B. die Bar’s geöffnet sind. Es heißt lediglich: Das All-inclusive Angebot umfasst die Hauptmahlzeiten, Kaffee und Plätzen sowie diverse Snacks. Zu den Speisen werden Softdrinks und nationale alkoholische Getränke gereicht. Andere Veranstalter geben tlw. entsprechende Zeiten an.
Wie sieht es aus, wenn es vor Ort zeitliche Einschränkungen gibt (und das wird sicherlich der Fall sein)? Hätte der Veranstalter nicht darauf hinweisen müssen? Und wann beginnt/endet eigentlich das AI? Auch hierauf gibt die Hotelbeschreibung keine Auskunft. Reicht es schon aus, wenn der Veranstalter die Check in bzw. Check out-Zeit angibt? Aus verschiedenen Hotelbewertungen konnte ich entnehmen, dass einem „das Bändchen“ beim Check out abgenommen wird.
Und was ist, wenn der Veranstalter im Nachhinein nun die Beschreibung ändert? Gilt dann die Hotelbeschreibung, die meiner Buchung zugrunde gelegen hat oder die neue?